Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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C.,
saarbrücker Kreisblalt
Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken MOeffentlichem Anzeiger.
heraus geaeben vom Landratsamt Saarbrücken Erscheint wöchentlich Mittwochs.

nriengedee nichtamtlichen Teiles, Druck u Verlag von
Sebr. Hoser A⸗G. Saarbrücken —Völklingen — Fernsprecher
der Druckerer Nr. 1184 (Amt Saarbrücken.)

Nr. 1. Mittwoch,

Bezuqspreis für das Vierteliahr 5,10 Fr.
Anzeigengebühren: die bmal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oDder deren Raum 3zuCts

6. Januar 1926. 52. Jahrg.

tAchalt:

Sicherstellung von Rechten (S. 1). — Genehmigung von seuche (S. 2). — Verbot eines Fußweges für Radfahrer
Haussammlungen (S. 1). — Erloschene Maul- und Klauen- (S. ). — Allgemeine Ortskrankenkafse Heusweiler (S. 2).

4 gelischen Bewohnern des preußischen Teiles des Saargebietes
Belanntmachungen der Regierungs⸗ — in der angegebenen Zeit eine Haussammlung abzuhalten:
k 66 hi t I1. Rhein.-Westf. Diakonieverein, Köln-Mühlheim: 20. Ok—
ommission des Saargebietes. pder ph Noebee hs,
2. Direktion der Diakonieanstalt Kreuznach: 10. Februar
bis 14. März 1926,
3. Direktion der Diakonieanstalt Kaiserswerth: 2. Januar
bis 7. Februar 1926,
4. Evangel. kirchlicher Hülfsverein, Barmen: 3. November
bis 2. Dezember 1926,
5. — Elberfeld: 10. Juni bis 11. Juli
6. Rhein.Evangel. Arbeiterkolonie, Düsseldorf: 30. Mai
dis W. Juni 1926,
7. Rhein. Missionsgesellschaft, Barmen: 10. November
bis 19. Dezember 1926,
8. Rhein. Provinzialausschuß für Innere Mission, Langen⸗
berg (Rheinland): 24. Februar bis 2. März 1926,
9. Evangel. Pastoral-Hülfsgesellschaft in der Rheinpro—
dinz, Barmen: 22. September bis 24. Oktober 1926,
10. Rettungsanstalt auf'm Schmiedel, Simmern: 8. Sep⸗
ember bis 3. Oktober 1826,
11. Fürsorgeerziehungshaus „Bethesda“, Boppard: 25. Juni
zis 25. Juli 1926,
12. Evangel. Waisenhaus und Erziehungsanstalt „Godes⸗
n Godesberg: 13. Januar bis 4. Februar 10926,
13. Bergische Bibelgesellschaft, Elberfeld: 5*. April bis
2. Mai 1926,
14. Bergisches Diakonissen-Mutterhaus, Elberfeld: 19. Mai
bis 20. Juni 1926,
15. Direktion der Diakonenanstalt, Duisburg: 6. Oktober
bis 7. November 1936.
Die mit der Abhaltung der Sammlung beauftragten Per—
onen müssen 1. im Besitze eines von der Ordnungsstelle für
das evangelische Haussanimlungswesen des Saargebietes aus—
gjestellten Ausweises sein, in dem bestätigt ist, dag sie zur
Vornahme der Sammlung aufgestellt sind, 2zur Einsamm—
lung Bücher verwenden, die mit durchlaufenden Seiten—
zahlen versehen sind und außerdem enthalten müssen:
a) die eigenhändige Unterschrift des Kollektanten und einen
amtlichen Vermerk hierüber, b, eine beglaubigte Abichrift
oorstehender Genehmigungverfügung.
Vor Beginn der Einsammlung sind die Sammelbücher der
betreffenden Ortspolizeibehörde, in deren Bezirk gesammeslt
wird, vorzulegen und mit deren Dienststempel zu versehen.
Der Präsident der Regierungskommission:
l. 8085 gez. V. Rault.

Bekanntmachung
Der Mühlenbesitzer Nikolaus Eckert, Eiweiler, hat die
Sicherstellung folgender Rechte beantragt:
1. Das Wasser des Hellenhausenerbaches mittels einer höl—
zernen Doppel-Stauschleuse von 21. 28 * 2.566 Meter
1. Weite zwischen den Parzellen 352/184 auf dem
linken Ufer und Parzelle 188 auf dem rechten Ufer
der Flur 5, Gemarkung Eiweiler, bis zur Schütztafel—
oberkante mit Ordinate 101.62 Meter über angenom—
menem Horizont anzustauen und über Parzelle 185 in
den Kreuzbach abzuleiten.
Das Wasser des abgeleiteten Hellenhausenerbaches ge—
meinsam, mit dem Wasser des Kreutzbaches durch eine
Doppel-Stauschleuse von 0.49980. 50 — 06.89 Meter 1. Weite
cuf Parzelle 635/190 an der Südseite der Mühle mit
Stcuziel 101.62 anzustauen und hier zum Antrieb eines
oberschlächtigen Wasserrades zu gebrauchen.
Das gebrauchte Wasser durch den Mühlenuntergraben
Poarzelle 637/191 auf der Gemeindegrenze in den Hellen—
hausenerbach — von hier ab Hinterbach — einzuleiten.
Besondere Stauzeiten sind nicht festgesetzt.
Widersprüche gegen die Sicherstellung des Wafserrechts und
Ansprüche auf Peeeng und Unterhaltung von Einrich—
tungen oder auf Entschädigung sind in 2 Ausfertigungen
oder zu Protokoll bei dem Bürgermeisteramte Heusweiler
binnen einer Frist von 2 Wochen seit Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung anzubringen.
Auch andere Anträge auf Sicherstellung der Verleihung
des Rechts zu einer Benutzung des Gewässers, durch welche
die vom ersten Antragsteller beabsichtigte Benutzuͤng be—
einträchtigt werden würde, sind bei der vorgenannten Amts—
stelle innerhalb derselben Frist einzureichen. —
Diejenigen, die innerhalb vorstehender Frist keinen Wider—
spruch erheben, verlieren ihr Widerspruchsrecht. Ferner
werden nach Ablauf der Frist gestellte Anträge auf Sicher—
stellung oder Verleihung in demselben Verfahren nicht
berücksichtigt und endlich können vom Beginne der Ausübung
des sichergestellten Rechts an wegen naqhhteiliger Wirkungen
nur noch die im 8 82 und im 8 203 Abj. 2 des Wassergefeßes
bezeichneten Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Zeichnungen und Beschreibungen liegen während der
gesetzten Frist im Büro des Bürgermeisterämts Heusweiler
offen.
Termin zur mündlichen Erörterung etwaiger Widersprüche
vird später bestimmt werden.
Saarbrücken, den 19. Dezember 1925.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes.
Verleihungsbehörde).
gued gez. Dr. Schlodtmann, Oberregierungsrat.
a.

Bekanntmachung.
Dem St. Vinzenz-Waisenhaus in Neunkirchen ist die
Benehmigung erteilt worden, zu Gunsten der Unterhaältung
des Waisenhauses bei den katholischen Bewohnern des
preußischen Teiles des Saargebietes eine Haussammlung
in der Zeit vom 1. Januar bis 20. Dezember 1926 ab⸗
zuhalten.
Saarbrücken, den 29. Dezember 1925.
Der Direktor des Innern und des Kabinetts:
lJ. 8243 gez. Heimburger

Bekanntmachnug
Auf den Antrag vom 27. März d. J. Nr. 475, erteile ich
ee den nachstehend aufgeführten Vereinen bezw. An
talten die Genehmigung, zu Gunften derselfben bei den evan—
            
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