rerminlalender für den Monat Februar 19256.
8
*
7 ð
27
57*
l
Beamte. Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben Verfügung
Gegenstagnd
20.
Sämtliche Herren
Bürgerme'ster.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Arbeitsnachweisstatistik.
28
22.
9. November 1921,
KX. A. 7417.
1. Okt. 1923, J. 7031.
12. Zuli 1924.
K. W. 6712.
17. Februar 1913,
Nr. J. 1736.
T. Januar 1914, Nr. 139.
2. Sept. 1921, J. 5142.
24 April 1922, 1 2886.
Nachweisung der neugewählten, noch nicht auf die
Regierungskommission vereidiaten Kommunal⸗
beamten. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
stachweisung über Sterbefälle 3. Monatsdrittel.
29
30
28.
25.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Zämtliche Herren
Büuͤrgermeister
Borlage der Nachweisung über die im abgelau⸗
fenen Jahre vorgenommene polizeiliche Re—
vision der Maße und Gewichte.
kinreichung der Nachweisung der bestraften Kraft⸗
wagenfübrer.
Tätigkeit der örtlichen Preisprüfungsstellen.
311 28.
z2 28.
Sämtliche Herren
Burgermeister.
Die Herren Burger—
neister zu Dudweiler.
Sulob., Völkl. Püttl. u
Friedrichssthal.
6
Verordnung
betreffend den Verkehr während der Karuevalszeit.
Auf Grund des 8 19, Kapitel 2, Anlage zum Abschnitt IV
(Teil 13) des Friedensvertrages zu Versailles verordnet die
Regierungskommission, was geal
Die den Verkehr während der Karnevalszeit regelnden
Berordnungen der Regierungskommission vom 7. Januar
921 und vom 3. Februar 1923 werden hiermet außer Kraft
escht. An ihre Stelle treten die Bestimmungen der Vor—
riegszeit, soweit nicht in dem nachfolgenden Paragraphen
Ausnahmen vorgesehen sünd, y
Verboten sind karnevalist sche Veranstaltungen jeder Art
auf Straßen und Plätzen, insbesondere Umzüge und das
Tragen von Masken auf Denhen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit
Geldstrafe bis zu 500,- Fr., im Unvermögensfalle mit
daft bestraft. 34
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung
in Kraft.
Saarbrücken, den 30. Januar 1925.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. V. Rault, Stagtsrat.
10
Bekanntmachung
Nachdem die Maul⸗- und Klauenseuche im Gemeindestier⸗
talle zu Jurgtenhausen amtstierärztlich als erloschen ange—
ehen wird, wird die Gehöftsperre daselbst hiermit auf—
gehoben.
Völklingen, den 23. Januar 1925.
Die Polizeiverwaltung:
Der Bürgermeister: Ja u en.
18) Bebanntmachung
Die Verbindungsstraße vom Orte Karlsbrunn nach dem
Orte St. Nicolaus, und zwar vom Spritzenhaus Karls—
»runn bis zur Kapelle in St. Nicolaus wird vom 6. bis
einschließlich 16. Februar 1925 für jeglichen Fuhrwerks—
verkehr gesperrt.
Die Umleitung des Ipew ewe geschieht von Karls⸗
zrunn über Großrosseln und Emmersweiler.
dudweiler, den 2. Februar 19285.
Die Polizeiverwaltung.
der Bürgermeister: Jacobs.
Saarörücken, den 4. Februar 1925.
Der Landrat:
Der. Vogeler.