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Amtliches Anzeigeblaii
ür den Kreis Saarbrücken
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken
zchriftletitung des nichtamtlichen Teiles, Druck u Verlag von
zebr. Hoser AeG., Saarbrücken TWölklingen — Fernsprecher
der Drückerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken.)
Nr. 22. Muttwoch,
Bezugspreis für das Viertelfahr 5,10 Fr.
Anzeigengebühren: die bsmal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 39 Ets.
30. September 1928. 51. Jahrg.
In halt:
Anträge auf Verlängerung der Ladenschlußzeit. — Schonzeit für Fasanenhennen und weibliches Rehwild. — Verord⸗
ung betr. die Verzinsung von Steuerbeträgen. — Mietpreis Monat September. — Erloschene Maul- und Klauenseuche. —
Aufstellung eines Lufthasumers auf dem Hüttengelände der Röchling'schen Eisen- und Stahlwerke A.⸗“G. zu Völklingen.
Belkanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes
31 Bekanntmachung
betr. Anträge auf Verlängerung der Sadenschlußzeit.
Für das Feststellungsverfahren, ob Anträge auf, Ver—
ängerung der Ladenschlußzeit innerhalb der Zeit von bi bis
J Uhr abends, die nach 8 139f, Abs. 1 und Abs. 2 der
Bewerbeordnung (Verordnuüng vom 17. August 1925, Amtsbl.
5. 191) erforderliche Zahl von zwei Drittel oder einem
Trittel der beteiligten Geschäftsinhaber besitzen, bestelle ich,
venn der Antrag
für eine Gemeinde gestellt wurde, den zuständigen Herrn
Bemeindevorsteher oder dessen Stellvertreter;
für mehrere Gemeinden gestellt wurde, den Herrn Bürger—
meister oder dessen Stellvertreter, in dessen Bezirk der
größere Teil der Geschäftsinhaber sich befindet,
jemäß 81 der Bekanntmachung, betr. das Verfahren bei
Anträgen auf Verlängerung der Ladenschlußzeit vom 25.
Januar 1902 (RG. Bl. S. 38) zu Kommissaren.
Saarbrücken, den 24. August 1925.
Regierungstktommission des Saargebietes
Abteilung Handel und Gewerve,
gdez. Dr. Tils,.
32 Beschluß
betr. Schonzeit für Fasfanenhennen und
weibliches Rehwild.
Gemäß 840 der Preußischen Jagdordnung vom 185.
Juli 1907 und Art. 2 der Verordnung der Regierungs—
Dmmission vom 26. Februar 1925 wird die Schonzeit für
Fasanenhennen und weibliches Rehwild für die diesjährige
Jagdsaison auf das ganze Jahr, ausgedehnt, sodaß, also die
Fafanenhennen auch in der Zeit vom 16. September 1925
5is 15. Januar 1926 und das weibliche Rehwild für die
Zeit vom 1. bis 30. November 1925 mit der Jagd zu
jerschonen sind.
ZSaarbrücken, den 1. September 1925.
Ter Verwaltungsausschuß des Saargebietes:
gez. Knipper, Oberredierungsrat.
133 Verordnung
betr. die Verzinsung von Steuerbeträgen, die nicht recht—
zeitig entrichtet verden oder die zu erstatten sind.
Auf Grund der 88 19, 23 und 26 der Anlage zum Abschnitt
1VCeil 3) des Friedensvertrages von Versailles und nach
Anhorung der gewählten Vertreter der Bevölterung verordnet
die Regierungskommission gemäß ihrem Beschluß in der
Sitzung vom 2. September 1925 was folgt:
Einziger Artikel.
Das Mitglied der Regierungskommission für die Finanzen
und Forsten ist ermächtigt, die im 8 104 der Abgabenordnung
zom 43. Dezember 1019 vorgesehene Verzinsung von Zah—
iungen, die nicht rechtzeitig, erfolgen, Und die im 81182
J. aͤ. O. vorgesehene Verzinsung von Erstattungen ander—
veitig zu regeln.
Saarhrücken. den 2. September 1925.
Im Namen der Regierungskommission,
Der Präsident:
Jez. B. Rault, Staatsrat
134 Bekanntmachung
beir. die Höhe des Mietpreises für den Monat September.
Nach Anhörung der durch Art. 24 der Verordnung vom
28. Tezember 19283 betr. Neuregelung der Bestimmungen über
das Wohnungswesen in der Fassung der Verordnung vom
28. Mai 10924 eingesetzten Kommission hat die Regierungs—
nne in ihrer Sitzung vom 2. September 1925 be⸗—
ossen:
Der Mietpreis für den Monat September wird in derselben
wWeise errechnet wie der Mietpreis für den Mongat August.
Daie Regelung des Mietpreises für die Monate Oktober und
November erfolgt später.
Saarbrücken, den 4. September 1925.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. B. Rault, Staatsrat.
me azaze *. AIATIACS
Belanntmachungen des Landratsamtes.
135 Vekanntmachung
Die Maul- und Klauenseuche in Lauterbach ist nach amts—
ierärztlicher Feststellung erloschen. Meine viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnungen vom 20. 8. und 9. September 1925
53260, 1 5667 werden daher aufgehoben.
Saarbrücken. den 25. September 1926.
Der Landrat. J. V.: Michels.
3 —
Bekannimachungen anderer Behörden
136 Vekanntmachung.
Die Röchling'schen Eisen- und Stahlwerke, AsG., zu
völklingen, beabsichtigen auf dem Hüttengelände, Flur 11
der Geinarkung Völklingen, einen
LEufthammer mit 85 Kisoaramm Bärgewicht
aufz ustellen.
Dieses Unternehmen wird hiermit gemäß 8 16 der Ge—
verbe-Ordnung zuͤr öffentlichen Kenntnis gebracht mit der
Aufforderung, etwaige Einwendungen innerhalb 14 Tagen
zei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder münd—
ich zu Protokoll auf Zimmer 24 des Rathauses anzu—
»ringen.
Zeichnungen und 'Beschreibungen liegen bis dahin wäh—
end der Vormittagsdienststunden auf Zimmer 24 des Rat—
zauses zu Jedermanns Einsicht offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang an dem Tage,
an dem die diese Bekanntmachung enthältende Nummer
des Kreisblattes erscheint. Später eingehende Einwendun—
zen haben keinen Erfolg mehr. Termin zur mündlichen
Frörterung der rechtzeitig erhobenen Einsprüche wird, auf
Mittwoch, den 14. Oktoöber 1923, vormittags 10 uhr,
ruf meinem Dienstzimmer anberaumt mit dem Eröffnen,
zaß auch im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder
der Wibdersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der
Finwendungen vorgegaugen werden wird.
Pölklingen. den 21. September 1925.
Die Polizeiverwaltung.
J. V.: Bohr.
Saarbrücken, den 30 September 195
Der Landrat:
DDr. Vooeler.