Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Ssdarbrücker Kreisblacft
Amtliches Anzeigeblati
für den Kreis Saarbrücken
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken

reeeegee nichtamtlichen Teiles, Druckhu Verlag von
hebr. Hofer AeG. Sadarbrücken —Völklingen — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken.)

Ar. 20.

Mittwoch,

Bezugspreis für das Vierteliahr 5,10 Fr.
Anzeigengedühren: die bmal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oder deren Raum 30 Ets.

16. Septenber 1925. 31. Jahrg.

RAhalt:
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. — Straßensperre in
Fechingen. — Bekanntmachung der Ortskrankenkasse Heus—
veiser betr. Wahl des Ausschüsses und der Ersatzmänner.

Betanntmachungen des Landratsamtes.
125 Bekanntmachung.
Im Nachgange zu meiner viehseuchenpolizeilichen Anord⸗
nung vom 20. August 1925, J. 5260 wird der in Lauter—
dach gebildete Sperrbezirk zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Saarbrücken, den 9. September 1925.
Der Landrat. J. V. Michels.
126 Bekann tmachung
Wegen Ausführung von Bauarbeiten durch das staatliche
Straßenbauamt wird die Provinzialstraße in Fechingen
vom 17. ds. Mts. ab auf die Tauer von einer Woche für den
deemrten Kraftwagen⸗- und Fuhrwerksverkehr gesperrt.
er Verkehr ist über die Bliesransbacherstraße in Fechin—
gen zu leiten.
Saarbrücken, den 16. September 1925.
I. 53854) Der Landrat: J. V. Michels.
127 Bekanntmachung
netreffend die Wahl des Ausschusses und der Ersatzmänner
der allgemeinen Ortskrankenkasse Heusweiler.
Die Wahl der Vertreter im Ausschuß ist auf Montag, den
19. Oktober 1925 anberaumt worden. DTie Wahl erfolgt
ür die Arbeitgeber von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachm.
in der Wirtschaft P. Raber zu Kölln und für die Versicher—
ten von 227 Uhr nachmittags ebenda.
Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt bei den
Arbeitgebern 9 und bei den Versicherten 18; Ersatzmänner
sind von den Arbeitgebern 18 und von den Versicherten 36
zu wählen.
Die wahlberechtigten Arbeitgeber und Versicherten werden
hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen mit dem Hin—
weis darauf aufgefordert, daß nur solche Wahlvorschläge be—
rücksichtigt werden, die spätestens 4 Wochen vor dem Wähltag
tlso am 21. September bei uns eingereicht werden.
Der Vorstand hat einen eigenen Wahlvorschlag aufgestellt,
velcher vom 14. September ab bis zum Wahltage im Ge—
chäftslokale der Kasse in Heusweiler, Püttlingen und Rie—
gelsberg zur Einsicht aufliegt.
Die Stimmabgabe ist an die Wahlvorschläge gebunden.
Die eingereichten ordnungsgemäßen Wahlvorfchläge der Wahl—
berechtigten liegen vom 5. September äb bis zum Wahltage
in der Geschäftsstelle der Kasse zu Heusweiler, Püttlingen
und Riegelsberg zur Einsicht für die Wähler aus.
Die Dae ne der Wahlberechtigten müssen von min—
destens von je fünf Wahlberechtigten der betreffenden Gruppe
interzeichnet sein.
Die (Wählerlisten) Arbeitgeber- und Mitgliederverzeichnisse
önnen in der Zeit vom 14. September bis zum Wahltage
in den Geschäftsstellen der Kasse zu Heusweiler, Püttlingen
und Riegelsberg rocsepen werden. Etwaige Einsprüche
zegen die Richtiakeit (der Wählerliste) der sich aus den

Arbeitgeber- und Mitgliederverzeichnissen ergebenden Wahl⸗
ind Stimmberechtigung sind bei Vermeidung des Aus—
chlusses spätestens 4 Wochen vor dem Wahltage, also bis
2I. September unter Beifügung von Beweismitteln bei uns
einzulegen.
Der die Wahl leitende Wahlausschuß ist befugt, die Wahl—
und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung
zu prüfen; es ist daher ein Ausweis hierüber zur Wahl⸗
sandlung mitzubringen. Als Nachweis genügt in der Regel
ür die Arbeitgeber die Quittung über die zuletzt gezahlten
dassenbeiträge, für die Kassenmitglieder das Quittungsbuch
»der cine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung, daß
Betreffende am Täge der Wahl noch in Beschäftigung
teht.
Ünterzeichnet ein Wähler mehr als einen Wahlvorschlag,
—
orschlage gezählt und auf den übrigen Vorschlägen gestri—
hen. Sind mehrere Wahlvorschläge, die von demselben
Wahlberechtigten unterzeichnet sind, gleichzeitig eingereicht,
o gilt die eee auf demjenigen Wahlvorschlag, welchen
»er Unterzeichner binnen einer ihm gesetzten Frist von
jöchstens zwei Tagen bestimmt. Unterläßt dies der Unter—
eichner, so entscheidet das Los. W
Gewählt wird in geheimer Wahl nach den Grundiätzen der
Lerhältniswahl. Die Stimmabgabe ist an die eingereichten
ind zugelassenen Wahlvorschläge gebunden. Die Stimm—
zetten müssen von weißer Farbe sein in einer Größe von
5212 em.
Jeder Wahlvorschlag darf höchstens so viel Bewerber be—
iennen, als Vertreter und Ersatzmänner zu wählen sind.
die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer
rufzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung aus—
)rückt, und nach Familien- und Vor-(Ruf-) Namen, Beruf
und Wohort, zu bezeichnen. Bei Versicherten ist auch der
Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt sind, anzugeben. Mit
den Wählvorschlägen für Versicherte ist von jedem Bewerber
eine Erklärung darüber vorzulegen, daß er zur Annahme
»er Wahl bereit ist. Bei den Wahlvorschlägen für Arbeit—
zeber ist eine solche Erklärung nur erforderlich, soweit ein
orgeschlagener Bewerber nach 8 17 der Reichsversicherungs—
»rdnung zur Ablehnung der Wahl befugt ist.
In jedem Wahlborschlag ist ferner je ein Vertreter des
Vahlvorschlages und ein Stellvertreter für ihn aus der
Mitte der Unterzeichner zu bezeichnen. Ist dies unterblie—
zen, so gilt der erste Unterzeichner als Vertreter des Wahl—
orschlages und, soweit eine Reihenfolge erkennbar ist, der
„weite als sein Stellvertreter. Ter Wahlvorschlagsvertrter
st berechtigt und verpflichtet, dem Vorstand die zur Be—
eitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen ab—
ugeben.
Heusweiler, den 8. September 1925.
Der Vorstand der allgemeinen Ortskrankenkasse.

Saarbrücken, den 16. September 1925.
Der Landrat:
Dr. Vodesler
            
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