3. Peter Kraus, Hauptlehrer, Walpershofen (D. S. B.),
4. Heinrich Kattler, Beramann, Engelfangen, Sommerberg—
straße (B. S.),
5. Heinrich Peters, Eisenbahnschlosser, Gersweiler (Komm.).
als stellvertretende Mitgalieder:
1. Michel Niederländer-Brach, Landwirt, Auersmacher (3.),
2. Otto Heck, Bergmann, Ottenhausen, Blumenstraße (Zentr.),
3. Albert Frantz, Landwirt, Fechingen (D. S. V.),
4. Johann Dreher, Bergmann, Wahlichied (B. S.),
5. Stephan Braun, Hüttenarbeiter, Gerweiler KKomm.).
Die Gewählten, soweit sie anwesend waren, erklärten sich
zur Annahme der Wahl bereit.
7. Abnahme der Jahresrechnung der Kreissparlkasse
fiir 1923.
Der Kreisdeputierte, Rektor Kill, berichtet, daß die Prüfung
durch die Revisionskommission ertolgt sei und auch eine
außerordentliche Prüfung der Kasse stattgefunden habe. Be—
anstandungen haben sich nicht ergeben und er beantragte
Entlastung der Rechnungsleger.
Die Rechnung wurde einstimmig festgestellt wie folgt:
1. Mark-Währung.
Einnahme 51 721 467 999 981 080.99 Mart
Ausgabe 42 961 974 901 824 910.90
Barbestand 8759 493 0898 146 170. 00 Mart
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt ab mit einem
Reingewinn von 50 508 628 480 591. 80 Mart
Nach der Beständerechnung betragen:
die Activa 9 757 593 098 956 438.79 Mart
die Passiva 9707 084 470 475 846. 9)09
der Reingewinn 50 508 628 480 391. 80 Mari
2. Franken-Währung.
. Die Frankenkassenrechnung schließt ab:
Einnahme 70679 536.74 FIr.
Ausgabe 70 593 140. 28
Barbestand 86 416. 46 Fr.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt ab mit einem
Reingewinn von 640999. 81 Ir.
3 Nach der Beständerechnung betragen
die Activen 1602 129. 61 Ir.
die Passiven 12538 029. 80
Reingewinn 64099. 81 Ir.
wie oben.
Der Reingewinn soll zum Resecvefonds geschrieben werden.
Die beantragte Entlastung wurde erteilt.
8. Prüfung, Feststellung und Abnahme der Jahres⸗
rechnung der Kreiskommunaglkasse für 1923.
Die von den Kreisausschußmitgliedern Pitz und Schäfer
geprüfte Rechnung wurde nach Vortrag durch das Kreisaus—
schußmitglied Pitz einstimmig kestgestellt wie folgt:
a) Kreiskommunalkasse
in Einnahme auf 2247724.44 Fr.
ir Ausgabe auf 226 520. 8,
Bestand 21203. 96 Fr.
Heilstätte Sonnenbergs —
in Einnahme und Ausgabe auf je 709 708.98 Fr.
hdei einem Zuschuß des Kreises von 182 551.388,
Ziegenzuchtstation
in Einnahme auf 20449.20 Fr.
in Ausgabe auf 14 387. 83,
Bestand 581.25 Fc.
Untersuchungzamt
in Einnahme auf 74 292. 70 Fr.
in Ausgabe auf 92 629. 535.,
Mehrausgabe 18336.85 Fr.
Die Mehrausgabe des Untersuchungsamtes wird auf die
beteiligten Kreise nach den eingesandten Pflichtproben um—
gelegt.
e) Pfählerstiftung
in Einnahme auf 7547. 95 Ir
in Ausgabe auf 7304.90,
Bestand 248. 05 ar
Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
9. Kreishaushaltsplan für 1924.
Nach eingehender Aussprache über den Hausbhaltsplan
wird dieser in Einnahme und Ausgabe wie folgt festgestellt:
a) für die Kreisverwaltung im allgemeinen auf je
2282276. 00 Franken,
b) für die Ziegenzuchtstation auf je 20670. 00 Franten,
c) für die Heilstätte Sonnenberg auf je 1464 500.00 Franken,
d) für das öffentliche Untersuchungsamt des Kreises Saar—
brücken auf je 156 400.00 Franken,
2) für die Verwaltung der Hans-Joachim (v. Rerrolh)⸗
Stiftung des Kreises auf 4885 Franken in Einnahme
2250 „in Ausaabe
Restand 2635 Franken.
1
Gleichzeitig gibt der Kreistag seine Zustimmung 3.1 den
ẽolgenden vom Kreisausschuß beschlossenen Anleihen:
a) in Höhe von 10000000 Franken zur Gewährung von
Baudarlehen an Bauluastige,
b) zu dem von der Regierungskommission zeu einem Zius—
fatze von 64 00 bewilligten Darlehen von 710 000 g*e.
für die Arbeiten zur Gasversorgung der Gemeinden
Geislautern und Fürstenhaasen, und
c) zu dem ebenfalls von der Regierungskommission z3unt
Zinssatz von 652 00 bewilligten Tarlehen von 150 900 Fr.
zur Beschaffung von Kartoffeln für die anbeschäftigten
Arbeiter der Röchling'schen Werke.
Weiter werden die vom Kreisausschuß bereits beschlos—
jenen Steuersätze für die Erhebung der Konzessions-, Sast⸗
barkeits- und Hundesteuer nach den zulässigen Höchstsätzen
wie folgt genehmigt:
a) Schankerlaubnissteuer 25000 Zuschlag zu der jeweiligen
gemeindlichen Steuer,
b) Lustbarkeitssteuer 2500 Zuschlag zu der jeweiligen ge—
meindlichen Steuer, und
e) Hundesteuer 5000 Zuschlag zu der jeweiligen gemeind—
lichen Steuer.
Daäae Festseßzung des Umlagesatzes für die von den Ge—
meinden zu zahlenden Kreissteuern wird dem Kreisagusschaß
überlassen.
Nachdem noch verschiedene Anfragen einzelner Kreistags
abgeordneter vom Vorsitzenden beantwortet worden sind
wurde die Sitzung um 2 Uhr nachmittags geschlossen.
Namens des Kreistages.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Dr. Vogeler, Landrat.
Steuerordnung
zur Erhebung einer Kreis⸗Hundestener.
Auf Grund der Beschlüsse vom 29. März, 16. und
24. Oltober 1924 wird gemäß 86 des Kreisabgaben—
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. Dezember 1923 (Amtsbl. S. 317) folgende Kreis—
Hundesteuerordnung erlassen:
81.
Für jeden nach den Steuerordnungen der Gemeinden
des Kreises steuerpflichtigen Hund ist eine Kreis-Hunde
steuer in Höhe von 5000 der geschuldeten gemeind—
sichen Hundesteuer zu entrichten.
82.
I. Die Veranlagung und Erhebung der Kreis—
Hundesteuer erfolgt nach der Veranlagung und Er—
hebung der gemeindlichen Hundesteuer, der sie zuge
schlagen wird.
II. Die Gemeinden haben die Ist-Einnahmen an der
Kreis⸗Hundesteuer an den von dem Vorsitzenden des
streisausschusses festzusetzenden Terminen unverkürzt
an die Kreiskommunalkasse abzuliefern.
83.
Der Kreisausschuß kann beim Vorliegen besonderer
Umstände von der Kreis-Hundesteuer Befreiungen
und Ermäßigungen gewähren.
84.
Diese Steuerordnung tritt mit dem 1. April 1924
in Kraft.
31. März
Saarbrücken, den — —1924
24. Oktober
Der Kreisausschuß
Dr. Vogeler.
138) Stenerordnuung
zur Erhebung einer Kreis-Lustbarkeitsstener.
Auf Grund der Beschlüsse vom 29. März, 16. und
24. Oktober 1924 wird gemäß 86 des Kreisabgaben—
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. Dezember 1923 (Amtsbl. S. 317) folgende Kreis—
Lustharkeitssteuerordnung erlassen:
81.
Für jede nach den Steuerordnungen der Gemeinden
des Kreises steuerpflichtige Lustbarkeit ist eine Kreis—
Lustbarkeitssteuer in Höhe von 2560 der geschuldeten
Jemeindlichen Lustbarkeitssteuer zu entrichten