Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
jür den Kreis Saarbrücken
berausgegeben vom Landralisamt Saarbrücken
Ien sngedere nichtamtlichen Teiles, Druck u Verlag von
Bebr. Hofer MeG. Sadarbrücken Völklingen — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken.)

Bezugsypreis für das Vierteljahr 1,50 Fr.
Anzeigengebühren: die smal gespaltene Millimeter⸗-Zeile
oder deren Raum 15 Ets., amtliche 30 Ets.

Nr. 7. Montag,

31. März 1924. 530. Jahrg.

In halt:

Fürsorgeerziehung Minderjähriger (S. 23). — Sicher⸗
stellung ron Wasserrehten 15. 28). — Erloschene Maul—
und Klauenseuche (S. 28). — Versicherangsanstalt für An—
gestellte des Saargebieres S. 23). — Strafeniperre (S. 23).
28) Bekanntmachung
Der gemäß 8 7 der Vorschriften vom 283. 3. 1901
für die Ausführung der Fürsorgeerziehung Minder—
jähriger von den Ortsarmenverbänden zu zahlende
Bauschbetrag für die erste Ausstattung der Fürsorge—
zöglinge (Gbergl. auch Amtsblatt für 1923 Seite 243
Nr. 628) wird mit Wirkung vom 1. April 1924 ab
auf je 200 Fres. festgesetzt.
Saarbrücken, den 19. März 1924.
Regierungskommission des Saargebietes.
Fürsorgeerziehung.
J. V.: gez. Koßmann.
29) Belauntmachung.
.Die Gemeinde Friedrichsthal hat den Antrag
auf Sicherstellung folgender Wasserrechte beantragt:
1. In dem auf Gemarkung Spiesen im Kreise
Ottweiler — Flur 10 — Parzellen Nr. 48/3,
49/3, 4, 5, 113/6, 114/7, 8, 116/9, 11 85/19
99/ 19, 187/ 19, 20 und 21 — liegenden Grund—
wassergebiet in drei örtlich errichteten Bohrlöchern
Grundwasser zu sammeln bezw. bis zur Höchst⸗
menge von 311,8sec zutage zu fördern und
Das Wasser zu Kühlzwecken im Maschinenhaus
auf Parzelle 146/7 zu gebrauchen oder nach dem
Gemeindebezirk Friedrichsthal zu leiten und
zu häuslichen, wirtschaftlichen oder gewerblichen
Zwecken zu verbrauchen.
Widersprüche gegen die Sicherstellung der Wasser—
rechte und Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung
von Einrichtungen oder auf Entschädigungen sind in
2 Ausfertigungen oder zu Protokoll auf dem Bürger—
meisteramt in Friedrichsthal binnen einer Frist von
2 Wochen seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
im Saarbrücker Kreisblatt anzubringen.
Auch andere Ansprüche auf Sicherstellung des Rechts
zu einer Benutzung des Gewässers, durch welche die
vom ersten Antragsteller beabsichtigte Benutzung be—
einträchtigt werden würde, find bei der vorgenaunten
Amtsstelle innerhalb derselben Frist einzureichen.
Diejenigen, die innerhalb vorstehender Frist keinen
Widerspruch erheben, verlieren ihr Widerfpruchsrecht.
Ferner werden nach Ablauf der Frist gestellte Anträge
auf Verleihung in demselben Verfahren nicht berüd—
sichtigt. Nach erfolgter Sicherstellung und vom Be—
ginn der Ausübung des verliehenen Rechts an können
wegen nachteiliger Wirkungen nur noch die im 8 208
des Wassergesetzes bezeichneten Ansprüche geltend ge—
macht werden

— Terminkalender für April 1924 (S. 24 u. 25). — Straßen—
sperre (S. 25). — Verlegung einer Haltestelle (S. 25). —
Errichtung von unterirdischen Telegraphenlinien (S. 25).

Die Zeichnungen und Beschreibungen liegen während
der gesetzten Frist im Amtszimmer des Bürgermeister⸗
amts in Friedrichsthal während der Dienststunden zur
Einsicht offen.
Termin zur Erörterung etwaiger Widersprüche wird
später bestimmt werden.
Saarbrücken, den 14. März 1924.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes
Gerleihungsbehörde).
gez. Dr. Schlodtmann.
30) Befanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche in dem Kuhstalle der
Brube Maybach ist erloschen. Meine viehseuchen⸗
polizeiliche Anordnung vom 20. Dezember v. Is.,
J. 8531, wird daher aufgehoben.
Saarbrücken, den 27. Februar 1924.
Der Landrat:
J. V.: Michels.

311 Bekauntmachumg
Die Versicherungsanstalt für Angeftellte des Saargebietes teilt
vlgendes mit: Um den Versicherten Gelegenheit zu geben, die rüd
tändigen Beiträge für die Zeit vom 1. 1. bis 31.5. 1923 noch
aachzuzahlen, hat die Reichsversicherungsanstalt auf unere Anregung
hin uns eine Anzahl Beitragsmärken überlassen. Die Marken sind
bei der Kasse der hiesigen Anstalt, Saarbrüden 1, Schloßplatz 10,
wie folgt erhältlich: Gehaltstlasse A 1,50 Rentenmark, B'8,00,
C6,00. D 9,00 und E 12,00 Rentenmart. Die Verausgabung er⸗
solgt gegen Rentenmark oder Papiermark — eine Billion gueick
1Rentenmark — bis spätestens 31. Juli 1924.
32) Bekanntmachung
Die Gemeindestraße in Großrosseln von der Rossel
hrücke zwischen Groß- und Kleinrosseln bis zur Wirt—⸗
schaft Schreiner Haus-Nr. 120 einschl. des Zufahrt—
veges zum Bahnhof Großrosseln wird ab 15. April
1924 auf die Dauer von 6 Wochen zwecks Vornahme
von Straßenumbauarbeiten für den Verkehr, Fuhr—
werksverkehr, Frachtfuhrwerksverklehr, sowie den Ver—⸗
kehr von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern auf Grund
des 86 des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom
11. 3. 1850 und 8 55 des Zuständigkeitsgesetzes gesperrt.
Während der Sperrzeit wird der Verkehr von und
nach dem lothringischen Gebiet umgeleitet durch die
Emmersweilerstraße in Großrosseln über die bei der
Papiermühle beim Orte Emmersweiler bestehende
Rosselbrücke.
Ludweiler, den 10. März 1924.
Die Polizei-Verwaltunga.
Der Bürgermeister:
Jocobs
            
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