Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

21) Berichtigung.
Die im Kreisblatt vom 12. Februar 1924 veröffent—
lichte Ordnung über eine Steuer für die Erlaubnis
zum ständigen Betriebe der Gastwirtschaft, Schank—
wirtschaft oder des Kleinhandels mit Brauntwein oder
Spiritus im Landkreise Saarbrücken ist folgendermaßen
zu berichtigen:
Im 8 3 Abs. 6 muß es statt „Nichterrichtung“
Neuerrichtung“ heißen.
In dem Vermerk über die Genehmigung der Stener—
ordnung durch den Verwaltungsausschuß usw. hat es
zu lauten:
Die Absätze 2254 des 8 3 werden dem letzten Absatz
des 8 3 angegliedert.
Saarbrücken, den 15. Februar 1924.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Vogeler, Landrat.
22) Bekanntmachung
Längs der Staatsstraße Rußhütte—Fischbach inner—
halb des Landkreises Saarbrücken werden in der Zeit
vom 15.-23. 2. 1924 umfangreiche Holzfällerarbeiten
vorgenommen. Im Interesse der Verkehrssicherheit

ordne ich auf Grund des 8 6 des Pol.-Verw.-Ges.
und des 8 55 des Zuständigkeitsgesetzes solgendes an:
Die Staatsstraße Rußhütte—Fischbach wird oom 15.
bis 23. Februar für den Auto- und Fuhrverkehr ge—
sperrt.
Saarbrücken, den 14. Februar 1924.
Der Landrat als Chausseepolizeibehörde:
Dr. Vogeler.
23) Bekanntmachung.
Nachdem die Bauarbeiten auf der Landesstraße
Saarbrücken —Bingen bei Km 10,9 — 70 — 11,0 - 35
zwischen Sulzbach und Altenwald beendet sind, wird
die am 13. Dezember 1923 verhängte Sperre auf—
gehoben.
Saarbrücken, den 16. Februar 1924.
Der Landrat als Chausseepolizeibehörde:
Dr. Vogeler.

Saarbrücken, den 19. Februar 1924.
Der Landrat:
Deir. Vogeler.
            
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