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15) Bekanntmachung.
In dem Gehöfte der Witwe Philipp Munz in
Fechingen, Brückenstraße 1, ist nach amtstierärzt—
licher Feststellung die Maul- und Klauenseuche aus—
gebrochen. Ueber das Gehöft wurde die Sperre ver—
hüängt. Der Ort Fechingen wird zum Sperrbezirt
erklärt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen
der Gehöftssperre; doch ist die Verwendung des Rind—
viehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im
Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrück—
licher Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Ein—
holung eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember 1920, J. 7152,
Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
(6)
Bekanntmachung
betreffend die Neuwahlen zum Landesrat.
Zur Ermittlung des Wahlergebnisses ist der Wahl—
ansschuß auf Mittwoch, den 13. ds. Mts., nachmittags
4Uhr, in das Regierungsgebäude, Zimmer 217, zu
Saarbrücken berufen.
Weiter wird bekannt gegeben, daß ich an Stelle des
Landwirtes Ph. K. Schmeer in Bischmisheim, der als
Bewerber zum Landesrat aufgetreten ist, den Altbürger—
meister Josef Wendel, Landwirt in Niederwürzbach, als
Wahlausschußmitglied berufen habe.
Saarbrücken, den 11. Februar 1924.
Der Wahlkommissar:
Dr. Maurer.
17) Bekauntmachung
Der Landwirt und Mühlenbesitzer Ludwig Hoff—
mann und Sohn in Bübingen hat den Antrag
auf Sicherstellung folgender Wasserrechte beantragt:
Das Wasser eines Nebenbaches der Saar (ohne Be—
zeichnung) — gelegen in den Fluren 7, 8 und 11 der
Gemarkung Bübingen — bei den Punkten G und H
der Parzelle 3 zwecks Berieselung (Verbrauch) der
Parzellen 2, 4 und 8 und bei Punkt Lder Parzelle 3
zwecks Regelung der Gebrauchswassermengen abzu—
beiten; mittels künstlicher Dämme bis zu den Höhen
225,53 bezw. 223,93 über Normalnull auf Parzellen
3 und 4 zu stauen und anzusammeln, zum An—
trieb eines oberschlägigen Rades für eine Getreide—
mühle auf Parzelle 5 und für landwirtschaftliche Ma—
schinen (Dresch-, Säge-, Schrot- usw. Maschinen) zu
gebrauchen, das nicht verbrauchte Wasser bei Punkt K
der Parzelle 4 und bei Punkt N der Varzelle 7 ein-—
zuleiten.
Die unterirdische Leitung im Gemeindeweg von
Güdingen nach Bliesransbach hat die Gemeinde. Bü—
hbingen zu unterhalten.
Widersprüche gegen die Sicherstellung der Wasser—
rechte und Ansprüche auf Herstellung und Unterhal—
tung von Einrichtungen oder auf Entschädigungen sind
in 2 Ausfertigungen oder zu Protokoll auf dem Bürger—
meisteramt in Brebach binnen einer Frist von 2 Wochen
seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Saar—
brücker Kreisblatt anzubringen.
Auch andere Ansprüche auf Sicherstellung des Rechts
zu einer Benutzung des Gewässers, durch welche die
vom ersten Antragsteller beabsichtigte Benutzung beein—
trächtigt werden würde, sind bei der vorgenannten
Amtsstelle innerhalb derselben Frist einzureichen.
Diejenigen, die innerhalb vorstehender Frist keinen
Widerspruch erheben, verlieren ihr Widerspruchsrecht
Ferner werden nach Ablauf der Frist gestellte Anträge
auf Verleihung in demselben Verfahren nicht berück—
sichtigt und endlich können nach erfolgter Sicherstellung
und vom Beginn der Ausübung des verliehenen Rechts
an wegen nachteiliger Wirkungen nur noch die in 8 82
des Wassergesetzes bezeichneten Ansprüche geltend ge—
macht werden.
Die Zeichnungen und Beschreibungen liegen während
der gesetzten Frist im Amtszimmer des Bürgermeister—
uimtes in Brebach während der Dienststunden zur Ein—
icht offen.
Termin zur Erörterung etwaiger Widersprüche wird
päter bestimmt werden.
Saarbrücken, den 26. Januar 1924.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes
(Verleihungsbehörde)
gez. Unterschrift.
18) Bekanntmach ung
Bei den am 20. ds. Mts. stattgehabten Wahlen zum
Bemeinderat der Gemeinde Kleinblittersdorf
vurden abgegeben auf den Wahlvorschlag der
Sozialdemokratischen Partei 8144 Stimmen,
Zentrumspartie. 6133
Bürgervereinigung. 1925
Bewählt sind:
1. Brettar Karl, Eisenbahnschlosser.
2. Dreidemy Nikolaus, Eisenbahnschlosser.
3. Greff Wilhelm, Hilfswertführer.
4. Flaus Michel, Steinhauer.
5. Brettar Johann, Bahnarbeiter.
b. Metzger Heinrich, Eisenbahnschaffner.
7. Hoffstetter Johann, Eisenbahnschlosser.
3. Niederländer Josef, Schlosser.
9. Brettar Anton, Wagenmeister.
10. Adam Josef, Aufseher.
11. Philippi Franz, Pensionär.
12. Dreidemy Josef, Nachtwächter.
13. Orth Friedrich, Rektor.
14. Burger Nilolaus, Gemeinderentmeister.
15. Kuhn Leo, Dr. med., Arzt.
16. Hoffstetter Peter, Unternehmer.
Einsprüche gegen die Gültigteit der Wahl können
durch die Wahlberechtigten innerhalb 7 Tagen vom
Wahltage an gerechnet, beim Landratsamt Saarbrücken
eingelegt werden.
Kleinblittersdorf, den 24. Januar 1924.
Der Bürgermeister:
Günther.
Saarbrücken, den 12. Februar 1924.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
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