Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Sdarbrücker Kreisblatt

Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken
ianade nichtamtlichen Teiles, Druck u. Verlag von
debr. Hofer A.⸗G., Saarbrücken Völklingen — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken.)

Bezugspretis für das Vierteljahr 150 Fr.
Anzeigengebühren: die 6mal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oder deren Raum 15 Ets. amtliche 30 Ets.

Nr. 17. Donnerstag,

18. Oktober 1923. 49. Jahrg.

Mhalt:

Liehseuchenpolizeisiche Anordnung (S. 95). — Zucker⸗
ausgabe Juni-Juli S. 95). — Errichtung eines Stau—
veibers (S. 95). — Schweinepest (S. 5). — Verzeichnis
der prämiierten Ziegenböcke (S. 96, 97). — KFintragung
62) Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöfte des Johann Ziskawa in Völk—
ingen ist nach amtstierärztlicher Feststellung die
Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ueber das
Behöft wurde die Sperre verhängt. Die Bergstraße
in Völklingen wird zum Sperrbezirk erklärt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen
der Gehöftssperre; doch ist die Verwendung des
Rindviehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken
im Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrück—
licher Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Ein—
zolung eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen
Anordnung vom 10. Dezember 1920, 1 7152, Kreis—
blatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 6. Oktober 1923.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.

163) Bekanntmachung.
Demnächst gelangen auf Juni-Juli-Zuckermarken
3 Pfund Zucker pro Kopf zur Ausgabe. Die Gültig—
teitsdauer dieser Zuckermarken läuft mit dem 31. 10.
1923 ab. Der Zucker muß bis zu diesem Tage in den
Beschäften abgenommen sein. Bis zum 5. November
müssen die Geschäfte die eingenommenen Zuckermarken
der Zuckerstelle zur Gutschrift eingereicht haben. Nach
diesem Zeitpunkte können Marken nicht mehr gutge⸗
schrieben werden. Der Preis für den Zucker stellt sich
auf:
1.— Fr. für das Pfund feinen Zucker und
— Fr. für das Pfund Würfelzucker.
Es gelangt nur feiner Zucker (Kristallzucker) zur Aus—
zgabe, da Würfelzucker bei dieser Sendung von den
Fabriken nicht geliefert worden ist.
Saarbrücken, den 4. Oktober 1923.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.

—164) Bekannutinach ung
Der Gastwirt Nikolaus Müller in Püttlingen,
Kreis Saarbrücken, Auenerstraße 67, beabsichtigt ober—
halb seines Anwesens Bann Püttlingen, Flur 2, Par—⸗
zellen Nr. 1996 758, sowie auf Teilen der Parzellen
Nr. 1997,759, 1988,721 und 1197,761 einen Stau—
veiher zu errichten, um die Wasserkraft des Schle—
baches auszunützen für eine Wasserturbine, die ein
Sägewerk treiben soll. Die Abwässer werden in den
Z„chlebach abgeleitet, der in den Köllerbach mündet.

don Wasserrechten (S. 98). — Errichtung einer Parfümerie⸗
und Seifenfabrikationsanlage (S. 98). — Rotlaufseuche S.
W). — Landwirtschaftliche Schule in Saarlouis “S. 98).

Es ist Antrag gestellt auf
a) Verleihung des Wasserrechtes für den Schlebach,
b) Erteilung der Genehmigung für Aufstellung
einer Wasserturbine.
Widersprüche gegen die Verleihung des Wasserrechts
uind Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von
kinrichtungen oder auf Entschädigungen, oder Ein—
vendungen gegen die Errichtung der Wasserturbine
ind in zwei Anfertigungen oder zu Protokoll bei
»em Bürgermeisteramt in Püttlingen, Zimmer 9-10,
innen einer Frist von 14 Tagen, nach Veröffentlichung
zieser Bekanntmachung im Kreisblatt, anzubringen.
Auch andere Anträge auf Verleihung des Rechts
zu einer Benutzung des Gewässers, durch welche die
»om ersten Antragsteller beabsichtigte Benutzung be—
inträchtigt werden würde, sind bei der vorgenannten
Amtsstelle innerhalb derselben Frist einzureichen. Die—
enigen, die innerhalb vorstehender Frist keinen Wider—
pruch erheben, verlieren ihr Widerspruchsrecht, ferner
verden nach Ablauf der Frist gestellte Anträge auf
Lerleihung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt,
uind endlich können vom Beginn der Ausübung des
»erliehenen Rechts an wegen nachteiliger Wirlungen
iur noch die im 8 203 Abs. 2 des Wassergesetzes be—
eichneten Ansprüche geltend gemacht werden.
Ferner können nach Ablauf der Frist Einwendungen
gegen die Errichtung der Wasserturbine nicht mehr
ingebracht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen während der
gesetzten Frist auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer
-10, zur Einsicht offen.
Termin zur mündlichen Erörterung etwaiger Wider—
prüche wird auf den zweiten Tag nach Ablauf der
Einspruchsfrist vormittags 10 Uhr auf dem Amts—
zimmer des Unterzeichneten festgesetzt.
Im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder
der Widersprechenden wird gleichwohl mit der Er—
zrterung der Einwendungen vorgegangen werden.
Püttlingen, den 3. Oktober 1923.
Der Bürgermeister:
J. V.: Der Beigeordnete: Gehl.
65) Bekanntuagchung.
Unter dem Schweinebestand des Lastkraftwagenunter—
iehmers Peter Luxemburger zu Völklingen,
hofstattstraße 70, ist die Schweinepest amtlich festge—
tellt worden.
Das Gehöft ist gesperrt.
Völklingen, den 9. Oktober 1923.
Der Bürgermeister.
            
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