5 kann nur für unveränderte Vorschlaaslisten gestimmt;
werden. ———
Uneüllig ist die Wabhl einer Person, die zur Zeit der Wahl
aicht wählbar ist.
Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu
deren Gunsien seitens Tritter die Wahl rechtswidrig (88
107-409, 240, 339 des Reichs-Str. Ges. B.) oder durch Ge⸗—
pährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden
ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht geändert
werden konnte.
Der Wortlaut der Wahlordnung wird in der nächsten
Nummer des Amtsblatts der Regierungskommission bekannt⸗
zegeben. Tie Stimmzettel müssen mit dem in Anlage 2
deigegebenen Muster übereinstimmen.
Saarbrücken, den 27. September 19238.
Der Wablleiter
gez. Dr. Vogeler
Präsident des Tirektoriums
der Versicherungsanstalt für Angestellte
des Saargebietes.
Anlage 1.
Vorschlagsliste
für die Mitglieder des Verwaltungsrats*) oder ihrer Er⸗
satzmänner als Vertreter der Arbeitgeber**).
A) Zu Mitgliedern“* werden vorgeschlagen:
Wohnort
33 Vor⸗ und Zuname
25
—
B) Zu ersten Ersakmisnnorn r
— vorae chlagen:
Lid.
Mr
Vor⸗ und Zunar
nort
C) Zu zweiten
aAh ?
rden vorgeschiagen:
Wohrort
——
Vor⸗ und Zuname
Unterschriften: Vor⸗ und Zuname)
Zu weiteren Verhandlungen ist bevollmächtigt:
Vor⸗ und Zuname.) (Stand oder Beruf.) Wohnort.)
*) oder „die Beisitzer des Versicherungsamts“, „die Bei⸗
sizer des Äberversicherungsamts“. „die nichtständigen Mit⸗
zMeder des Landesversicherungsamts“.
** oder „als Vertreter der verlicherten Angestellten“.
xxv dder zu Beisitzern“ (zu nichtständigen Mitgliedern).
Anlage 2.
Muster für die Stimmzettel.
(Größe 142 11 Zentimeter.)
VB. r. K., D-⸗Liste.
L. Otto Bühler, Kaufmann, Saarbrücken;
3. Hermann Silbe. Generalagent, Saarbrücken:
z. Frenst Kalkoffen. Kaufmann, Saarbrücken;
i. Friedrich Obenguer, Großkaufmann, Saarbrücken;
3. Emil Fischer, Prokurist, Saarbrücken;
3. Feorg Hochapfel, Geschäftsführer, Saarbrücken;
5. Natthias Hennrich, Kaufmann, Saarbrücken;
z. Friedrich Stamm, Kaufmann, Saarbrücken;:
3. Fmisß Delinger, Geschäftsführer, Saarbrücken.
59) Bekbanntmachung
Auf der Provinzialstraße Saarbrücken —Bingen,
zwischen Bildstock und Neunkirchen, werden umfang⸗
teiche Bauarbeiten vorgenommen, welche die Sperrung
des Verkehrs dringend erfordern.
Die genannte Straße wird daher von km-Station
15,0 Ortsausgang Bildstock) bis zur Kreisgrenze für
den durchgehenden Fahrzeugverkehr mit sofortiger
Wirkung bis auf weiteres gesperrt.
Saarbrücken, den 83. September 1923.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
32) Bekanntmachung
Demnächst wird die Ausgabe von Zucker, und zwar
uuf Zuckerkarten lautend auf Monat März über 1500
Bramm pro Kopf, erfolgen. Die Marken behalten
Bültigkeit bis 30. September 1923. Marken, die bis
zu diesem Tage nicht eingelöst sind, verlieren ihre
Bültigkeit. Die von den Geschäften eingenommenen
Marken müssen bis zum 5. Oktober 1923 an die Zucker—
telle zur Gutschrift abgeliefert werden. Nach diesem
zeitpunkte werden Marken nicht mehr gutgeschrieben.
Der Preis für den Zucker beträgt 0.90 Franken für
rin Pfund feinen Zucker und für Würfelzucker.
Saarbrücken, den 5. September 1823.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
153) Bebanntmachung.
Nachdem die Bauarbeiten (Neupflasterungen) auf
der Staatsstraße Völklingen —Bous beendet sind, wird
die am 11. Juli 1923 (Kreisblatt Nr. 13, Seite 77)
»erhängte Sperre aufgehoben.
Saarbrücken, den 11. September 1923.
Der Landrat als Chausseepolizeibehörde:
Dr. Vogeler.
159) Bekanntmachung.
Die Societe des Fayenceries de Sarreguemines zu
Zaargemünd hat den Antrag gestellt, daß ihr das
Recht verliehen werde, das Wehr der Vechinger Mühle
um 40 em, nämlich von 193,66 auf 194.06 über N. N
zu erhöhen.
Es ergeht hierdurch die Aufforderung, Widersprüche
zegen die Verleihung des beantragten Rechts und An—
prüche auf Herstellung und Unterhaltung von Ein—
richtungen oder auf Entschädigungen sowie andere An—
räge auf Verleihung des Rechts zu einer Benutzung
»es Gewässers, durch welche die von dem ersten An—
ragsteller beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt werden
vürde, bei der unterzeichneten Amtsstelle schriftlich in
2 Ausfertigungen oder zu Protokoll anzubringen und
zwar binnen einer Frist von 2 Wochen seit Veröffent⸗-lichung
dieser Bekanntmachung.
Diejenigen, welche innerhalb der Frist von 2 Wochen
einen Widerspruch gegen die Verleihung erheben, ver—
ieren ihr Widerspruchsrecht. Nach Ablauf der Frist
gestellte Anträge auf Verleihung werden in demselben
Berfahren nicht berücksichtigt und es können vom Be—
zinn der Ausübung des verliehenen Rechts an wegen
vachteiliger Wirkung nur noch die im 8 82 des Wasser—
zesetzes vom 7. April 1913 bezeichneten Ansprüche
geltend gemacht werden.
Die Zeichnungen und Erläuterungen zu dem An⸗
rage liegen auf dem Geschäftszimmer des Verwal⸗
ungsausschusses Saarbrücken, Hendukstraße Ecke Roon⸗
traße, Zimmer 60, während der Geschäftsstunden zur
Finsicht auf.
Termin zur Erörterung der rechtzeitig geltend ge—
nachten Widersprüche wird später bestimmt werden.
Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses
(Verleihungsbehörde):
*. V.: Custor, Oberregierungsrat