V
Das Wasser der Blies, unterhalb der Bliesbrücke,
Bemeinde⸗Bezirk Rilchingen-Hanweiler mittelst 2“ Rohr
bei Parzelle 345/172 abzuleiten und für eine Bereg—
nungsanlage auf den Parzellen 492/176 bis 427/175
der Flur 6 bis zu 4 chm täglich zu verbrauchen.
Widersprüche gegen die Verleihung des Wasserrechts
und Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von
Einrichtungen oder auf Entschädigung sind in 2 Aus⸗
fertigungen oder zu Protokoll bei dem Bürgermeister⸗
amt in Kleinblittersdorf binnen einer Frist von 1
Monat seit Veröffentblichung dieser Bekanntmachung an⸗
zubringen.
Auch andere Anträge auf Verleihung des Rechts
zu einer Benutzung des Gewässers, durch welche die
vom ersten Antragsteller beabsichtigte Benutzung be—
einträchtigt werden würde, sind bei der vorgenannten
Amtsstelle innerhalb derselben Frist einzureichen.
Diejenigen, die innerhalb vorstehender Frist keinen
Widerspruch erheben, verlieren ihr Widerspruchsrecht,
ferner werden nach Ablauf der Frist gestellte An—
träge auf Verleihung in demselben Verfähren nicht
berücksichtigt, und endlich können vom Beginn der Aus⸗
übung des verliehenen Rechts an wegen nachteiliger
Wirkungen nur noch die im 8 82 und im g 203 Abs. 2
des Wassergesetzes bezeichneten Ansprüche geltend ge⸗
macht werden.
Die Zeichnungen und Veschreibungen liegen wäh—
rend der gesetzten Frist im Amtszimmer des Bürger⸗
meisters in Kleinblittersdorf während der Dienststun—
den zur Einsicht offen.
Termin zur Erörterung etwaiger Widersprüche wird
später bestimmt werden.
Saarbrücken, den 25. Juli 1923.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes.
Gerleihungsbehörde).
Der Vorsitzende:
gez.: Dr. Schlodtmann, Oberregierungsrat.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
40) Bebanntmachung
Der Plan über die Errichtung einer unterirdischen
Telegraphenlinie in Heusweiler in der Provinzialstraße
Saarbrücken — Heusweiler und Heusweiler — Lebach,
Saarlouiserstraße und Straße nach Holz, liegt bei dem
Postamt in Heusweiler vom 18. August 1923 ab vier
Wochen aus. *
Saarbrücken, den 13. August 1928.
Telegraphenbauamt:
Völker.
Saarbrücken, den W. August 183.
Der Landrat:
Dir. Vogeler.