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Name, Stand und Wohnort
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122 Bekanntmachung
Die Butterempfangsmarke kann von Donnerstag,
den 25. Januar bis Donnerstag, den 1. Februar 1923,
in den Geschäften des Kommunalverbandes Saar⸗
hrücken⸗Land eingelöst werden.
Es gelangen auf jede Marke 75 Gr. Butter zum
Preise von 390, — Mk. (4 Pfund — 2600,- Mk) zur
Ausgabe.
Die Geschäfte haben die eingelösten Empfangs—
marken bis zum 15. Februar 1923 bei der Marken⸗
kontrollstelle einzureichen
Die Termine müssen genau eingehalten werden.
Saarbruücken, den 283. Janüar 1923. —
Der Landrat:
DrVogeler.
3) Bekanntmachung
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Friedrichs⸗
thal erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche
Anordnung vom 8. Dezember v. Irs., J. 11494,
aufgehoben.
Saarbrücken, den 19. Januar 1923.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
Melchior Heinrich, Oekonomie⸗Verwalter, Hilschbach.
Hroh Hermann, Dipl. Landwirt, Stahlhammer.
Hirich August. Steiger, Göttelborn.
Masson Jean, Ingenieur, Jägersfreude.
Vohn Jakob, Lehrer, Bildstock.
Schmidt Julius, Steiger, Stangenmühle.
Koenig Josef, Steiger, Kleinrosseln, Kr.
Regitz Wilhelm, Gastwirt, Karlsbrunn.
Meier Karl, Hauptlehret, Lauterbach.
Winter Kurt, Baugewerksschüler, Sulzbach.
Kurz Otto, Bausteiger, Sulzbach.
Kliebenstein Alfred Kh Htmeister Sulzbach
— teller. Voltlingen.
Loris Wendelinus, — ta Sixberg.
Loris Isidor, BergnaTTerg.
Meyer Peter, Ver aa? gilschbach.
Prinz Johann, Landwirt, Etzenhofen.
Schröder Friedrich, Bäckermeister, Fenne.
hecdel Paui, Alademiler, Wintringerhof.
Kneip Adolf, Bäckermeister, Klarenthal.
Rupp Josef, Desinfektor, Güchenbach.
Müller Paul, Steiger, Wahlschied.
Forbach
Bedingungen. Es wird insbesondere auf 8Z 4 der Ve—
dingungen aufmerksam gemacht, welcher lautet:
„Von dem Augenblick der Zuführung der Stuten
zu den Hengsten haftet das Gestüt flir keinerlei den
Stuten oder ihren Besitzern oder deren Beauftragten
durch den Hengst zugefügte Beschädigungen oder Ver—
letzungen. Insbesondere wird jede Ersatzpflicht aus
838 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen.“
Saarbrücken, den 24. Januar 1928
Der Vorsitzende des Kreisausschusses;
Dr. Vogeler., Landrat.
Wirtjchaftsverbaud der gemeinnützigen Anstalten
595) im Saargebiet.
Die Pflegesätze für Krankenanstalten werden ab
1.1. 1923 wie folgt festgesetzt:
A. Pflegekosten.
—III I J
M. Wik. Mit.
für Erwachsene aus dem Saargebiet
sofern nicht Ausländer) J 2200 3300 4400
ür Kinder unter 14 Jahren aus dem
Saargebiet — 1600 2400 3200
ür nicht kranke Säuglinge aus dem
Saargebitite 400 600 800
kutbindungskosten 2000 3000 4009
für die von Krankenkassen des Saar—⸗
gebietes überwiesenen Kassenmitglieder Frs. Frs. Frs.
und deren Familienmitglieder 6,00 9,00 12,00
für Kinder unter 14 Jahren aus dem
Saargebiet (sofern nicht Ausländer) 4,50 6,75 9,00
für nicht kranke Säuglinge aus dem
Saargebiet 1,50 2225 3,00
Entbindungskosten 3,00 12,00 16,00
für die Zahlungspflichtigen, welche
Franken verdienen: Die Sätze wie zu II.
ür Ausländer und ausländische Kassen
ür Erwachsene 12,00 18,00 24,00
Kinder unter 14 Jahren 8,00 1200 16,00
für nicht kranke Sänuglinge 3,00 4,50 6,00
Entbindungskosten 10,00 15,00 20,00
In den Pflegekosten sind für die von Gemeinden
ind Versicherungsträgern des Saargebietes überwie—
enen Kranken in der III. Klasse die Kosten für Arzt
und Operation mit enthalten. Medikamente, Ver—
zandsstoffe ꝛe. werden zu den Selbstkosten berechnet.
Für Kranke in der Heilstätte Sonnenberg wird ein
250iger Aufschlag zu den von dem Wirtschaftsverband
estgesetzten Pflegekosten erhoben.
4) Bekanntuachung
Auf den Deckstationen in Fechingen und Heusweiler
des Landkreises Saarbrücken trefsen in den nächsten
Tagen die nachbezeichneten Hengste aus dem Rhei—
nischen Landesgestüt in Wickrath ein, welche bis Mitte
Juli 1923 dort decken:
1. Station Fechingen:
Maxwell, Fuchs, 5 Jahre alt, Rheinländer;
Basta, braun, 10 Jahre alt, Rheinländer.
2. Station Heusweiler:
derodot, Fuchs, 7 Jahre alt, Rheinländer;
Zeppelin, Fuchs, 6 Jahre alt, Rheinländer.
Für die Benutzung eines jeden Hengstes sind 1,50
Zentner Hafer an den Stationshalter zu liefern und
40.- Mark Deckstellengebühr zu zahlen. Außerdem
st ein Fohlengeld von 1 Zentner Hafer zu liefern.
Ich weise darauf hin, daß die Hengste in der Mittags—
zeit von 11-2 Uhr nicht decken. Für die Benutzung
der Hengste gelten die auf den Stationen aushängenden
Ili.
IV.
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