Gewählt sind:
1. Nikolaus Sehmer, Maurer.
2. Josef Thiel, Schaffner.
3. Vitus Becker, Schriftsetzer.
Andreas Wolff, Hüttenarbeiter.
Josef Brandstetter, Landwirt.
Peter Lang, Landwirt.
Michel Bur, Landwirt.
d. Michel Brach, Rottenführer.
3. Nikolaus Nickles, Maurer.
10. Johann Bock, Landwirt.
11. Michel Becker, Hüttenarbeiter.
122. Michel Niederländer, Landwirt.
3. Gemeinde Rilchingen-Hanweiler.
Auf Wahlvorschlag A(Zentrumspartei) 2628 Stimmen.
u * B (Bürgerpartei) 3064
Gewählt sind:
l. Nikolaus Schreiber, Landwirt.
2. Hermann Kirbs, Pensionär.
3. Johann Brach, Zugführer.
14. Markus Becker, Wagenmeister
5. Anton Greff, Rangiermeister.
z. Johann Haffner, Hauptlehrer a. D.
7. Rudolf Schwall, Landwirt.
3. Peter Butterbach, Gärtner.
9. Heinrich Becker, Eisenbahn-Vorschlosser.
10. Heinrich Klein, Betriebsassistent.
11. Leopold Pyrlik, Landwirt.
12. Dr. Pulstinger Hans, Arzt.
sleinblittersdorf, den 12. Juli 1923.
Der Wahlkommissar:
Günther, Bürgermeister.
123) Bekaunntmachung.
In der Zeit vom 13.-26. 7. 1923 werden auf der
Provinzialstraße Saarbrücken —üBingen von km-Station
3,3 — 62 bis 8,4 4 32 größere Bauarbeiten ausge⸗
führt. Die Provinzialstraße wird daher zwischen Dud⸗
weiler und Sulzbach während der angegebenen Zei:
für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Saarbrücken, den 10. Juli 1923.
Der Landraͤt:
Dr. Vogeler.
129 Bekanntmachung
Es liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, daß
durch das Gesetz vom 10. 11. 22 — eingeführt im
Saargebiet durch Verordnung der Regierungskommis—⸗
sion vom 9. 5. 23 — die Mindestaltersgrenze für die
Imnwvalidenversicherungspflicht herabgesetzt worden ist.
Während bis zum Inkrafttreten des vorbezeichneten
Gesetzes, das ist bis 1. 1. 23, die Invalidenversiche—
rungspflicht erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres
begann, ist nunmehr der Beginn der Versicherungs—
pflicht an eine bestimmte Altersgrenze nicht mehr ge—
bunden, vielmehr beginnt die Versicherungspflicht mit
der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäf—
tigung. Demnach sind auch jugendliche Personen
unter 16 Jahren, sosern sie gegen Entgelt be—
schäftigt werden, versicherungspflichtig, und zwar
seit 1. 1. 1923.
Saarbrücken, den 6. Juli 1923.
Der Vorstand
der Landesversicherungsanstalt Saargebiet:
gez. Dr. Vogeler, Vorsitzender.
125) Bekann tmachung
Die Regierungskommission des Saargebiets, Direk⸗
tion der Finanzen und Forsten, hat durch Versügung
hont 26. Juni ds. Irs. F. Nr. 2493 23 Abt. IV geneh—
migt, daß zur Ermöglichung einer wirksameren NAus—
ibung des Forst- und Jagdschutzes dem staatlichen
Förster Dürrfeld in Sprengen die aushilfsweise
Ausübung der Jagdpolizei auf den angrenzenden Ge⸗—
narkungen außerhalb seines Dienstbereiches und zwar:
Völklingen, Püttlingen, Kölln, Herchenbach, Ritten—
hofen und Niedersalbach übertragen wird.
Saarbrücken, den 6. Juli 1923.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
26) Bekanntmachung.
Durch Verordnung der Regierungskommission vom
15. 11. 22, veröffentlicht im Amtsblatt der Regierungs—
sommission Nr. 13 vom 22. 5. 23 Nr. 361, S. 119.,
ist für das Saargebiet eine Versicherungsanstalt für
Angestellte mit dem Namen „Versicherungsanstalt für
Angestellte des Saargebietes“, Sitz Saarbrücken, er—
richtet worden.
Die Verordnung der Regierungskommission tritt
nit dem 1. Juni 1923 in Kraft. Von diesem Zeit—
punkte ab sind sämtliche im Versicherungsgesetz für
Angestellte und den Nachträgen dazu, gesetzlich fest—
gelegten Beiträge und Leistungen von der Ver—
icherungsanstalt für das Reich in Berlin-Wilmers—
»orf abgetrennt und unterliegen der „Versicherungs—
instalt für Angestellte des Saargebietes“ als aus—
ührendem Versicherungsträger.
Auf Grund des Erlasses von Ausführungsbestim—
nungen betr. Beitragsverfahren in der Angestellten⸗
ersicherung der Regierungskommission des Saar—
zebietes vom 18. 5. 1923 (Amtsblatt Nr. 13 vom
22. 5. 23, S. 125 Nr. 364) sind vom 1. 6. 23 ab die
Bzeiträge für alle versicherungspflichtigen Angestellten,
oweit sie nicht Mitglied einer auf Grund der Be—
timmungen des Versicherungsgesetzes für Angestellle
ugelassenen Ersatzkasse sind, an die Versicherungs—
instalt für Angestellte des Saargebietes in Saar—
drücken 1, Schloßplatz 10, zu entrichten.
Die Regelung der Beitragsleistung für die Ange—
tellten des Saargebietes, bis zum Zeitpunkte der Er—
richtung der eigenen Anstalt, hat in folgender Weise
zu erfolgen:
1. Bis zum 314. Dezember 1922 sind die Beiträge
als Barbeträge an das Direktorium nach Berlin—
Wilmersdorf einzusenden.
Zum 1. Januar 1923 ist für jeden Angestellten
eine Versicherungslarte (grün) von der Ausgabe—
stelle für die Angestelltenversicherung auszustellen
und mit der Nr. 1 zu bezeichnen.
In diese Karte sind die vom Reich für die An—
gestelltenversicherung bestimmten Marken der ent—
sprechenden Gehaltsklasse für die Monate Januar
bis einschließlich Mai 1923 einzukleben. Soweit
die Marken bei den Postanstalten nicht erhältlich,
sind sie bei der Reichsversicherungsanstalt in
Berlin-Wilmersdorf direkt anzufordern.
Mit Inkrafttreten der obigen Verordnung der
Regierungskommission, also vom 1. Juni 1923
ab, sind diese Versicherungskarten aufzurechnen,
dem Versicherten die Aufrechnungsbescheinigung
zu behändigen und die aufgerechneten Karten an
die Versicherungsanstalt in Berlin-Wilmersdorf
einzusenden.
Bersicherungskarten und -Marken.
Die Versicherungsanstalt für Angestellte des Saar—
zebietes gibt vom Tage der Aufnahme ihrer Tätigkeit
ab eigene Versicherungskarten und Versicherungs⸗
narken aus. Nur diese sind vom 1. Juni 1923 4b
zu verwenden. Die Karte ist grün und trägt auf der
FHorderseite oben die Bezeichnung der Anstaͤlt. Ihre