auf dem Bürgermeisteramte, Abteilung J, offen
liegen. Einsprüche gegen die Wählerlisten sind
bis spätestens zum Ablauf der Auslegefrist beim
Bürgermeisteramte anzubringen.
Die Wahlvorschläge für die Ge—
meinderatswahlen sind bis spätestens
zum 24. dieses Monats an den Unterzeich—
neten einzure ichen. Jeder Wahlvorschlag muß
enthalten:
1. Die Angabe der Bewerber nach Vor—- und
Zuname, Stand oder Beruf, Wohnort und Woh—
aung.
—AV
Angabe ihres Standes oder Verufes, Wohnori
und Wohnung.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 20
Wählern unterzeichnet sein und dürfen nicht mehr
Namen enthalten, als Vertreter zu wählen sind.
Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt
nach der bei der hiesigen Volkszählung festge—
stellten Einwohnerzahl für die hiesige Gemeinde
23.
Ein und derselbe Bewerber kann nicht gleich—
zeitig auf mehreren Wahlvorschlägen vorge—
schlagen werden.
Jeder Wähler kann auch nur einen Vorschlag
unterzeichnen.
Als Anlagen sind dem Wahlvorschlage beizu—
fügen:
1. Die durch 8 14, Abs. 2, der Wahlordnung
oorgeschriebenen Zustimmungserklärungen der
vorgeschlagenen Bewerber.
2. Bescheinigungen der Gemeindebehörde über
die Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht
der Unterzeichner des Wahlvorschlags (Eintra—
gung in die Wählerliste).
Solche Bescheinigungen werden auf Antrag
unverzüglich gebührenfrei von mir ausgestellt.
Zweckmäßig wird bei jedem Bewerber und jedem
Unterzeichner des Wahlvorschlags die laufende
Nummer angegeben, unter der er in der Wähler—
liste eingetragen ist. Die laufende Nummier ist
auf der Wahlkarte angegeben.
Jeder Wahlvorschlag soll auch die Bezeichnung
eines Vertrauensmannes enthalten, der für die
Verhandlungen mit mir und dem Wahlausschuß
wegen Rücknahme des Wahlvorschlages bezw. Be—
seitigung von Mängeln bevollmächtigt ist. Fehlt
die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt
der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages als
solcher.
Soll später ein Vertrauensmann durch eine
andere Person ersetzt werden, so ist hierzu die
Erklärung von mehr als der Hälfte der Unter—
zeichner erforderlich. Dem für den Unmfang der
Bürgermeisterei Quierschied zu bildenden Wahl—
ausschuß gehören folgende Herren an:
Knappschaftsarzt Dr. Faber in Quierschied,
vensionierter Bergmann Michel Kaspar—
Kölzer in Quierschied und Sekretär Albert
Stenger in Quierschied.
Quierschied, den 4. Juni 1923.
Der Wahlkommissar:
Sieberin, Bürgermeister
34) Bekanntmachnug.
hetr. die Gemeinderatswahlen in den Gemeinden der
e Bürgermeisterei Heusweiler.
Die Gemeinderatswahlen finden in allen Gemeinden
im Sonntag, den 8. Juli 1923, von 8 Uhr vormittags
bis 6 Uhr nachmittags, statt.
Die für die einzelnen, je einen Stimmbezirk bilden—
den Gemeinden in Betracht kommenden Wahllokale,
die Namen der ernannten Wahlvorsteher und deren
Stellvertreter, die Zahl der aus jeder Gemeinde zu
pählenden Gemeindevertreter und die Mindestzahl der
Pähler, von welcher die einzureichenden Wahlvor—
chläge unterzeichnet sein müssen, sowie die Nanmen
»er Beisitzer, die mit dem nuterzeichneten Bürger—
neister als Wahlkommissar den Wählausschuß gemäß
3 13 der Wahlordnung vam 20. 4. 1920 bilden, sind
rus dem nachfolgenden Verzeichnis ersichtlich.
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hier—
nit aufgefordert. Sie sind bis spätestens 24. Juni
)8. Irs. bei dem unterzeichneten Wahlkommissar ein—
Arreichen. Sie dürsen nicht mehr Nanen enthalten,
als Vertreter zu wählen siud. Die Zustimmung der
yorgeschlagenen Bewerber ist dem Wahlvorschlag an—
zuschließen. Ein und derselbe Bewerber kann nichl
jleichzeütig auf nehhreren Wahlvorschlägen vorgeschlagen
verden. Jeder Wähler kann nur einen Wahlporschlag
interzeichnen.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
l. Angabe der Bewerber nach Vor⸗- und Zunamen,
Stand oder Beruf, Wohnort und Hausnummer
2. Die Unterschriften der Unterzeichner und Nugabe
ihres Standes oder Beruses, Wohnort und Haus—
nummer.
Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten die Be—
elichnung eines Vertrauensmannes, der für vie Ver—
sandlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahl—
russchuß und zur Rücknahme des Wahlvorschlages be—
»ollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung eines Ver—
rauensmannes, so gilt der erste Unterzeichner als
olcher.
Soll später ein Vertrauensmann durch eine andere
ßZerson ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von
nehr als der Hälfte der Unterzeichner erforderlich und
senügend. Eine Listenverbindung ist nicht zulässig.
MNängel der Wahlvorschläge können nur bis zum 4.
Juli einschl. beseitigt werden. In Gemeinden, in
denen kein Wahlvorschlag eingereicht wird, erfolgt die
Wahl als Mehrheitswahl. Liegt auch nur ein Wahl—
»orschlag vor, sind Einzelbewerbungen unzulässig.
Erfordernis der Wählbarkeit ist Vollendung des
25. Lebensjahres am Wahltage und Wohnsitz in der
vBemeinde seit mindestens 6 Monaten.
Die Stimmzettel sind mit den Nanuren der VBewerber.
»enen der Wähler seine Stimme geben will, hand⸗«
chriftlich Dder im Wege der Vervielfältigung zu ver—
ehen. Die Wähler sind berechtigt, auf ihren Stimm—
etteln die Namen von Bewerbern aus verschiedenen
Vahlvorschlägen einzutragen oder die auf den Stimm—
zetteln ursprünglich eingetragenen Namen zu streichen
ind durch Bewerber zu ersetzen, deren Namen in einem
»er zugelassenen Wahlvorschläge genannt sind. Zur
Bültigkeit eines Stimmzettels genügt schon oie An—
jabe des Namens eines Bewerbers.
Die Wahlhandlung und die Ermittelung der Wahl—
ꝛrgebnisse sind öffentlich