trauensmannes, so gilt der 1. Unterzeichner als folcher
53 11 der Ausf⸗Verordn. z. W. O.)
Soll später ein Vertrauensmann durch eine andere
Person ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von
nehr als der Hälfte der Unterzeichner erforderlich
and genügend. (5 11 d. Ausf.Verordn. z. W. O.)
Ein und derselbe Bewerber kann nicht gleichzeitig
ruf mehreren Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden.
BGesondert eingereichte Wahlvorschläge können nicht
miteinander verbunden werden, das heißt eine Listen—
verbindung ist in keiner Weise gestattet. (K 14 d. W. O.
und 8 16 u. 15 d. AusfVerordn. z. W. O.)
In den Wahlvorschlägen müssen die Bewerber in
deutlich lesbarer Schrift so aufgeführt werden, daß
übher ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. (53 18
Abs. 1d. Ausf.“Perordn. z. W.O.) Sie sind in er—
enubarer Reihenfolge aufzuführen.
Zur Bezeichnung des Wahlvorschlages dient der
NRame des Bewerbers, der in dem Wahlvorschlage an
erster Sdelle genannt ist.
Die von mir gemäß 8 13 der Wahlordnung vom
29. 4. 1920 und der 88 9 und 16 der Ausführungs—
bperordnung zur Wahlordnung vom 31. 5. 1920 gebil—
deten Wahlausschüsse bestehen aus folgenden Wählern:
a) Wahlbezirk Dudweiler:
1. Grubenschreiner Ludwig Lorenz zu Dudweiler,
Saarbrückerstr. Nr. 370, als Beisitzer;
Gewerkschaftsbezirksleiter Johann Peter Schmitt zu
Dudweiler, Bahnhofstr. 6, als Beisitzer;
Lehrer Friedrich Otto zu Dudweiler, Saarbrücker—
straße 122, als Schriftführer.
b) Wahlbezirk Fischbach:
Obermaschinensteiger Georg Kipper-Lauer zu Fisch
bach, Bahnstraße 2, als Beisitzer;
Wegewärter Heinrich Heinemeyer zu Fischbach,
Quierschiederstraße 18, als Beisitzer;
Lehrer Georg Jung zu Fischbach, Oberstraße 46,
als Schriftführer.
Die Wahlausschüsse entscheiden am Montag, den
2. Juli 1923, vormittags 11 Uhr, in der öffentlichen
Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses zu Dudweiler
Wer die Zulassung der Wahlvorschläge.
Die Wahlausschüsse treten ferner zusammen zu einer
ffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 12. 7. 1923,
nachmittags 3.30 Uhr, im Sitzungssaale des Rathauses
zu Dudweiler zur Ermittelung des Wuhlergebnisses.
(8 33 der Ausführungsverordnung zur Wahlordnung.)
Dudweiler, den 4. Juni 1923.
Der Wahlkommissar:
Jost, Bürgermeister.
32) Genteinderats⸗ und Kreistagswahl.
Die Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreisver—
retungen finden am Sonntag, den 8. Juli ds. Irs.,
in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 6 Uhr abends
tatt.
Die Wählerlisten liegen vom 1. Juni bis einschließ—
lich 14. Juni ds. Irs. während den Dienststunden
zur Einsicht der Wahlbeteiligten auf Zimmer 74 des
Rathauses offen.
Elnsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintra—
jung in die Wählerlisten sind bis zum Ablauf der
Auslegungsfrist bei dem unterzeichneten Bürgermeister
zu erheben und können während der Dienststunden
auf Zimmer 7a des Rathauses in Sulzbach angebracht
werden.
Wahlberechtigt sind alle Personen, ohne Unterschied
des Geschlechts, die die Eigenschaft eines Saarein—
wohners besitzen, au Tage der Wahl das 20. Lebens—
ahr vollendet haben und in dem Wahlbezirk wohnen,
in dem die Wahl stattfindet
Der Wähler, der abstimmen will, muß sich über
eine Person durch eine Wahlkarte, die allen Wahl—
erechtigten inzwischen zugestellt ist, ausweisen. Die
Ztimmabgabe wird auf der Wahlkarte kenntlich ge—
nacht. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, oaß
iejenigen Wähler, die bis heute nicht im Besitze einer
VBahlkarte sind, nicht in der Wählerliste aufgeführt
ind.
Dieselben können ihre Eintragung in die Wähler—
isten während der Offenlegung auf Zimmer 74 des
Rathauses zu Sulzbach beantragen.
Die Zahl der für die Gemeindevertretung zu wäh—s
lenden Gemeindevertreter beträgt gemäß 8 7 der Wahl—⸗
»rdnung 36.
Wählbar als Gemeindeverkreter sind alle wahlbe—
echtigten Personen, die am Tage der Wahl das 20.
ebensjahr überschritten haben, und seit mindestens
3 Monaten in der Gemeinde wohnen.
Die Wahl erfolgt nach Wahlvorschlägen.
Als Wäahlkommissar für die Gemeinderalswaäahlen ist
yer Unterzeichnete bestimmt. Gemäß Artikel 3 der
Ausführungsvorschriften zur Verordnung betreffend
die Nenwahlen für die Gemeinde- und Kreisvertre—
ungen fsordere ich daher alle Parteien und Wahl—
gruppen der einzelnen Gemeinden auf, bis spätestens
S„onntag, den 24. Juni ds. Irs., Wahlvorschläge bei
nir einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen von
nindestens 20 Wählern unterzeichnet sein und dürfen
eweils nicht mehr Namen enthalten, als Vertreter zu
vählen sind. Ein und derselbe Bewerber kann nicht
jleichzeltig auf mehreren Wahlvorschlägen vorge—
chlagen werden.
Der Wahlvorschlag muß enthallken:
. Die Angabe der Bewerber nuach Vor- und HBu—
nante, Stand oder Beruf, Wohnung und Wohnort.
Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
jhres Standes oder Berufes, Wohnort und Woh—⸗
nung.
Als Anlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
Die durch 8 14 Abs. 2 der Wahlordnung vorge—
schriebenen Zustimmungserklärungen der vorge—
schlagenen Vewerber,
Bescheinigungen der Gemeindebehörden über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Unterzeichner.
Diese Bescheinigungen werden auf denr Bürger—
neisterant auf Antrag gebühreufrei ansgestellt.
Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten die Ve—
zeichnung eines Vertranensmannes, der für die Ver—
handlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahl—
russchuß und zur Rücknahme des Wahlvorschlages be—
»ollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Ver—
rauensmannes, so gilt der erste Unterzeichner als
olcher.
Soll später ein Vertrauensmaun durch eine uindere
Person ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von
nehr als der Hälfte der Unterzeichner erforderlich und
genügend. Eine Rücknahme des Wahlvorschlages ist
rur zulässig bis 1. Juli ds. Irs.
Bewerber, welche zurückgetreten sind, oder gegen
)»eren Wählbarkeit der Wahlkommissar Bedenken er—
sebt, können bis 1. Juli ds. Irs. durch andere ersetzt
verden, wenn nmehr als die Hälfte der Unterzeichner
des Wahlvorschlages einen entsprechenden Antrog
ichriftlich stellen.
JIn gleicher Weise kann die Zahl der Bewerber bis
zur gesetzlichen Höchstzahl nachträglich ergänzt werden.
Für die Bürgermeisterei Sulzbach sind folgende
Stimmbezirke gebildet“