Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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30) Gemeinderats⸗ und Kreistagswahlen.
Verzeichnis der Stimmbezirke, Wahlvorsteher, Stellvertreter und der Wahllokale
der Bürgermeisterei Bischmisheim.

efde.
Nr.

Gemeinde-—)
Stimmbezirk

Wahlvorsieher

Bischmisheim (ausschließl.
Schafsbrücke und Geis—
berg von Nr. b3 und
z8a ab
Z„chafbrücke einschl. Eeis—
berg von Nr. 33 und
58a ab
Blies rans bach

U.rich Nikolaus, Lehrer,
Bischmisheim

Neuberger Fr. K, Lehrer,
Schafbrücke

Hoor Leonh. Hauptlehrer,
Bliesransbach
Jung Karl, Lehrer,
Brebach
Michels Theodor, Lehrer,
Bübingen
Hofmann Wilh., Haupth,
Fechingen
Brück Gustav, Hauptlehrer,
Neufechingen
Reinhard Veter, Hauptl.,
Güdingen
Fisenbeis L., Bürovorst.,
Scheidt
Kurtz Seb, Hauptlehrer,
Rentrisch
Neuscheidt mit Stahlham— Klein Johann, Lehrer
mer, Schneitdershof und Neuscheidt
Eschberg
tBrebach, den 5. Juni 1923.

Brebach

Bübingen

Fechingen

Neufechingen

Büdingen

Scheidt mit Scheidterberg
Rentrisch

31) Deffentliche Aufforderung
zue Einreichung der Wahlvorschläge betr. die am
8. Juli 1923 stattsindenden Gemeinderatswahlen und
Bekanntgabe der Zusammensetzung der Wahlausschüsse.
In Ausführung des 8 14 der Waählordnung für die
Bemeinderats- und Kreistagswahlen im Saargebiet
vom 29. 4. 1920 (Amtsblatt der Regierungskommission
den Saargebietes vom 1. 5. 1920 Nr. 2) in Ver—
bindung mit dem 8 9 Abs. 1 der Ausführungsver—
ordnung vom 31. 5. 1920 (Amtsblatt der Regierungs—
kommission des Saargebietes vom 5. 6. 1920 Nr. 4)
und Artikel 3 der Ausführungsvorschriften zur Ver—
ordnung betreffend die Neuwahlen für die Gemeinde—
und Kreisvertretungen vom 9. Mai 1923 sordere ich
in meiner Eigenschaft als Wahlkommissar für die Ge—
meinderatswahlen im Bezirke der Bürgermeisterei
Dudweiler die Wahlberechtigten der Wahlbezirke Dud—
weiler und Fischbach auf, spätestens am 23. Juni 1923,
mittags 12 Uhr, die Wahlvorschläge bei mir im Rat—
zdaus, Zimmer Nr. 8, einzureichen.
Gemäß 8 5 der Wahlordnung sind wählbar alle
wahlberechtigten Personen, welche im Saargebiet ihren
Wohnsitz haben und auch tatsächlich im Saargebiet
vohnen, sofern sie am Tage der Wahl das 25. Lebens—
gahr überschritten haben.
Weiteres Ersordernis der Wählbaärkeit ist, Wohnsil,
in der Gemeinde seit mindestens 6 Monaten. (Artikel
wder Verordnung vom 9. 5. 1923)
Jeder Wahlorschlag muß enthalten:
Die Angabe der Bewerber nach Vor⸗ und Zu—
rame, Stand oder Beruf, Wohnort und Woh—

Stellvertreter

Wahllokal

Schäfer, Lehrer,
Bischmisheim

Hinterer Saal im Schulhaus UI
an der Schulstraße in Bisch⸗
misheim

Hell Karl, Lehrer,
Schafbrücke

Saal der Wirtschaft Kehr, Schaf—
brücke

Vender Joh., Gemeindevorst.,
Bliesransbach
Klein Philipp, Kassensekretär,
Brebach
Mohr Peter, Buchhalter,
Bübingen
Frantz Albert, Landwirt
Fechingen
Diehl Paul, Hüttenmeister,
Neufechingen
Neu Karl, Lehrer,
Güdingen
Hell, Lehrer,
Scheidt
Peter Georg, Werkmeister,
Rentrisch
zerfaß, Lehrer.
Stahlhammer

Schulsaal der ersten Klasse in
Bliesransbach
Lesehalle im alten Schulhaus in
Brebach
Schulsaal der ersten kath. Klasse
in Bübingen
Schulsaal der ersten Klasse in
zFechingen
Schulsaal der zweiten katholischen
Klasse
Schulsaal unten rechts, neues
Schulhaus
—AxI
in Scheidt
—A
Rentrisch
Schulsaal der ersten kath. Klasse
in Neuscheidt

Der Wahlkommissar:
Loskant, Bürgermeister.
nung. (8 10 Ziff. 1 d. Ausf.⸗“Vervrdnung zur
Wahlordnung vom 31. 5. 1920.)
Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
ihres Standes oder Berufes, Wohnort und Woh—⸗
nung. (8 10 Ziff. 2 d. Ausf.⸗Verordu. z. W. O,),
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 Wäh—
ern unterzeichnet sein. Sie dürfen nicht mehr Namen
inthalten als jeweils Vertreter zu wählen sind. Das
ind für den die Gemeinde Dudweiler umfassenden
Wahlbezirk 36 Vertreter und den die Gemeinde Fisch⸗
zach umfassenden Wahlbezirk 21 Vertreter. (5 14 und
7 der Wahlordnung.)
Als Anlage sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
2) Von jedem vorgeschlagenen Bewerber eine Er—
klärung über seine Zustimmung zur Aufnahme
in den Wahlvorschlag. (8 11 Ziff. 1 d. Ausf.⸗
Verordnung zur Wahlordnung.)
Bescheinigungen der Genreindebehörde über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Unterzeichner des Wahlvorschlags (Eintragung in
die Wählerliste). (5 11 Ziff. 2 d. Ausf.Verordn.
zur W.O.)
DHie Gemeindebehörden haben solche Bescheinigungen
ruf Antrag unverzüglich gebührenfrei auszustellen.
Jeder Wähler kann nur einen Wahlvorschlag unter⸗
zeichnen. (45 11 d. AusfVerordn. z. W. O.)
Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten die Be—
zeichnung eines Vertrauensmannes, der für die Ver—⸗
sandlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahl—⸗
russchuß und zur Rücknahme des Wahlvorschlages be—⸗
ollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Ver⸗
            
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