Saarbrücker Kreisblalt
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrüchen
Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Druchu Berlag von
debr. Hofer A⸗G. Saarbrücken Bölklingen — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken.)
Bezugspreis für das Vierteljahr 60,— Mt.
Anzeigengebühren:
die bmal gespaltene Millimeter-Zeile oder deren Raum 50. - M.
Nr.
Dienstag,
27. März 1923. 49. Jahrg.
Juhalt:
Brotpreis S. 15). — Einbeziehung der Bürgermeisterei April (S. 163. — Ortspreise fjür den Wert der Sachbesüge
Püttlingen in die Schuhmaher-Zwangsinnung Völtlingen S. 175 — Jagdscheine Januar SE. 18). -,Buckerpreis
S. 15). — ZSleischoeschau-Gebührenordnung (S. 15). — S. 18). . Zagdverpachtung Völtlingen (S. 18). — Saar⸗
Einwirkung auf arbeitswillige Bergleute S. 155. — Schnei- und Moseltaltwerke Kleinblittersdorr S, 18). — Errch—s
der-Zwangsinnung für die Bürgermeistereien Sulzbach, Frie- dung einer Metallwarenfabrit in Hanweiler (S. 185
richstthal und Quierschied S. 15). — Termindalender
29 Verordnung
Auf Grund des Artikels 19 der Anlage 4 (Teil 3)
des Friedensvertrages von Versailles und auf Grund
des Beschlusses der Regierungskommission wird die
Berordnung betr. Brotversorgung Nr. 74 vom 3. 2. 22,
Amtsblatt der Regierungskommission des Saargebiets,
Stück 3, mit Wirkung vom 18. 3. 23, wie solgt ge—
indert:
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
32) Bekanntmachung.
Es ist zu meiner Kenntnis gelangt, daß auf arbeits—
villige Bergleute in der Weise eingewirkt wird, um
sie von der Wiederaufnahme der Arbeit abzuhalten,
daß ihnen mit Nachteilen, insbesondere Mißhandlungen,
rach Beendigung des Streikes gedroht wird.
Die Regierungskommission ist sich ihrer Aufgabe
»ewußt, auch nach dem Streik Gewalttätigkeiten zu
»erhindern und darüber zu wachen, soweit notwendig,
inter Anwendung aller erforderlicher Maßnahmen,
)aß kein Einwohner des Saargebietes zu irgend einer
zeit infolge Arbeitswilligkeit zu Schaden kommt.
Ich ersuche ergebenst, die Bekanntgabe dieser Mit—
eilung in den Bürgermeistereien Ihres Bezirks zu
eranlassen.
Saarbrücken, den 6. März 1923.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. V. Raullt, Staatsrat.
Beglaubigt:
der Direktor des Innern
und des Kabinetts:
gez. Delfau.
84.
Der Brotpreis für ein Vierpsund-Brot, das auf Brot—
narken abgegeben wird, beträgt ab 18. 3. 23 Mk. 2050
zuzüglich Bäckerspanne (Bruttoverdienst des Bäckers)
35 Centimes; der Mehlpreis für das Brotmehl, das
in Stelle von Brot auf Brotmarken verabfolgt wird,
zeträgt Mk. 810. — pro Pfund.
Saarbrücken, den 13. März 1923.
Im Namen der Regierungskommission
des Saargebietes:
Der Präsident: gez. Ra ult, Staatsrat.
30) —XXXE
betr. Eiubeziehung der Bürgermeisterei Püttliugen
in die Schuhmacherzwangsinnung VBölllingen.
Bei der nach 8 1002 der Gewerbeordnung veran—
aßten Abstimmung hat die Mehrzahl der beteiligten
Bewerbetreibenden sich für den Beitrittszwang ausge—
sprochen, weshalb hiermit angeordnet wird, daß mit
Wirkung vom 1. April 1923 an der Bezirk der Schuh—
nacher-Zwangsinnung Völklingen auf die Bürger—
neisterei Püttlingen ausgedehnt wird.
Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Ge—
verbetreibenden, die das Schuhmacherhandwerk in der
Bürgermeisterei Püttlingen ausüben, dieser Zwangs
unung an.
Saarbrücken, den 17. Februar 1923.
Regierungskommission des Saargebiets,
Abt. Handel und Gewerbe:
gez. Tils
31) Fleischbeschau⸗Gebührenordunng.
Die in der Fleischbeschau-Gebührenordnung vom 13.
November 1922 (Amtsblatt S. 235) festgesetzten Ge—
bühren und Wegevergütungen werden vom 15. Februar
ab auf den 3fachen Betrag erhöht.
Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Fleisch—
zeschau-Gebührenordnung unberührt.
SZaarbrücken, den 9. Februar 1923.
Das Mitglied der Regierungskommission für die
Angelegeuheiten der Landwirtschaft:
gez. Dr. Heetor.
Wird veröffentlicht!
Saarbrücken, den 9. März 1923.
Die Kreispolizeibehörde.
Der Landrat: Dr. Vog eler.
33) Bekanntmachung,
Nach Ablauf der in meiner Bekanntmachung vom
24. Januar ds. Irs. festgesetzten Frist für die Abstim—
nung über die Errichtung einer Schneider-Zwangs—
nnung im Bezirke der Bürgermeistereien Sulzbach,
Friedrichsthal und Quierschied ist die Abstimmungs—
iste geschlossen worden. Vom 15. ds. Mts. ab liegt
die Liste während zwei Wochen werktäglich von 8 Uhr
»ormittags bis 3 Uhr nachmittags in den Diensträumen
des hiesigen Landratsautes, Schloßplatz 8, Zimmer 7,
zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der
Beteiligten öffentlich aus.
Ich weise darauf hin, daß nach Ablauf der Frist an—
gebrachte Einsprüche unberücksichtigt bleiben.
Saarbrücken, den 1. März 1923.
Der Kommissar zur Errichtung
iner Schneiderzwangsinnung in den Bürgermeistereien
Sulzbach, Friedrichsthal und Quierschied;
Dr. Vogeler, Landrat.