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Vorstehende Bekanntmachung der Regierungskommis⸗
sion des Saargebietes, Abt. Handel und Gewerbe, wird
zur Kenntnis gebracht. Alle selbständigen Schuhmacher
der Bürgermeisterei Püttlingen werden aufgefordert,
die Aeußerungen für und gegen die Ausdehnung der
Schuhmacherzwangsinnung Völklingen auf die Bürger—
neisterei Püttlingen schriftlich odder mündlich zu Pro—
tokoll bis 27. Dezember ds. Irs. bei dem Bürger—
neisteramt in Püttlingen abzugeben. Später ein—
gehende Aeußerungen bleiben unberücksichtigt. Be—
onders wird darauf hingewiesen, daß nur solche Er⸗
lärungen Gültigkeit haben, die sich bestimmt aus—
drücken, ob dem Antrage zugestimmt wird oder nicht.
Auch diejenigen Handwerker müssen eine Erklärung
Wgeben, die den Antrag auf Ausdehnung der Schuh—
nacherzwangsinnung gestellt haben.
Saarbrücken, den 30. November 1922.
Der Kommissar:
Dr. Vogeler, Landrat.
Saarbrücken, den 5. Tezember 192.
Der Landrat:
Dir. Vogeler.
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