Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müs—
en die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die
bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätestens
his zum Ablauf des elften Tages vor dem Wahltag
die Erklärung abgeben, daß die Vorschlagslisten mit—
einander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die
Erklärung über die Verbindung ungültig.
Wird von den Arbeitgebern oder von den versicher—
en Angestellten bis zum 14. Oktober d. Irs. nur eine
Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende
Hruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste
gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für
den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihen—
'olge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt.
Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung
auszuweisen. Für die versicherten Angestellten dient
die Versicherungskarte als Ausweis (falls in dersel—
ben wenigstens ein Beitrag innerhalb der letzten zwölf
Monate vor der Wahl nachgewiesen ist, für die Ar—
heitgeber eine von der Gemeindebehörde) des Betriebs—
sitzes ausgestellte Bescheinigung. Die Arbeitgeber wer—
den aufgefordert, sich die Bescheinigung ausstellen zu
sassen.
Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe
eines Stimmzettels ausgeübt. Die Stimmzettel dürfen
aicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vor—
behalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahlraums
handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung her—
zustellen.
Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der per—
sönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahl—
leiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahl—
zerechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen
Amschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von
dem Vorsteher der Wahl des örtlichen Stimmbezirks
ausgehändigt. Der Brief muß spätestens am 5. Nov.
38. Is., abends 6 Uhr, bei dem Wahlleiter (Landrats—
imt, Schloßplatz 8/99 eingegangen sein. Nachträglich
ringehende Stimmzettel sind ungültig.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber,
die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert
zersicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stim—
men. Für je weitere angefangene hundert versicherte
Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein
Arbeitgeber hat mehr als zwanzig Stimmen.
Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er
eden Stimmzettel in einem besonderen Umschlag zu
erschließen.
Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten
ie als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind:
inderfalls sind sie ungültig.
Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem
ztimmbezirk, in dem er wohnt, ausüben.
Es kann nur für unveränderte Vorschlagslisten ge—
timmt werden; auch die Reihenfolge der Vorgeschla—
genen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden.
Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der
Vahl nicht wählbar war.
Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der
»der zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechts—
vidrig (8 107 bis 109, 240, 339 des Reichsstrafgesetz—
zuchs) oder durch Gewährung oder Versprechung von
veschentken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß da—
hurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist.
Saarbrücken, den 8. September 1922.
Der Wahlleiter:
Best, Rechnungsrat
Bekanntmachung.
Gemäßes 34 Ziffer 7 der Ausführungsverordnung
zur Wahlordnung für Gemeinderats- und Kreistags⸗
vahlen im Saargebiet bringe ich hiermit das Er—

zgebnis der am 10. ds. Mts. getätigten Gemeinde—
ratswahl für die Gemeinde Püttlingen, das in
der Wahlausschuß-Sitzung am 13. ds. Mts. festgestellt
und für richtig befunden wurde, zur öffentlichen
senntnis:
Auf Wahlvorschlag A (ZSentrumspartei)
entfielen 46 825 Stimmen — 186 Sitze
Auf Wahlvorschlag B (Sozialdem. Partei)
entfielen 25916 Stimmen — 8 Sitze
Auf Wahlvorschlag C (Komm. Partei)
entfielen 7171 Stimmen — 2 Sitze
Auf Wahlvorschlag D (Mietervereinigung)
entfielen 3188 Stimmen — 1 Sitz.
Auf Wahlvorschlag Ve (Bürgervereinigung)
entfielen 118 Stimmen — 3 Sitze
Von den vorgeschlagenen Bewerbern sind gewählt
Von Wahlvorschlag A.
l. Hirschmann Georg, Bergmann, Püttlingen
mit 1654 Stimmen
2. Sutor Jakob, Bergmann und Wirt, Püttlingen
mit 1642 Stimmen
3. Altmeyer Peter, pens. Bergmann, Püttlingen
mit 1612 Stimmen
4. Meyer Karl, Bergmann, Ritterstraße
mit 1603 Stimmen.
5. Forster Jakob, Bergmann, Püttlingen
— mit 1594 Stimmen.
5. Blum Heinrich, Bergmann, Püttbhingen
mit 1593 Stimmen.
7. Kieser Wilhelm, Eisenbahner, Püttlingen
mit 1591 Stimmen.
8. Britten Nikolaus, Bergmann, Ritterstraße
mit 1590 Stimmen.
9. Leblang Johann, Kaufmann, Püttlingen
mit 1586 Stimmen.
10. Heisel Johann (Blum), Bergmann, Püttlingen
mit 1585 Stimmen.
11. Scherer Johann (Zimmer), Bergmann, Püttlingen
mit 4 585 Stimmen
12. Ott Peter, Bergmann, Ritterstraße
mit 1575 Stimmen.
13. Gehl Peter, Bergmann, Püttlingen
mit 1574 Stimmen
14. Becker Peter, pens. Bergmann, Ritterstraße
mit 1573 Stimmen
15. Kiefer Peter, Bergmann, Püttlingen
mit 1568 Stimmen
16. Albert Peter, Bergmann, Püttlingen
mit 1567 Stimmen
Von Wahlvorschlag B.
1. Schackmann Jakob, Maschinist, Püttlingen
mit 1015 Stimmen.
2. Müller Johann (Prümm), Bergm., Püttlingen
mit 978 Stimmen
3. Karrenbauer Valentin, Bergm., Püttlingen
mit 954 Stimmen.
4. Mathis Johann, Bergmann, Püttlingen
mit 938 Stimmen.
5. Speicher Jakob, Landwirt, Püttlingen
mit 895 Stimmen.
6. Albert Wilhelm, Kriegsbesch., Püttlingen
mit 876 Stimmen.
7. Becker Johann (Debes), Bergmann, Püttlingen
mit 873 Stimmen.
8. Warken Wilhelm, Maschinist, Ritterstraße
mit 872 Stimmen
Von Wahlvorschlag 0.
E. Gehl Josef, Eisenbahner, Pütklingen
mit 338 Stimmen
2. Pistorius Matthias, Bergmann, Püttlingen
mit 274 Stimmen
            
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