Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Das Wahllokal befindet sich im Rathaus, Zimmer
Nr. 15. Die Wahlhandlung beginnt um 3 Uhr nach—
nittags und dauert bis 7 Uhr abends.
Zu wählen sind 6 Beisitzer aus dem Kreise der
Arbeitgeber und 6 Beisitzer aus dem Kreise der
Arbeitnehmer.
Wählbar sind nur Personen, die das 25. Lebens⸗
ahr vollendet haben, und zwar auch Personen weib—
lichen Geschlechts. Personen, die nach 8 32 des Ge—
richtsverfassungsgesetzes zum Amt eines Schöffen un—⸗
ähig sind, sind nicht wählbar. Die zu Wählenden
nüssen in dem Bezirk der Spruchkammer Dudweiler,
der die Bürgermeisterei Dudweiler umfaßt, ihre Woh—
aung oder Beschäftigung haben.
Wahlberechtigt find:
1) solche Arbeitgeber, die das 20. Lebensjahr voll⸗
endet haben und in dem Spruchkammerbezirk
dudweiler wohnen oder eine gewerbliche Nieder—
assung haben,
solche Arbeiter, die das 20. Lebensjahr voll⸗
endet haben und in dem Spruchkammerbezirk
Dudweiler beschäftigt sind, oder, falls sie außer—
halb dieses Bezirks in Arbeit stehen, in dem
Spruchkammerbezirk wohnen.
Auch weibliche Personen sind wahlberechtigt. Wer
nach 8 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes zum Amt
zines Schöffen unfähig ist, ist nicht wahlberechtigt.
Mitglieder einer Innung, für die ein Schiedsgericht
nach 8 81b Nr. 4 unde88 91 bis 91b der Gewerbe—⸗
ordnung errichtet ist, und deren Gesellen (Gehilfen)
und Arbeiter sowie Gehilfen und Lehrlinge in Apo—
theken und Handelsgeschäften sind weder wählbar
noch wahlberechtigt.
Als Arbeitgeber gelten die selbständigen Gewerbe—
treibenden, die wenigstens einen Arbeiter regelmäßig
das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres
beschäftigen. Den Arbeitgebern stehen gleich die mit
der Leitung eines Gewerbebetriebes oder eines be—⸗
sttimmten Zweiges dessselben betrauten Stellvertreters
der selbständigen Gewerbetreibenden, sofern ihr
Fahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 100000
Mark oder 8000 Franes übersteigt.
Als Arbeiter gelten die Gesellen, Gehilfen, Fabrik—
arbeiter und Lehrlinge, auf die der 7. Titel der Ge—
verbeordnung Anwendung findet, ausschließlich der in
Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten und
unterirdisch betriebenen Brüchen und Gruben be—
chäftigten Arbeiter. Desgleichen gelten als Arbeiter
Betriebsbeamte, Werkmeister und mit höheren tech—
nischen Dienstleistungen betraute Angestellte, deren
Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 100000
Mark oder 8000 Franes nicht übersteigt und soweit
sie bei Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit nicht
als Aufsichtsperson über die im vorhergehenden Satz
jenannten anzusehen sind.
Personen, die für bestimmte Gewerbetreibende
außerhalb der Arbeitsstätte der letzteren mit Anfer—
tigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind (Heim—
arbeiter, Hausgewerbetreibende) sind, sofern sie selbst
wenigstens 2 Arbeiter regelmäßig das Jahr hindurch
oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen, als
Arbeitgeber, andernfalls als Arbeiter wahlberechtigt
und wählbar.
Personen, die auch in anderen Spruchkammerbezirken
des Kreisgewerbegerichts (Völklingen, Sulzbach, Bre—
bach) wahlberechtigt sind, dürfen ihr Wahlrecht aber
tur für den Bezirk einer Kammer ausüben.
Die Wählerlisten liegen vom 1. 8. 1922 bis 14. 8.
2922 im Rathause, Zimmer Nr. 8, während der Dienst—
stunden zu jedermanns Einsicht offen. Einwendungen
gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen
müssen spätessens binnen 3 Tagen nach beendigter

Auslegung, also spätestens bis zum 17. 8. 1922 bei
dem Bürgermeister angebracht und durch Vorlage ent—⸗
prechender Bescheinigungen pegründet werden. Ein—
nal eingetragene Personen dürfsen nur gestrichen
verden, nachdem ihnen vorher Gelegenheit zur
Aeußerung gegeben ist.
Für Personen, die bis zum Tage der Wahl in die
disten nicht aufgenommen sind, ruht das Stimmrecht.
Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert,
Wahlvorschlagslisten bis spätestens 28. 8. 1922
zei dem Vorsitzenden des Wahlausschusses.,
Rathaus, Zimmer Nr. 8, einzureichen.
Die Vorschlagslisten, die für die Arbeitgeber und
Arbeitnehmer getrennt sein müssen, dürfen höchstens
3 Namen enthalten. Sie müssen von mindestens 10
Wählern des betreffenden Wahlkörpers unter Be—
iennung eines für weitere Verhandlungen bevoll—⸗
nächtigten Vertreters unterzeichnet sein.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei der Wahl nur
ür unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden
darf.
Dudweiler, den 21. Juli 1922.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses:
L. Lorenz ». Beigeordneter
57) Wallvorschlagslisten
ür die Wahlen der Veisitzer zum Gewerbegericht
iür den Laudlreis Saarbrüchen, Spruchkammerbezir?
VBölllingen.
Gemäß 8 28 Absatz 4 des Kreisstatuts für das Ge—
verbegericht für den Landkreis Saarbrücken wird be—
arntgegeben, daß für die auf Dienstag, den 26. Sept.
1922, anberaumten Wahlen der Beisitzer zum Gewerbe—
gericht für den Landkreis Saarbrücken, Spruchkammer—
zezirk Völklingen, umfassend die Bürgermeistereien
bölklingen, Ludweiler, Gersweiler, Püttlingen, Riegels—
berg und Heusweiler, folgende gültige Wahlvorschlags—
listen eingegangen sind.
a) Nus dem Kreise der wahlberechtigten
Arbeitgeber:
Einzige Vorschlagsliste.
. Johann Schmitt, Bauunternehmer, Völklingen,
2. Peter Bohr, Schreinermeister, Wehrden,
. Wilhelm Starkebrandt, Bäckermeister, Altenkessel.
. Julius Petzinger, Schlossermeister, Heusweiler,
3. Gottfried Reitböck, Direktor, Völklingen,
3. Peter Rumpen, Prokurist, Völklingen.
Unterzeichner:
b. Georg Weber, 2. Heinrich Schweizer, 3. K. Holzmann
b) Aus dem Kreise der wahlberechtigten
Arbeitnehmer:
Einzige Vorschlagsliste.
l. Jakob Bauer, Schlosser, Völklingen, Eiswerk,
2. Fritz Ritter, Hüttenarb., Völklingen, Gerhardstr. 189,
3. Joh. Adam, Steinhauer, Völklingen, Bismarckstr.120,
4. Emil Jakob, Dreher, Völklingen, Hohenzollernstr.42
5. Martin Reimann, Straßenbahnführer, Fürsten—
hausen, Humesstraße 23,
ß. Nikol. Ury, Oberrangierer, Völklingen, Saarstr. 12
Arbeitgeber zu 154 und 6: Röchling'sche Eisen- und
Stahlwerke, Völklingen; Arbeitgeber zu 5: Gemeinde
Völklingen.

Unterzeichner:
1. Peter Hirtz, 2. Fritz Ritter, 3. Emil Jakob.
Für die Arbeitgeber sowohl als auch für die Arbeit—
iehmer findet daher gemäß 8 33 Absatz 9 des Statuts
zine besondere Wahl nicht statt.
Die in den Listen verzeichneten Personen gelten
ils gewählt. (4968
Völklingen, den 14. September 1922.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses:
Forster, Gemeindevorsteher
            
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