Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

6

geber beliebige wählbare Personen gewählt werden.
Zei der Ermittelung der Wahlergebnisse wird jede
dieser Personen als besondere Liste behandelt. (8 33
Abs. 10 des Statuts.)
Aus dem Kreise der wahlberechtigten Arbeitnehmer
ist nur die nachstehende gültige Wahlvorschlagsliste ein—
gegangen:
Einzige Vorschlagsläste.
Fries Nikolaus, Gemeindearbeiter, Dudweiler,
Fingerhutstr. 8. Arbeitgeber: Gemeinde Dudweiler.
„chank Friedrich, Gemeindearbeiter, Dudweiler,
Fischbachstr. 3. Arbeitgeber: Gemeinde Dudweiler.
Frlenbach Ludwig, Werkmeister, Dudweiler, Dief
felterstr 1. Arbeitgeber: Gemeinde-Gaswerk Dud⸗
veiler.
Tomtesse Anton, Schlosser, Dudweiler, Wilhelm⸗
straße 832. Arbeitgeber: Völklinger Hütten.
härtner Jakob, Bauarbeiter, Dudweiler, Neu⸗
Jauserweg 81. Arbeitgeber: Saar-Baugenossen⸗
schaft Saarbrücken.
dbermatt Wilhelm, Vorzeichner, Dudweiler, Saar⸗
hzrückerste. 1858. Arbeitgeber: Dudweiler Eisen—
bauanstalt Dudweiler.
Unterzeichner:
. Karl Straßner. 2. Josef Stadtfeld. 3. Johann Puhl.
Für die Arbeitnehmer findet daher gemäß 8 33
Abf. 9 des Statuts eine besondere Waht nicht
stattt. Die in der Liste verzeichneten Personen gelten
als gewählt.
Ich mache noch besonders darauf aufmerksam, daß
Wahlrecht nur in Person und durch Abgabe eines
amzettels ausgeübt werden kann. Die Stimmzettel
nüssen aus weißem Papier hergestellt sein und dürfen
teine äußeren Kennzeichen haben, auch nicht unter⸗
schrieben sein oder einen Protest oder Vorbehalt ent⸗
haͤlten. Sie sind außerhalb des Wahllokals handschrift⸗
sich oder im Wege der Vervielfältigung herzustellen
Dudweiler, den 4. September 1922.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses.
Lorenz, 1. Beigeordneter.
Haäuserschmuck und Vorgarten.
Der Kreisausschutz des Kreises Saarbrücken-Land hat beschlossen,
zur Förderung des Pflanzen⸗ und Blumenschmuckes in den Ort⸗
chafien des Kreises nach folgenden Richtlinien Beihilfen zu ver⸗
eilen: Die Beihilfen werden gewährt an diejenigen Hauseigentümer,
die sich um den Außenschmuck ihres Haufes durch Anpflanzungen
demüht haben, sei es durch
a) Anlegung eines Vorgartens,
v) Anpflanzung von Obst- und Zierbäumen vor oder neben
dem Haufe, falls die offenstehende Seite von der Straße
zu sehen ist—
Änpflanzung von Schlinggewächsen an der Vorder—⸗ oder
Fiebelseite.
Die Beihufen werden seitens des Kreises grundsätzlich in Höhe
»er Hälfte der Herstellungs- oder Beschaffungskosten und bis zum
döchslbeirage von 500.00 Mk. im Einzelfalle gegeben; in be⸗
Irundeten Ausnahmefällen auch mehr. Daneben wird erwartet,
daß möglichst auch die Gemeinden ihrerseits durch Bewilligung
bon Zuschüssen, etwa in Höhe der Hälfte der Kreisbeihilfen, zur
weiteren Foörderung des auten Aussehens des Ortsbildes bei⸗
tragen.
Anträge auf Kreisbeihilfen sind beim Bürgermeisteramt zu
stellen. Die Anträge werden von einer Kommission begutachtet,
deren Mitglieder von der Gemeindevertretung exnannt und mög⸗
ichst den Gartenbauvereinen entnommen werden sollen. Der Kreis⸗
ausschuß kann aber auch durch eigene Besichtigungen in eme Pru⸗
fung der Anträge eintreten. VBei, der Durchführung semer Be⸗
trebungen glaublt der Kreisausschuß auf das verstãndnisvolle Ein⸗
gehen der Bevölkerung auf die dargebotenen Anrequngen rechnen
zu dũrfen.
das Nachstehende wird der Beachtung besonders empfohlen:
Der Vorgarten soll gewissermaßen das Vorzimmer des Hauses.
zer Spiegel des Innern des Hauses sein. Wenn der Erfolg kein
orẽ bergehender, sondern ein dauernder sein soll, darf freilich keine
Muhe gescheut werden: Der Pflanzboden des Vorgartens ist gründ—
lich bis zu einer Tiefe von mindestens 0,80) Meter durchgu⸗
rbeiten. von grobem Geröll und Siteinen zu befreien und mit

Mutterboden unter Beigabe von Dünger zu verbessern. An der
Oberfläche soll mindestens zwei Spatenstiche tief guter verbesserter
Zzoden vorhanden sein. Bauschutt, Geröll und Steine sind nur
sur Anlage der Wege und Sitzplätze zu benützen. Wege und Sitz⸗
Flätze sind mit guter Entwässerung anzulegen, damit ihre Benützung
rodenen Fußes möglich ist. Das hierzu zu verwendende Material
muß durchlässig sein, um bei starken Niederschlägen das Wasser
aufnehmen und nachher langsam an den Pflanzboden abgeben
zu können. Als oberste Dedlage der Wege und Sitzplätze ist
einer, sandiger Kies zu verwenden. Asche, namentlich Rückstände
‚on Steintohlenbrand, sind zur Abdeckung wenig geeignet, auch
hem Wachstum der den Wegen nahestehenden Pflanzen nach⸗
rilig. Mu der Anlage des Vorgartens kann schon nach Vollendung
es Rohbaues begonnen werden. Zum Pflanzen eignet sich am
esten die Zeit vom Herbst bis zum Frühjahr. jedenfalls X
ie Bepflanzung beendet sein, wenn das Wachstum der Pflanzen
rwacht, Zur Anpflanzung im Vorgarten eigenen sich besonders
eichblũhende Ziersträucher und Gehölze, Rosen, Koniferen und
sabelhötzet, Blaitpflanzen, Stauden und, Blumen aller Art,
esgleichen. sofern der Vorgarten nicht zu klein ist, Fruchtsträucher,
Joͤhannisbeeren, Stachelbeeren, Himbeeren) auch Aepfel⸗ und Bir⸗
senphramiden, sowie Hochstämme in Kern⸗ und Steinobst aller
Art. blühende Linden, Rotdorn, Alazien und dergleichen. Für
Blumen wählt man mit gutem Erfolg die Beetform mit hũbscher
kinfafsung, zu der sich niedrige, lleinblättrige Pflanzen, wie
zuabaum Reseda und dergleichen gut eignen. Solche Einfassungen
ilden auch einen freundlichen Schmuck an den Rändern der Wege
uind Sitzplätze. Weinreben und Formobst an Mauerspalieren,
Aetterrofen und Glizynien, klein- und großblättriger wilder Wein
ind Epheu sind gleichfalls dankbare Vorgartengewächse, von denen
Fesonders wilder Wein und Epheu sich zur Verdecluung kahler
hiebel und zur Schmückung hausteinloser Hausfronten eignen. Wem⸗
eben eignen sich indessen nut fuür sonnige Lagen, Südost bis Süd⸗
vest. Jungen Anpflanzungen darf es nie an der nstigen Feuch⸗
igkeit mangeln, namentlich darf bei anhaltender Trockenheit das
Hießen nicht unterlassen werden. Bei, später Pflanzung ist bis
um Anwachsen tägliches Begießen erforderlich. Jeder Strauch, jeder
Zaum, überhaupt jede Pflanze soll von vornherein ihren rich⸗
igen Platz zugewiesen erhalten, damit sie jahrelang an dem ihr
ugewiesenen Piatze stehen bleiben und sich entwiddeln kann. Bei der
Auͤswahl der Pflanzen ist Rücssicht auf ihre Schattierung zu nehmen.
Zunellaubige Ziergehölze heben sich besonders schön von weiß⸗
lütigen Gesträuch ab, und weißblättrige mit Dunkelblũtigen zu—
ammen geben ein: hübsche Abwechselung. Je kleiner der Vorgarten,
emehe beschränke man indessen die Reichhaltigkeit der Farben.
zuviele Farben in kleinem Vorgarten machen das Bild unruhig.
an wähle in solchen Fällen lieber wenige, aber kräftige Farben.
Zei tiesaugelegtem Vorgarten verspricht auch eine gut unterhaltene
sasenfläche eine freundliche Wirkung. Der Rasen soll möglichst
urz gehalten und alles Unkraut rechtzeitig entfernt werden, wie
iberhaupt alles Unkraut aus, dem Vorgarten fern gehalten werden
nuß. Biumenkästen an Fenster als Schmud des Hauses, besetzt
mite Geranien, Fuchsien und Kapuziner, verdienen hier gleich⸗
alls erwähnt zu werden. Die Kästen sind weiß zu streichen und mit
zrüner Borde o»der einem schlichten dunklen Streifen au vorzieren

Saarbrücken, den 6. September 1922.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.

Allgemeine Ortskrankenkasse
für die Bürgermeisterelen Bischmisheim und Klein⸗
blittersdorf zu Brebach.
Am Sonntag, den 10. September ds. Irs., nach⸗
mittags 11/, Uhr, findet zu Brebach im Lokale de—s
Bastwirtes Herrn Gett mann eine
Ausschuß-⸗Sitz ung
statt mit folgender Tagesordnung:
. Aenderung des Grundlohnes,
2. Gehaltsfragen,
3. Verschiedenes.
Brebach, den 1. September 1922

der Vorsitzende:
Christ. Burgard.
zommerzprossen!
Ein einfaches wunder⸗
bares Mittel teile ich
gern jedem tostenlos
mit. hi⸗
Frau M. Poloni.
Hannover Psa41.
Schließfach 106.

Wegen Geschäftsauf.
gabe verlaufe
1 tomplette
Friseur⸗Einrichtung.
3 Stühle, 8 Spiegel,
donsols mit Marmor,
VParfümerieschränke,
SHSaartrockenapparat,
Bielers. Gas) mit

duic Woaschtische
nit Varmor evti. mit
daden in Mainz. Zwei
hãuser
in Wiesbaden sind zu
zerkaufen mit 32 und 2⸗
zimmerwohnungen.
Peter Schneider.
Immobilien, Alzen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.