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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken
Bezugspreis für das Vierteljahr 1,28 Mt.
Anzeigengebühren:
die bmal gespaltene Nonvareille⸗Zeile oder deren Raum 1.- M.
Nr. 17. Dienstaqg,
5. September 1922. 48. Jahrg.
In halt:
Hinweis auf Bekanntmachungen der Oberpreisprüfungs⸗ von Beisißzern für das Gewerbegericht, Spruchkammerbezirt
lommisston (E. 63). — Butterempfangsmarken (S. 63). — Völklingen (S. 64). — Polizeiverordnung für den Besirk
Erloschene Maul- und Klauenseuche (S. 63). — Schluß der der Gemeinde Kleinsblittersdorf betr. Wasserbenutzung (S.
Schonzeit für Rebhühner und Wachteln (S. 63). — Errich— 65). — Wahlvorschläge für Gewerbegerichtswahlen Dud—
tung von unterirdischen Telearavbensinien (S. 63). — Wahl lweiler (S. 65). — Häuserschmuck und Vorgarten 4S. 66).
141) Bekanntmachung.
—AI des Landratsamtes Nachdem die Maul- und Klauenseuche in dem Stier—
138) Bekanntmachung. stalle der Gemeinde Lauterbach erloschen ist, wird meine
Wir verweisen ergebenst auf die im Amtsblatt der viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 26. April do.
Regierungskommission Nr. 16 vom 29. Juli ds. Irs. Is. J. 3020 aufgehoben.
oeröffentlichten Bekanntmachungen der Oberpreis— Saarbrücken, den 24. August 1922.
— Der Landrat.
1. Nr. 408 die Zuschläge für den Kohlenhandel, J. V.: Eisenbarth
2. Nr. 409 die börsenmäßig gehandelten Waren im
Lebensmittelgroßhandel,
Nr. 410 die Aufhebung der Höchstpreise für Lim—
burger Käse.
Saarbrücken, den 8. August 1922.
Der Landrat.
J. V.: Eisenbarth.
—139) Bekanntmachung
Auf die im Amtsblatt der Regierungskommission
Nr. 17 vom 8. August 1922 abgedruckte Bekannt—
machung der Oberpreisprüfungskommission, betreffend
die Zuschläge für den Obst- und Gemüse-Groß- und
sleinhandel, sowie auf die Verfügung Nr. 421, be—
treffend Preisverzeichnis und Preisschilder, Verfügung
Nr. 422, betreffend Ergänzung der Verfügung vom
14. 11. 1921 über den Verkauf von Gegenständen für
den notwendigen Lebensbedarf, wird hiermit aufmerk⸗
sam gemacht.
Saarbrücken, den 19. August 1922.
Der Landrat.
J. V.: Eisenbarth.
—40) Bekanntmachung.
Die Butterempfangsmarke Nr. 5 kann von Montag,
den 28. 8. 1922 bis einschließlich Donnerstag, den
7. September in den Geschäften eingelöst werden. Es
gelangt zur Ausgabe auf jede Marke 75 Gramm Butter
zum Preise von 80 Mark (ein Pfund 200 Markh).
Gleichzeitig ist die Butterbestellmarke Nr. 6 in den
Beschäften abzugeben. Die Geschäfte haben die Butter—
bestellmarke Nr. 6 bis Dienstag, den 12. September,
auf Kebebogen bis zu 100 Stück der Markenkontroll⸗
stelle Saarbrücken 1, Markthalle, einzureichen.
Die zurückgelieferten Butterempfangsmarken Nr. 5
ind durch die Geschäfte bis zum 15. 9. 1922 bei
der Markenkontrollstelle Saarbrücken 1, Markthalle, ein⸗
zuliefern.
Saarbrücken, den 24. August 1922.
Der Landrat.
J. B.: Eisenbarth.