74) Bekanntmachung.
Der Kleinverkaufspreis für Zucker im Monat Mai
zeträgt Mk. 9.50 für ein Pfund gemahlenen Zucker
Mk. 10.— für ein Pfund Würfelzucker.
Saarbrücken, den 10. Mai 1922.
Der Landrat.
75) Viehscuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Stierstalle der Gemeinde La uterbach ist
rach amtstierärztlicher Feststellung die Maul⸗ und
stlauenseuche ausgebrochen. Ueber den Stall wurde
die Sperre verhängt. Der ganze Ort Lauterbach wird
zum Sperrbezirk erklärt. Ein Beobachtungsgebiet wird
nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der
gehöftsperre; doch ist die Verwendung des Rindviehs
rus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort
ind Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen darf
das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher
Benehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung
Anes kreistierärztlichen Gutachtens verlassen. Ferner
vird die Benutzung gemeinschaftlicher Tränkeinrich—
tungen verboten.
Fur die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli⸗
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember 1920 IJ. 7152,
Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 26. April 1922.
Der Landrat:
Dr. Vpgeler.
76) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöfte der Witwe Peter Krauser in
Auersmacher, Rr. 188, ist nach amtstierürztlicher Fest—
tellung die Maul und Klauenseuche ausgebrochen.
eber das Gehöft wurde die Sperre verhängt. Die
uintere Verbindungsstraße zwischen dem Unter- und
dem Oberdorf in Auersmacher mit Seitenwegen und
den anliegenden Gehöften wird zum Sperrbezirk, der
übrige Teil des Ortes zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Samtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der
hehöftsperre; doch ist die Verwendung des Rindviehs
rus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort
ind Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen darf
das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher
genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung
»ines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
zezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli⸗
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember 1920 J. 7152,
reisblatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 1. Mai 1922.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
Bekanntmachungen anderer Behörden
77) Bekanntmachung.
Auf Grund 8 12 der Bekanntmachung über die Er—
richtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungs—
cegelung vom 25. 9. 1915 ff. (Reichsgesetzbl. S. 607 ff.)
und gemäß der Verordnung der Regierungskommission
des Saargebiets über das Preisprüfungswesen des
Saargebietes vom 23. Juni 1920 (Amtsbl. S. 386)
vird im Einverständnis mit der Regierungskommission
des Saargebietes (Ernährungsabteilung) in Gemäß—
heit des Beschlusses der Oberpreisprüfungskommission
für das Saargebiet vom 6. April 1922 hiermit für
das Saargebiet bekanntgegeben:
Die bisher in Kraft gewesenen Zuschläge für den
sdartoffelhandel sind hiermit aufgehoben. Mit so—
fortiger Wirkung werden nachstehende Höchstzuschläge
testgefetzt:
.Für den Platzgroßhandel:
Bei Lieferungen frei Keller für Kartofseln mit
einem Einstandspreis bis 350 Mk. je 50 Klar
10 vom Hundert, bis 450 Mk. 9 vom Hundert,
bis 550 Mk. 8 vom Hundert, mit einem höheren
Einstandspreis wie 550 Mt. 7 vom Hundert.
Bei Waggonladung wird ein durchschnittliches
Fehlgewicht von 6 vom Hundert angenommen.
Für den Kleinhandel:
Bei Abgabe in kleinen Mengen bis zu 50 Klgr
dürfen die Zuschläge des Großhandels in Anwen—
dung gebracht werden, zuzüglich 4 vom Hundert
für Eingewicht.
Bei zentnerweisem Verkauf wird der Höchstzu—
schlag auf 5 vom Hundert festgesetzt Eingewicht
kommt hierbei nicht in Frage.
ZSaarbrücken, den 1. Mai 1922.
Namens der Oberpreisprüfungskommission
für das Saargebiet:
Herzberg, Erster Vorsitzender.
78) Bekanntmachung
Insolge Ausbruchs der Schweine-Seuche habe ich
über die Gehöfte:
1. des Gutspächters Reinh. Vollmer zu Aschbacherhof
2. des Landwirtes Heinrich Herrmann zu Gersweiler
3. der Witwe Christian Herrmann zu Krughütte,
14. des Bergmanns Alfred Scherzinger zu Krughütte
5. des Steigers Nikolaus Schett zu Krughütte,
3. des Grubenschlossers Heinrich Neu zu Krughütte,
7. des Pensionärs Matthias Gorges zu Krughütte,
8. des Bergmanns Johann Holzhauser zu Krughütte,
9. des Bergmanns Matthias Ackermann au Krughütte
die Sperre verhängt.
Gersweiler, den 27. April 1922.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister: Mübler
79) Bekbanntmachung.
Die Firma Röchling'sche Eisen- und Stahlwerke
B. m. b. H. zu Völklingen beabsichtigt auf ihrem da—
selbst gelegenen Hüttengrundstück in Flur 11 der Ge⸗
meinde Völklingen einen Dampfhammer aufzustellen
Dieses Unternehmen wird hiermit gemäß 8 17 ff.
der Reichsgewerbeordnung mit dem Bemerken zur
zffentlichen Kenntnis gebracht, daß etwaige Einwen⸗
dungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln be—
ruhen, bei mir binnen 14 Tagen schriftlich in zwei
Exemplaren oder mündlich zu Protokoll anzubringen
iind.
zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin
vährend der Vormittagsdienststunden auf Zimmer 23
des Rathauses zu jedermanns Einsicht offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang an dem
Tage, an dem die diese Bekanntmachung enthaltende
Nummer dieses Blattes erscheint. Später eingehende
Finwendungen haben keinen Erfolg mehr.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitiag
eꝛrhobenen Einwendungen wird auf
Donuerstag, den 15. Juni ds. Irs. vormittags 10 Uhr.
ruuf meinem Amtszimmer anberaumt mit dem Er—
zffnen, daß auch im Falle des Ausbleibens des Unter—
iehmers oder Widersprechenden gleichwohl mit der
krörterung der Einwendungen vorgegangen werden
vird.
Völklingen, den 5. Mai 1922. (2596
die Polizeiverwaltung.
»rek. Bürgermeister:
. iz VBer Beigeordnete Stumm.
Saarbrücken, den 10. Mai 1922
Der Landrat:
Dix Vodoeler.