rLerminfalender für den Monat April 1020
Beamte,
welche
zu berichten haben
Die Erledigung
anordnende
Verfünnn 9
Ae
*
2
30
Kreiskasse hier.
5. Jan. 1914, Nr. 2.
3115.
Sämtliche Herren
Büurgermeister. “
24. November 1894. Nr.
13 204, 27. Juli 1900 und
22. Maärz 1902, K. A. 2079
und 673.
22. März 1906, K. A. 1053
2. April 1895, K. A. 840,
4. Febr. 1896, K. A. 479.
26. Jan. 1905, Nr. 13 568,
10. Juni 1911, Nr. 5998.
3. März 1917, J. 1627
7. Juli 1907, Nr. 7877.
1. März 1911, Nr. 2095.
25. Juni 1907, Nr. 5637.
32
15.
15.
Desgl.
Der Herr Gemeinde—
oberförster, hier.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
5
15.
*
15.
Die Herren Gemeinde—
oherförster hier und
Bürgermeister zu
Ludweiler.
ZSämtliche Herren
Büurgermeister.
26
—15.
2. Mai 1909, Nr. 2191,
1. Okltober 1909,
K A. Nr. 4758.
28. April 1909,
K. A. 1788.
34
15.
Die Herren
Bürgermeister.
38
39
16.
20.
Die Herren
Bürgermeister.
Die Herten
Bürgermeister
7. Jan. 1922, IJ. 188.
. Sept. 1921, IJ. 6500.
Daͤe Herren
Bürgermeister
Die Herren
Bürgermeister
Daͤe Herren
Bürgermeister
18) VBekanntmachnung.
Bei der Wahl der Versicherungsvertreter als Bei—
sitzer des Versicherungsamtes des Landkreises Saar—
hrücken sind gewählt worden:
1. De Biran Albert, Ingenieur principal, Luisenthal.
2. Gaviard Armand, „Friedrichsthal.
3. Bourdoire Albert, J F Sulzbach.
4. Bischof Karl, Prokurist, Völklingen.
s. Pape Peter, Betriebsdirektor, Brebach.
b. Schmeer Ph. Karl, Landwirt, Bischmisheim.
7. Nathis⸗Scherer Johann, Bergmann, Püttlingen.
8. Siegenthal Jakob, Preßarbeiter, Fürstenhausen.
9. Heinrichs Wilhelm, Gewerkschaftssekr. Geislautern
10. Diehl Karl, Glasbläser, Friedrichsthal.
11. Quirin Georg, Bergmann, Fischbach.
2. Sonntag Peter, Hüttenarbeiter, Eschringen.
Zämtliche Gewählten haben die Wahl angenommen.
Die Gültigkeit der Wahl kann binnen zwei Wochen
nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei dem
Wahlleiter angefochten werden.
Saarbrücken, den 28. März 1922.
Der Wahlleiter:
Dr. Vogeler, Vorsitzender des Versicherungsamtes.
49) Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Ludweiler
erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche An⸗
ordnung vom 4. Februar ds. Irs., J. 916, aufgehoben.
Saarbrücken, den 11. März 1922.
Der Landrat:
J. V.: Best.
20.
20.
3. März 1908, Nr. 3274,
17. Mai 1909, Nr. 5583.
2. Dez. 1910, 11974.
2.Sept. 1921, I. 5148.
BGegenstand
Anzeige über die Höhe der eingegangenen und an
die Landeskasse abzuliefernden Volizei- und
Ordnunaosstrafen.
Anträge auf Gewährung von Provinzial-Beihilfen
zu Wegebauten, aus Fonds 4 und B. Gür
iedes Projekt mit besonderem Berichte. — (Fehlr
anzeige nicht erforderlich.)
Betriebs- und Kreishundesteuer-Ablieserung für 1.
Januar bdis 31. März ds. 38.
Nachweisung des in nicht fiskalischen Forsten er—⸗
legten Schwarzwildes und Maßnabmen gegen
Schwarzwildschäden.
Rachtrags-⸗Nachweisung der Anträge auf Bewilligung
von kleineren Hauskollekten für gemeinnützige⸗
usw. Zwecke. (Fehlanzeige nicht erforderlich)
Anträge auf Bewilligung von Vorarbeitskosten aub
dem Westfonds.
Nachweisungen über die Veränderungen, welche in
dem Bestande der den Militäranwärtern vor—
behaltenen Subaltern⸗ u. Unterbeamtenstelten
eingetreten sind.
Uebersicht über die im verflossenen Rechnungsjahre
zur Besteuerung gelangten Wanderlager und
Wanderversteigerungen. (Feblanzeige nicht er—
forderlich.)
Ablieferung der Strafgelder bei chausseepolizeil?chen
Uebertretungen.
Einreichung der Stundenpläne der gewerblichen
und kaufmännischen Fortbildungsschulen, der
Werkschulen usw.
Arbeitsnachweisstatistik.
VBeränderungen der Feuerwehren und Löschgerätschaften.
(Fehlanzeige nicht erforderlich)
Einreichung einer Nachweisung der bestraften Kraft
wagenführer. J
Bekanntmachung der Regierungs⸗
30 Bekanutmachung.
Die Regierungskommission hat in ihrer Sitzung vom 16.
Februar 1922 nachstehende Verordnung detreffend Abän—⸗—
n der — Hebammen vom 24. 5. 1924
erlassen. 81.
Als Gebührensätze werden die Gebührentaxen der Ver—
ordnung vom 24. Mai 1921 mit einem Zuschlag von 100
Brozent für den Umfang dez SEaargebietes festgesetzi.
Diese Verordnung tritt am 16. Februar 1922 in Kraft.
Ich ersuche die Hebammen hiervon in Kenntnis zu sebßen.
Saarbrücken, den 27. Februar 1922.
Regierungskommifssion des Saargebietes
Abteilung Gesundheitswesen.
J. A.: Dr. Schmidt, Medizinalrat.
56) Bekanntmachung
betressfend Errichtung einer Zwangsinnung des Maler⸗
und Anstreicherhandwerkes zu Sulzbach.
Nachdem bei der auf Grund des 8 1000 der Gewerde—
»rdnung veranlaßten Abstimmung die Mehrzabl der de—
eiligten Handwerker sich für die Einführung des Beitritt—
wanges ausgesprochen hat, wird hiermit angeordnet, daß
um 1. 4. 1922 eine Zwangsinnung für das Maler— und
Anstreicherhandwerk der Bürgermeistereien Sulzbach, Dud—
veiler, Friedrichsthal und Quierschied errichtel wird. Die
Innung hat ihren Sitz in Sulzbach.
Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Gewerdze—
treibenden, die das Maler- oder Ansireicherhandwerk in
dem angegebenen Bezirke betreiben, der obigen 3wanasnnung
an. —
Saarbrücken, den 1. März 1922.
Regierungskommission des Saargebietes
Abteilung Handel und Gewerbe
aer Dre. Tils