Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Beginn
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Gültigkeit

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1921

Degott Karl, Landwirt, Bübingen.
Wolff J. P., Kaufmann, Luxemburg, (Großh. Luxemburg).
Braun Pierre, Postbeamter, Luxemburg.
München Oskar, Rentner, Luxemburg.
Dupont Eduard, Reg.-Sekretär, Luxemburg.
Bettinger Rens. Kaufmann, Luxemburg.
Aubart Alphons, Rentner, Luxemburg.
Moes J. B., Hotelier, Luxemburg.
Wagener Francois, Kaufmann, Luxemburg.
Marx Emil, Verwaltungsbeamter, Luxemburg.
Adam J. P., Pferdehändler, Kehlen, Luxemburg.
München Alphons, Hüttenmeister, Düdelingen, Luxemburg.
Lacroix Alfred, Kaufmann, Strassen, Luxemburg.
Boistel Moritz, Generaldirektor, Brebach .
kuderlein Heinrich, Bauwerkmeister, Püttlingen.
Bärsag Paul, Gutsbesitzer, Hartungshof.
Klein Wilhehm, Fahrsteiger, Maybach.
Zrämer Joseph, Tierarzt, Püttlingen,.
Ztumm Otto, Schreiner, Dilsburg.
zlider Albert. Bergmann, Dudweiler.
ell Karl, Lehrer, Schafbrücke.
Aolzer August. Voltverwalter, Püttlingen.
Für Gruppe II ein Zuschlag von 25 v. H.
auf den Einstandspreis.
Hierzu gehören: Salzheringe, Salz, Kunsthonig in
Paketen, Teigwaren in Paketen, Speck, Suppenartikel
in Paketen, Wurst in ganzen Stücken, Seifenpulver.
Soda, Kaffee, Weichkäse in Vackungen.
Für Gruppe II ein Zuschlag von 80 v. H.
auf den Einstandspreis.
Hierzu gehören: Speiseöle, Marmelade, Kunsthonig
Aose), Hartkäse, geräucherte He xznge und Bückinge,
Fisch⸗ und Fleifchkonserven, Teigwaren (lose), Kaffee⸗
usätze aller Art, Senf in Gläser, Schmierseife, Kakao,
Tdee in Paketen, Essigessenz, Wurst im Anschnitt,
Früchte- und Gemüsekonserven, Schokolade, Weichkäse
m Anschnitt, getrocknete Früchte, Südfrüchte, Zucker⸗
waren, Tee (lose), Gewürz, Sauerkraut. Senf (offen).
Biskuit.
Markenartikel dürfen zu den von den Erzeugern
vorgeschriebenen Kleinverkaufspreisen verkauft werden.
Saarbrücken, den 14. Februar 1922.
Namens der Oberpreisprüfungskommission
für das Saargebiet:
gez. Herzberg, Erster Vorsitzender.
49) Bekanntmachung
Die mit dem 30. April ds. Is. freiwerdende Jasd a if dem
semeindebann Numkcorn begbsichtige ich durch öffentliche
Verpachtung vom 1. Mai 1922 ab auf 6, 9, 12 Sahre neu
zu verpachten.
Die Verpachtung findet statt in der Wirtschaft Biesel in
Numborn am Samstag, den 8. April ds. Irs. nachmittags
1Uhr.
Die von mir in Aussicht genommenen Pachtbhedingaungen
liegen 2 Wochen lang, und zwar vom 6. März 1022 bis einschl.
19. März 1922 bei mir zur Einsichtnahme offen.
Jeder Jagdgenosse kann gegen die Art der Verpachtung und
zegen die Paächtbedingungen während der Auslegungasfriff
Einspruch beim Kreisausschußs in Saarbrücken erheben.
Numborn, den 1. März 1922.
Der Jagdvoriteher,
Dörr.

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Bekanntmochung.
Auf Grund 8 12 der Bekanntmachung über die Errichtung von
Preisprũfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 26. 9. 1915 ff.
Reichsgesetzöbl. S. 607 ff.) und gemäß der Verordnung der Re—
gierungskommission des Saargebieles über das Preisprüfungswesen
des Saargebietes vom 23. Juni 18920 (Amtsbl. S. 36) wird im
Einverständnis mit der Regierungskommission des Saargebietes (Er⸗
nährungsabteilung und Abtlg. Handel und Gewerbe) in Gemäßheit
des Beschlusses der Oberpreisprüfungskommission für das Saargebiet
bom 8. Februar 1922 hiermit für das Saargebiet bekanntgegeben:
Die bisher in Kraft gewesenen Zuschläge für den Eierhandel
ind hiermit aufgehoben. Für die Folge treten mit Wirkung
vom 15. 2. 22nächstehende Zuschläge in Kraft:
1. Für den Großhandel:
a) beim Verkauf in Originalkisten ein Bruttozuschlag von 7 v. H.
auf den Einstandspreis,
—
zuschlag von 12 v. H. auf den Einstandspreis.
2. Für den Kleinhandel:
a) beim Verkauf aus Originalkisten ein Bruttozuschlag von 18
v. H. auf den Einstandspreis,
) beim Vertiauf von reiner Ware (ausgesuchte Eier) ein Brutto⸗
zuschlag von 15 v. H.
Saarbrüden, den 10. Februar 1922.
Namens der Oberpreisprüfungskommission für das Saargebiet.
gez. Herzberg, Erster Vorsitzender.
39) Bekanntmachung.
Auf Grund 8 12 der Bekanntmachung über die
Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Ver—
sorgungsregelung vom 25. 9. 1915 ff. (Reichsgesetz⸗
zlatt S. 607 ff.) und gemäß der Verordnung der
Regierungskommission des Saargebietes über das
Preisprüfungswesen des Saargebietes vom 23. Juni
1920 (Amtsbl. S. 36) wird im Einverständnis mit
der Regierungskommission des Saargebietes (Abtlg.
Handel und Gewerbe und Ernährungsabteilung) in
GBemäßheit des Beschlusses der Oberpreisprüfungskom⸗
nission für das Saargebiet in ihrer Sitzung vom 30.
Januar 1922 hiermit für das Saargebiet bekannt—
Jegeben:
Die bisher in Kraft gewesenen Zuschläge für den
debensmittelkleinhandel sind hiermit aufgehoben.
Für die Folge treten nachstehende Zuschläge in Kraft“
Für Gruppe J1 ein Zuschlag von 20 v. H—
auf den Einstandspreis.
Hierzu gehören: Speisefette, Schmalz, Margarine
daushaltungsseife, Futterartikel, kondensierte Milch,
Zucker, Mehl, Hülsenfrüchte, Graupen, Grieß, Reis,
Sqaqo.

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Saarbrüdden, den 11. März 1922.
Der Landrat:
Dir. Vogeler.“
            
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