Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

218) Bekanntmachung.
Nach Ablauf der in meiner Bekanntmachung vom
27. August ds. Irs. festgesetzten Frist für die Ab—
stimmung über die Errichtung einer Zwangsinnung
für das Schreinerhandwerk im Bezirke der Bürger—
meistereien Völklingen, Püttlingen, Heusweiler,
Riegelsberg und Ludweiler ist die Abstimmungsliste
geschlossen worden. Vom 8. ds. Mts. ab liegt die
diste während zwei Wochen werktäglich von 9 Uhr
pormittags bis 6 Uhr nachmittags in den Dienst—⸗
räumen des hiesigen Landratsamtes, Schloßplatz 8,
Zimmer 7, zur Einsicht und Erhebung etwaiger Ein—
sprüche der Beteiligten öffentlich aus.
Ich weise darauf hin, daß nach Ablauf der Frist
angebrachte Einsprüche unberücksichtigt bleiben.
Saarbrücken, den 3. Oktober 1921.
Der Kommissar zur Errichtung
einer Schreiner-Zwangsinnung in Völklingen.
Dr. Vogeler.
219) Bekanntmachung,
Unter dem Viehbestande des Eisenbahnarbeiters
Pees in St. Wendel ist die Maul- und Klauen—
seuche amtlich festgestellt worden.
Der Bezirk, umfassend die Häuser rechts und links
der Schlachthofstraße vom Schlachthof bis einschließlich
Bendarmerie-Dienstgebäude bezw. Wohnhaus Marzen,
wird hiermit zum Sperrgebiet erklärt.
Saarbrücken, den 10. Oktober 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.

220) Bekaunntmachung.
In dem Gehöfte des Hüttenmeisters Bruder zu
Dillingen, Triererstr. 8, ist die Maul- und Klauen—⸗
seuche festgestellt. Ueber das genannte Gehöft, so—
wie über Triererstraße von der Hüttenwerkstraße bis
zur Paulinenstraße wird die Sperre verhängt.
Saarbrücken, den 10. Oktober 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
220 Bekanntmachung.
Zwischen der Oberpreisprüfungskommission und den
einzelnen Handelszweigen sind mit Rücksicht auf die
bestehende Teuerung Ermäßigungen der Handelszu—
schläge vereinbart und wie nachstehend festgesetzt
worden:
i. Für den Lebensmittel-Großhandel
auf die Dauer von 2 Monaten:
a) Speisefett, Schmalz, Margarine, Futterartikel,
dülsenfrüchte, Graupen, Grieß, Reis, Mehl,
Zucker, Sago 700 auf den Einstands—
preis.
Zpeck, Haushaltungsseife, Seifenpulver, konden—
sierte Milch, Heringe in Tonnen, Salz, Soda,
300 auf den Einstandspreis.
hartkäse 90 Auf den Einstandspreis.
Kaffee, Teigwaren, Speiseöle, Marmelade, Kunst—
honig, geräucherte Heringe und Bückinge, Ge—
müse-⸗, Fleisch- und Fischkonserven in Dosen, ge—⸗
trocknete Früchte, Suppenartikel in Paketen,
Kaffeezusätze aller Art 1000 auf den Ein—
tandspreis.
Zuckerwaren, Weichkäse in Packungen 1200 auf
den Einstandspreis.
Wurstwaren, Südfrüchte, Rosinen und Korinthen,
Früchtekonserven in Dosen, Biskuits, Schokolade,
Kakao, Tee, Gewürze, Sauerkraut, Senf, Essig—
essenz 1300 auf den Einstandspreis.

2. Für den Lebensmittel-Kleinhandel
auf die Dauer von 2 Monaten:
Gruppe J mit 1500: Speisefette, Schmalz,
Margarine, Haushaltungsseife in Stücken,
Futterartikel, kondensierte Milch, —** Mehl
Hülsenfrüchte, Graupen, Grieß, Reis, Sago.
Gruppe 11 mit 2000: Salzheringe, Salz
Kunsthonig in Paketen, Teigwaren in Paketen
Wurst in ganzen Stücken, Seifenpulver, Soda,
Kaffee, Weichkäse in Packungen.
GBruppe III mit 2500: Speiseöle, Marmelade.
Kunsthonig lose, Hartkäse, geräucherte Heringe
und Bückinge, Fisch- und Fleischkonserven, Teig—
waren lose, Kaffeezusätze aller Art, Senf in
Gläsern, Schmierseife, Kakao, Tee in Paketen,
Essig-Essenz, Wurst im Aufschnitt, Früchte- und
Bemüsekonserven, Schokolade, Weichkäse im Auf—
schnitt, getrocknete Früchte.
Bruppe IV mit 3500: Südfrüchte, Zucker—
waren, Tee lose, Gewürze, Sauerkraut, Sens
offen, Biskuits. Markenartikel dürfen zu den
vorgeschriebenen Preisen verbauft werden.
3. Für den Eierhandel auf die Dauer von
2 Monaten:
a) Großhandel: Bei Abgabe ganzer Kisten ein
Zuschlag von 10 Pfg. pro Stück auf den Ein—
standspreis, bei Abgabe reiner Ware (durch—
leuchtete Eier) ein Zuschlag von 15 Pfg. pro
Stück auf den Einstandspreis.
Kleinhandel: Ein Zuschlag von 20 Pfg. pro
Stück auf den Einstandspreis.
4. Für den Obst- und Gemüsehandel auf
die Dauer von 2 Monaten:
a) Großhandel ein Zuschlag von 1200 auf den
Einstandspreis;
b) Kleinhandel ein Zuschlag von 2206.
5. Für den Kartoffelhandel auf die Dauer
von 2 Monaten:
Ein Zuschlag auf den Einstandspreis von 5 Mk
ab Bahnhof und 8 Mk. frei Keller.
b. Für den Tabakwaren-Großhandel:
Bei Zigarren ein Zuschlag von 1800 auf den
Einstandspreis.
7. Der Kleinhandel mit Haushaltungs—
gegenständen gewährt im Monat Oktober und
November an Saarländer gegen Vorzeigen des roten
hbezw. gelben Passes einen Rabatt von 500.
8. Für den Textilwaren-Kleinhandel
für Wareneingänge ab 1. Oktober auf die Dauer von
2 Monaten:
Gruppe 2:. Baumwoll- und Leinenwaren
Biberbettücher, Bettwaren, Badewäsche, Federn,
Taschentücher 3000 (früher 3316,00).
Gruppe 3: Trikotagen. Alle Artikel bis 50 Mk
Einkauf 3000 (früher 33/30/0).
Gruppe 4: Schürzen aus Siamosen 3000
(früher 331/3040).
Gruppe 6: Kleiderstoffe, Kostümstoffe. Alle
Artikel in Wolle, Halbwolle, Baumwolle in
einer Breite bis einschließlich 80 cm bis 25
Mark Einkauf, bis einschließlich 120 cm Breite
bis 45 Mk. Einkauf 33/000 (früher 4000).
Bruppe 7: Damenwäsche: Bunte Biberwäsche
300/0 (früher 331/,00).
Gruppe 11: Strümpfe bis 20 Mk. Einkauf 3000
(früher 331/300).
GBruppe 13: Wollwaren, Sweéeater bis 20 Mk.,
gestrickte Anzüge bis 60 Mk. Einkauf, Herren—
westen bis 30 Mk. Einkauf 331/00 (früher 4000).
Gruppe 19: Kurzwaren: Wollene und Baum—
wollgarne, Nähfäden 3000 (früher 331/,00).
            
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