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nahme des staatlichen Forsthauses Geislautern und der
Brube Velsen, welche bei dem Kehrbezirke Völklingen
verbleiben.
III. Sandkreis Saarbrücken.
Unter Abtrennung von dem Kehrbezirk Heusweiler
werden die Ortschaften Holz, Wahlschied und Lummer⸗
schied dem Kehrbezirke Friedrichsthal angegliedert.
Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Anord—
nung hat die Regierungskommission des Saargebiets,
Abteilung Handel und Gewerbe, den 1. Oktober 1921
bestimmt.
Saarbrücken, den 29. August 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
202) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöfte des Landwirts Matthias Schmidt
in Lummerschied ist der Ausbruch der Maul- und
Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden.
Ueber das Gehöft wurde die Sperre verhängt.
Der Ort Lummerschied wird in seinem ganzen Um—⸗
dnge zum Sperrbezirk erklärt.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen
der Gehöftssperre; doch ist die Verwendung des Rind—
viehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im
Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrück—
licher Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Ein—
hotung eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
hezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7152
Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 8. September 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
203) Verordnung
betressend Erhebung eines Zuschlages von 200 Prozent
auf die Besitzsteuer.
Auf Grund der 88 19 und 26 der Anlage zum Ab—
schnitt Iv (Teil 8) des Friedensvertrages von Ver⸗
ailles und auf Grund des in der Sitzung der Regie—
rungskommission vom 8. Juni 1921 gesaßten Be—
chlusses verordnet die Regierungskommission was folgt:
Es wird ein 200prozentiger Zuschlag zu der nach
dem Gesetz von dem 3. Juni 1913 (Reichsgesetzblatt
Seite 5324) eingeführten Besitzsteuer, mit Rückwirkung
dom 1. April 1920 ab, erhoben.
Saarbrücken, den 8. Juni 1921.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. V. Raulbt, Staatsrat.
Vorstehende Verordnung bringe ich zur Kenntnis
nit dem Hinzufügen, daß ein besonderer Bescheid den
zon dem Zuschlag betroffenen Steuerpflichtigen nicht
erteilt wird.
Saarbrücken, den 25. August 1921.
Finanzamt Saarbrücken.
Dr. Rendschmidt, Oberregierungsrat.
Oeffentliche Bekanntmachung des
Finanzamts Völklingen.
204) Verordnung
betressend Erhebung eines Zuschlages von 20000 auf
die Besitzsteuer.
Auf Grund der 88.19 Aud26 der Anlage zum
Abschnitt I“V (Teil 395 des, Friedensvertrages von
Versailles, und auf Grund des in der Sitzung der
Regierungskommission vom 8. Juni 1921 gefaßten
Beschlusses verordnet die Regierungskommission
was folgt:
Es wird ein 20000iger Zuschlag zu der nach dem
Gesetz vom 3. Juni 1913 (Reichs-Gesetz-Blatt Seite
524) eingeführten Besitzsteuer, mit Rückwirkung vom
b. April 1920 ab, erhoben.
Saarbrücten, den 8. JZuni 1921.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. V. Rault, Staatsrat.
Vorstehende Verordnung bringe ich zur öffentlichen
sdenntnis mit dem Hinzufügen, daß den zur Besitz—
teuer veranlagten Steuerpflichtigen ein besonderer Be—
scheid über die Höhe des zu zahlenden Zuschlages nicht
erteilt wird und daß zur Zahlung des bereits fälligen
Betrages demnächst eine Aufforderung durch die zu—
sttändigen Steuerhebestellen ergehen wird.
Völklingen, den 29. August 1921.
Finanzamt:
Kuntze, Obersteuerinspektor
205) Bekanntmachung,
Die Firma Mahlwerke, Inhaber Emil Goldmann
oon hier, beabsichtigt auf dem Gelände der Mahlwerke,
Kaiserstr. 54, eine chemische Fabrik zu errichten.
Dieses Vorhaben wird hiermit zur öffentlichen
sKenntnis gebracht:
E. mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen
gegen die Ausführung der beabsichtigten Anlage
binnen 14 Tagen, vom Tage der Ausgabe des
diese Bekanntmachung enthaltenden Blattes an
zerechnet, bei dem Unterzeichneten schriftlich in
2 Exemplaren oder zu Protokoll anzubringen;
mit der Verwarnung, daß nach Ablauf dieser Frist,
Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr an—
gebracht werden können und
mit dem Bemerken, daß Zeichnungen und Be
schreibungen auf dem Büro des hiesigen Bürger—
meisteramts zu Jedermanns Einsicht offen liegen.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen
Finwendungen wird Termin auf
Dienstag, den 20. September 1921, vormittags
10 Uhr, auf dem hiesigen Polizeibüro, Zimmer 2,
anberaumt mit der Eröffnung, daß im Falle des Aus—
bleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden
zleichwohl mit der Erörterung etwaiger Einwendungen
vwvird vorgegangen werden.
Friedrichsthal, den 2. September 1921.
Die Polizeiverwaltung
Der k. Bürgermeister:
Kondruhn.
206) Bekanntmachung.
Die unter dem Schweinebestande des Grubenschlossers
Friedrich Thomas zu Bildstock und des Berg—
manns Peter Theobald, daselbst, ausgebrochene
Rotlaufseuche ist erloschen. Die angeordneten Sperr—
naßnahmen werden aufgehoben.
Friedrichsthal, den 5. September 1921.
Die Polizeiverwaltung
Kondruhn.
207) Biehseuchenpolizeiliche Anorduung.
Amtstierärztlicher Feststellung zufolge ist unter
dem Klauenviehbestand des Landwirts Matthias
mide zu Sumn merschied, Nr. 4. die Maul—
und Klauenseuche ausgebrochen.