F * * 2* F n S *
—— ⏑ —— A 9 43
—
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrũcken
Schriftleitung des diegtien Teiles, Drug u. Verlag von
debr. Hofer Saarbrücken- zlklingen. — Fernsprecher der
rucerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken. ——
Bezugspreis fur das Vierteljahr 1,26 Mk.
Anzeigengebühren:
die bmal gespaltene Nonpareille⸗ Zeile oder deren Raum 1. - M.
17. September 1921. 47. Jahrg.
Nr. 22.
Samstag.
Inhalt:
Bekanntmachung bett. Errichtung einer Zwangsinnung für das polizeiliche Anordnung. — Verordnung betr. Erhebung eines Zu—
Schreinerhandwert. — Bekanntmachung betr. Errichtung einer chlages von 200 Prozent auf die Besitzsteuer. — Oeffentliche Be⸗
Zwangsinnung für das Schneiderhandwerk. — Viehseuche apolizei anntmachung des Finanzamtes Völllingen. — Bekanntmachung betr.
iche Anordnung. — Mehlausgabe (S. 85). — Bekanntmachung Errichtung einer dhemischen Fabrikl. — Rotlaufseuche. — Vieh—
belr. Schlachtvieh- und Fleischbeschau. — Bekanntmachung betr. »euchenpolizeiliche Anordnung (S. 87). — Landtkrankenkasse für
Abänderung der Schornsteinfegerkehrbezirke (S. 86). — Viehseuchen- den Landkreis Saarbrüdden (S. 88).
vekanntmachungen des Landratsamtes.
196) Bekanntmachung.
Von einer Anzahl selbständiger Schreiner des
Bürgermeisteramts Völklingen, Ludweiler, Püttlingen,
Riegelsberg und Heusweiler ist die Errichtung einer
Zwangsinnung für das Schreinerhandwerk des ange⸗
gebenen Bezirks mit dem Sitz in Völklingen beantragt
worden.
Zur Ermittelung, ob die Mehrzahl der beteiligten
vewerbetreibenden der Einführung des Beitritts⸗
wanges zustimmt, ist der Herr Landrat in Saar—⸗
zrücken zum Kommissar ernannt worden.
Zaarbrücken, den 24. August 1921.
Regierungskommission des Saargebiets,
Abteilung Handel und Gewerbe.
gez. Tils.
Vorstehende Bekanntmachung der Regierungskom⸗
nission des Saargebiets, Abteilung Handel und Ge—
werbe, wird zur Kenntnis gebracht. Alle selbständigen
Schreinermeister der Bürgermeistereien Völklingen,
Puͤttlingen, Ludweiler und Gersweiler werden
aufgefordert, die Aeußerungen für und gegen die Er⸗
richtung einer Zwangsinnung für das Schreinerhand⸗
verk in den genannten Buͤrgermeistereien schriftlich
oder mündlich zu Protokoll bis zum 20. September
ds. Is. bei dem Bürgermeisteramt in Völklingen ab⸗
zugeben. Später eingehende Aeußerungen bleiben
inberücksichtigt. Besonders wird darauf hingewiesen,
daß nur solche Erklärungen Gültigkeit haben, die sich
heftimmt ausdrücken, ob dem Antrage zugestimmt wird
»der nicht. Auch diejenigen Handwerker müssen eine
Erklärung abgeben, die den Antrag auf Errichtung
der Zwangsinnung gestellt haben.
Saarbrücken, den 27. August 1921.
der Kommissar zur Errichtung einer Schreiner—
zwangsinnung in den Bürgermeistereien Völklingen,
Püttlingen, Ludweiler und Gersweiler.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
197) Bekanntmachung.
Hie Errichtung einer Zwangsinnung für das
Schneiderhandwert der Bürgermeistereien Völklingen,
Püttlingen, Ludweiler und Gersweiler mit dem Sitz
in Völklingen, ist von einer Anzahl selbständiger
Schneider aus dem genannten Bezirke beantragt
worden.
Zur Feststellung, ob die Mehrzahl der beteiligten
Bewperbetreibenden einer Einführung des Beitritts⸗
zwanges zustimmt, ist der Herr Landrat in Saar—
brücken zum Kommissar ernannt worden.
Saarbrücken, den 24. August 1921.
Regierungskommission des Saargebiets,
Abteilung Handel und Gewerbe.
gez. Tils.
Vorstehende Bekanntmachung der Regierungskom—
nission des Saargebiets, Abteilung Handel und Ge—
verbe, wird zur Kenntnis gebracht. Alle selbständigen
Zchneidermeifter der Bürgermeistereien Völklingen, Lud⸗
weiler, Püttlingen, Riegelsberg und Heusweiler werden
aufgefordert, die Aeußerungen für und gegen die Er—
richiung einer Zwangsinnung für das Schneiderhand—
werk in den genannten Buͤrgermeistereien schriftlich
oder mündlich zu Protokoll bis zum 20. September
ds. Is. bei dem Büuͤrgermeisteramt in Völklingen ab—
zugeben. Später eingehende Aeußerungen bleiben
unberücksichtigt. Besonders wird darauf hingewiesen,
daß nur solche Erklärungen Gültigkeit haben, die sich
heftimmt ausdrücken, ob dem Antrage zugestimmt wird
oder nicht. Auch diejenigen Handwerker müssen eine
Erklärung abgeben, die den Antrag auf Errichtung
einer Zwangsinnung gestellt haben.
Saarbrücken, den 27. August 1921.
Der Kommissar zur Errichtung einer Schneider⸗
zwangsinnung in den Bürgermeistereien Völklingen,
dudweiler, Püttlingen, Riegelsberg und Heusweiler.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
198) Bekanntmachung.
Nachdem die Maul⸗- und Klauenseuche in Fechingen
erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche An—⸗
ordnung vom 3. ds. Mts. J. 4582 — vergl. Kreisblatt
Seite 80 — aufgehoben.
Saarbrücken, den 27. August 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
199) Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die allgemeine Teuerung wird in
nächster Zeit Haushaltsmehl auf Karten, und zwar
2 Pfund pro Kopf der Bevölkerung, ausgegeben werden.
Der Preis ist auf Mt. 3.60 für das Pfund bei Abgabe
an die Verbraucher festgesetzt.
Saarbrücken, den 5. September 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.