3. Für die Gemeindejagden von Wahlschied und
Merchweiler: den staatl. Förstern Weirich zu
Böttelborn und Schmidt zu Quierschied.
Für die Gemeindejagd von Quierschied: dem
taatl. Oberförster Striebeck zu Fischbach, dem
taatl. Förster Weirich zu Göttelborn, dem staatl.
degemeister Woll zu Fischbach und dem staatl.
Förster Gasper zu Altenwald.
Für die Gemeindejagd von Sulzbach-Neuweiler:
dem staatl. Oberförster Striebeck zu Fischbach, dem
staatl. Hegemeister Müller zu Sulzbach, dem staatlh.
Hegemeister Jericho zu Camphausen, dem staatlh.
Förster Gasper zu Altenwald, dem staatl. Hilfs—
förster Müller zu Neuweiler, dem staatl. Förster
Kranz zu Fischbach und dem staatl. Forstgehilfen
Schell zu Fischbach.
Für die Gemeindejagd von Dudweiler: dem staatl.
Oberförster Striebeck zu Fischbach, dem staatl. Hege—
meister Jericho zu Camphausen, dem staath. Förster
Kranz zu Fischbach, dem staath. Hilfsförster Müller
zu Neuweiler und dem staatlh. Forstgehilfen Schell
zu Fischbach.
Saarbrücken, den 20. Juli 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
179) Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöfte der Witwe Ferdinand Walter in
Fechingen, Provinzialstraße, ist der Ausbruch der
Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt
vorden. Ueber das Gehöft wurde die Sperre verhängt.
Der Ort Fechingen wird in seinem ganzen Umfange
zum Sperrbezirk erklärt.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der
GBehöftsperre; doch ist die Verwendung des Rindviehs
aus unverseuchten und am Seuchengehöfte nicht un—
mittelbar benachbarten Gehöften zu Fuhrzwecken im
Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrück—
licher Genehmtgung der Ortspolizeibehörde nach Ein—
holung eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchen—
polizeilichen Anordnung vom 10. Dezember v. Is.
l. 7152, Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 83. August 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
180) Bekanntmachung.
Der auf den Namen des Hüttenbeamten Hermann
Ritscher in Völklingen ausgestellte Jahresjagd—
schein — gültig vom 4. Oktober 1920 bis 8. Oktober
1921 — ist verloren gegangen und wird für ungültig
erklärt.
Es wird ersucht, den Jagdschein anzuhalten und
an das Landratsamt Saarbrücken einzusenden.
Duplikatjagdschein ist nicht erteilt.
Saarbrücken, den 9. August 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
180) Bekanntmachung.
Auf Anordnung der Regierungslommission, Abt. Ernährung, ist
der Brotpreis für das rationierte Brot, das auf Karten abgegeben
vird, „vom Montag, den 15. August. 1921 ab, auf 8 Mart für
das Vier-Pfund-Brot festgesetzt worden.
Die Getreideerzeuger sind von dem Bezuge des rationierten
Brotes ausgeschlossen und dürfen Brotkarken nicht in Empfang
nehmen. Ferner werden diejenigen Personen, die von den Brot—
tarten keinen Gebrauch machen wollen, gebeten, von vornherein auf
dieselben zu verzichten und die Karten nicht in Empfang zu
nehmen. Den Bäcdern ist es streng untersagt, Brotkarten abzu
iehmen. ohne das Brot zu verabfolgen. Baͤckereien, die entgeger
dieser Anordnung Brotkarten annehmen, ohne Brot zu vera—
olgen, haben sicher mit Schließung ihrer Geschäfte zu rechnen
Saarbrücken, den 10. August 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
182) Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 12 der Bundesratsverordnung
iber die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die
Versorgungsregelung vom 25. 9. und 4. 11. 1915
R. G. Bl. S. 607 und 728) sowie der dazu ergangenen
Ausführungsanweisungen vom 6. 10. und 10. 11. 1918
und vom 19. 7. 16, und auf Anordnung der Preis.
prüfungskommission für das Saargebiet wird folgen
des verordnet:
Der Kleinverkaufspreis für Würfelzucker (rationiert
vird ab 1. August 1921 auf 4.35 Mk. für 1 Pfund
festgesetzt.
Zuwiderhandlungen werden nach 817 obengenannter
Bundesratsverordnung oder nach 8 1 der Bundes—
ratsverordnung vom 8. 5. 18 wegen Preistreibere
bestraft.
Saarbrücken, den 12. August 1914.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
183) Bekanntmachung,
Der Kommunalverband wird mit Rücksicht auf die
erhöhten Brotpreise und auf die Knappheit an Kar—
toffeln und die hohen Kartoffelpreise in nächster Zeit
Kochmehl und zwar 65- bis 7000 iger Ausmahlung zum
Preise von 4 Mk. das Pfund an die Eingesessenen
ausgeben. Vorläufig werden 2 Pfund Mehl verab—
folgt. Das Mehl darf nur auf Karten abgegeben
werden, es ist nicht für dewerbliche Betriebe bestimmt
Saarbrücken, den 13. August 1921.
Der Landrat.
Bekanntmachungen anderer Behörden
184 Neusestsetzung der Ortslöhne.
Auf Grund der 88 149-152 der Reichsversicherungs—
ordnung werden hiermit die Zwischenfestsetzungen der
Drtslöhne des Oberversicherungsamts Trier vom 14.
Februar 1920 und die des Oberversicherungsamts
Speyer vom 1. Juli 1919 für die Versicherungsämter
des Saargebietes wie folgt erhöht:
8
*
3
5
Ortslohn gewöhnlicher Tagesarbeiter
im Alter von
Versicherungsamt
m
ren unter 16 Jahren
5 53 —&
——
Saarbrücken⸗Stad — 8—
Merzig — 6 —
Ottweiler —8—
Saarbrücken⸗Lar 2387*
Saarlouis 8—
St. Wendel 2461
7 Homburg — 6 —
8St. Ingbert 120 .,10 — 6-Die
Aenderungen gelten nur bis zur nächsten all—
gemeinen Festsetzung und treten zwei Monate nack
ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Saarbrücken, den 29. Juni 1921.
Oberversicherungsamt für das Saargebiet
J. V.: gez. Hartmann.
Saarbrücken, den 18. August 1021.
Der Landrat:
Dir. Vogeler.
———
æDas Sachregister des Kreisblattes von 1920 ist erschienen und
machen wir die Behörden sowie sonstige amtliche Stellen, wie Ge⸗
ichtsbehörden, Gemeindevorsieher, Polizeidirektivn, Landjäger, Kreis—
chulinspektion, Stadtverwaltung usw. soweit sie Bezieher des
Kreisblattes sind, darauf aufmertfam. Dasselbe ist vom Verlag
des Kreisblattes. Gebr. Hofer. Volblingen. zu beziehen