*
Vorstehende Verordnung wird hiermit nochmals zur
tenntnis gebracht.
Saarvbrücken, den 16. April 1921.
Der Landrat.
Dir. Vogeler.
19 Bekanntmachung.
Beim Landesarbeitsamt der Rheinprovinz wird in
æürze eine besondere Abteilung für landwirtschaft⸗
iche Vermittelung eingerichtet. Die Landwirtschafts⸗
zammer in Bonn, die bisher einen Teil der landwirt⸗
schaftlichen Vermittlung durch ihren Arbeitsnachweis
ausuben ließ, tritt die Vermittlung inländischer
Arbeitskräfte ganz an das Landesarbeitsamt und seine
Arbeitsnachweise ab und behält nur noch die Ver⸗
nittlung gehobener Verwalterposten und die Ver—⸗
nittlung ausländischer Wanderarbeiter.
An die landwirtschaftlichen Unternehmerkreise er⸗
geht die Bitte, sich bei künftigem Arbeiterbedarf stets
der Ortsarbeitsnachweise, das sind die Bürgermeister⸗
imter, zu bedienen.
Sdarbrücken, den 13. April 1921.
Der Landrat;
Dr. BVogeler.
V Rekauntmachung.
Rachdem die Maul- und Klauenseuche in Wehrden
erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizelliche Anordnung
vom gebruar ds. Is. J. 683 — veral. Kreisblatt S. 10 —
daiffgehoben.
Saßgrbrücken, den 2. April 1921.
Der Landrat.
Der. Vogeler.
Betanntmachungen anderer Behörden.
3 Bekanntmachung.
RKoch mir vorgelegten Berich en sind die Filmstücke
seitbrand, Graͤsin Valewska, Christian Dabn gaste und
Nadame Ddubarry nicht ohne Bedenken dem Publikum zur
Korfuhrung freizugeben und nehme ich daher Veranlassung,
de obenns diefer Filmstücke für das Saargebiet zu
ꝛexbieten.
Zur Durchführung dieses Verbots ist den Ihnen unter⸗
tesen Berwaltungsbehörden von dieser Verfügung als⸗
Aid Kenntnis zu geben.
Saarbrücken, den 3. April 198291..
Der Direttor der Obersten Polizeiverwaltung.
41 Bekanntmachnuug.
Auf Grund des 8 12 der Bundesratsverordnung
aber die Errichtung von Preisprüfungsstellen und
die Versorgungsregelung vom 25.9. 15 und 4. 11. 15
Reichsgesetzblatt S. 607 und 728) sowie den dazu er⸗
gangenen Ausführungsbestimmungen vom 6. 10. und
0. 11. 1915 und vom 9. 7. 1916 und unter Zu—
stimmung der Oberpreisprüfungskommission wird für
den Umßang des Landtreises mit Wirkung vom 1.
Juli 1921 ab für den Papier- und Schreibwarenhandel
die nachfolgenden Kalkulationssätze festgesetzt:
. für Schultafeln 300/0 Aufschlag,
Bolksartikbel 5500 9
Bedarfsartikel (Büro) 700 *
4., Luxusartikel 10000 F
die Gruppierung der einzelnen Artikel ist in einer
hesonderen Liste erfolgt und ist jeder Papier⸗ und
schreibwarenhändler verpflichtet, dieselben in seinem
Berkaufslokale bereit zu halten, um sie gegebenenfalls
dem baufenden Publikum oder den kontrollierenden
XXV
Die Umzeichnung gemäß der vorerwähnten Kal⸗
fulationssätze hat bis zum 1. Juli 1921 zu erfolgen.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Berordnung
verden auf Grund des 817 der obengenannten
Zundesratsverordnung oder nach 8 1 der Bundesrats⸗
erordnung v. 8. 5. 1918 gegen Preistreiberei bestraft.
Saarbrücken, den 14. April 1921.
Mervreisprüfungskommission.
1
11525 Ordnung⸗
betr. die Erhebung von Lustbarkeitssteuern im Bezirt
der Gemeinde Rilchingen⸗Hanweiler.
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates von Rilhingen⸗Hanweiler
voni 10. Januar 193 wird hiermit nach
zen g6 13, 16, 18. 63 und 82 des Kom.⸗Abg.⸗Ges. vom
7Isos die nachstehende Ordnung betr. die Erhebuns
ron Lustbarkeitssteuern erlonsen J
Für die im Bezirk der Gemeinde Rilchingen⸗Hanweiler
rattsindenden öffentlichen Lustbarteiten sind nachstehen de
Steuern zu entrichten:
FTanzlustbarkeiten, Bereins- Festlichkeiten
Theater, Musitauffurprungen.
. Für die Veranstaltung einer Tanzlustbarkeit:
a) wenn dieselbe bis 12 Uhr nachts dauert
b wenn die e bᷣe bis über · Uhr nachts dauert
c wenn dieselbe von Masken be uͤcht wird,
ohne Rücksicht auf die Dauer
Für das Veranstalten eines Festes unter
reiem Himmel einschl. Festzug sur den Taa
zür die Veranstaltung einer Theatervor⸗
tellung
ur die Veranstaltung eines Konzerts
zür Musit⸗, deklamatorische und Gesangs
vrtrãge bumoristischer i. ähnlicher Art,
Tingel⸗Tangel für den Tag
Für gewerbsmäßige Vorträge auf Musitnstrumenten.
ausschl. Au omaten in Wirt⸗
chaften, boffent ichen Veranügungasräumen,
Buden, Zelten usw. für den Tag
Für Mußn⸗ Gesangs⸗ und ähnliche Vorfüh—
uüngen im Umberziehen s. d. Tag und Kopf
Fuͤr das Halten automatischer Musikwerke
n öffentlichen Räumen
fur einen kleinen Automat fürs Jabßt
bj für einen großen Automat fürs Jahr 40
c fur ein Orchestrion fürs Jahr 100
d) für ein Grammovhon v Zahr 20
ß. Kino, Schiffsschaukel, Karussell
zür das valten eines Kinos für den Tao 50
3. Für den Betrieb einer Schiffsschautel;
3) mit böchstens 6 Schifsen fuür den Tag 50
58 mit mebr als 6 Echiffen für den Tag
für jedes weitere Schiff 10
c) einer rusfischen Schautel für den Tas 30
Fur das Aufftellen und den Betrieb eines
Karussells:
) mit Menschenband gedreht für den Tag B—
b) mit vVierdekraft A—
20mit maich. Kraft 73
83.
Schaustellungen,Buden, Preissschießen pp
Masken, J
Sür Vorstellungen von Turnkünstlern, Seil⸗
tänzern, Zauberkünstlern usw.:
dei Erbebung von Eintrittsgeld über
50 Pfs. oder Tellersammlung
d) vei Erhebung von Eintrittsgeld über
50 Wis.
Für das Halten eines Puppentheaters,
Fanoramas, Wachsfiguren, Museums, Mena⸗
Jerie, Aufsteigen von Luftballons usw., je
nach Größe fuͤr den Tag 10 30
Für die vVeranstaltung einer Kunstreiter⸗
dorstellung, Hypodrom:
j bei Erhebung von Eintrittsgeld bis
BPfo. oder Tellersammlung für den Tag 20
d) bei Erhebung von Eintrittsgeld bis 1 Mkt. 40
ch vei Erhbebung von Eintrittsgeld über 1Mi. 60
Für das Halten;
einer Würfelbude für den Tao 30
b einer Spielbude mit Glüdsrad und ähn—
lichen Einrechtungen 75
c) einer Schießbude 30
einer Bude zur Hexstellung von Licht⸗
dildern oder ähnliche Einrichtung 10
e) einer Krambude jie nach der Größe 315
Für Aufstellung und Betrieb eines Kraft
nessers sür den Tag
zür Auffiellung und Betrieb von Ringo—
zder Plattenwerfen für den Tag
zür das Halten u. den Berrieb von Glücks⸗
piel⸗ Geschicklichkeits⸗ und sonstigen der
interhaltung und Ergötßung dienenden
Ipparate für das Jahr 20
sur Preisschießen mit Bümhsen vder Flinten
ür den Taa 95
5 M