zeeüdie beamtete Anstellung überell möglich sei. Erste
—8— der Verstaatlicung des gesamsen Hebammen⸗
wpesens sei daher eine sehr sorgfältige Auswaß der, zum
debammenberuf überhaupt zusulassenden Versönlichkeiten
und writer eine verbesserte und gründlichere Ausbildung
er Hebammen.
Die weitere Anregung und, Anfrage. daß die Gemeinden
duae Bflicht zur Tragung der Entbindungs- usw. -Kosten bei
ntlichen weniger bemlttelten Familien übernehmen möch—
en, wurde seitens des Vorsißgenden dahin beantwortet,
daß e8 nar keine gesetzliche Möglichkeit gäbe, den Gemeinden
bon Kreiswenen diese Pflicht gqufzuerlegen, daß aber anderer—
seittz einem dahingebenden Beschluß einer Gemende nichts
im Wene stehen würde: es würde dazu nur eines Beichluftes
der vetr. Gemeindevertretung bedürfen.
Ver Vorsitzende beantwortete dann noch einige Fra—
aren nus der Bersammlung. Namentlich legte er
auf Anfrage die Auftassung der Kreisverwaltung wegen
ihrer Beteiligung an der Einfuhr von Bucht- und Nutzvich,
zaudbtsächlich aber von Milchvieh, dahin aus, daß der Kreis
die Einsuhr ausschließlich zur Verbesserung der Viehheirl—
ung und des Viehstandes, namentlich aber zur dringend
notwendigen Verbesserung und Bermehrung des Milchvieh—
bestandes betreibe, daß er nicht daran denke, die Einfuhr
etwa als Geschäft zu betrachten. um Geld zu verdtenen, und
dab es ihm daher auch in keiner Weise einsfalle, Händler,
Landwirte oder sonstige Private von der Einfuhr fernzu—
halten oder sie ihnen zu erschweren; im Gegenteil hibe
der Kreis noch immer seden Antrag unserstüßt, eben aus
seinem ausschließlichen Gesichtspunkte, die Milchversorgung
im Suargebiet zu verbessern: selbstverständlich dürfe er dabeß,
und zwar wesentlich auch aus dent gleichen Grunde, die
Antraͤne notorischer Schieber und sonftiger unzuverläfsiger
ente nicht fördern, sondern er müsse sie scharf unter—
nden.
Wenn so der Kreis bei der Vieheinfuhr nichts zu ver—
dienen wünsche, etwaige Ueberschüfse auch zu Unterstützungsweden
sofort wieder verwendel habe, s0 müsse die Kreis—
perwaltung es auf der anderen Seite doch ablehnen, bei der
Biebeinfuhrmit Verlusten za arbeiten, denn sie hibe keine
bnst. sich die bekannten Vorwürfe wegen Kommunalver—
handswirtschaft“ gefallen zu lassen. Die AÄnsteigerer des
vom Ktreise eingeführten Viehes können im übrigen auch nicht
verlangen, daß ihnen der Kreis guf Kosten der steuer⸗
zablenden Allgemeinheit an jedem Tiere ein Geschenk von
hunderten voder gar tausenden von Mark mache; die Stei—
gerungspreise waren übrigens immer noch so gewesen, dah
sie ganz bedeutend unter den im Saargebiete von den
handlern geforderten Preisen sich bewegt bätten; der besie
Beweis dafür sei der, daß die Händser lebbaft versuch“ hätten,
ch an den Versteigerungen beteiligen zu dürfen, wie fie es
gatz gewiß nicht getan hätten, wenn sie nicht genau gewußt
suben würden. geaenüber den Stelgerungspreisen beim Kreife
im Weiterverkauf noch wieder Geld zu verdienen.
Seit Uebernahme der Kreisverwaltung durch den Vor—
stzenden habe die Vieheinfuhr noch in jedem Falle dohne
Sehaden für den Kreis oder mit mäßigem Vorteil für ven
Kreis abgeschlossen, und dieser Ausgang entspreche nach
ene der Kreisverwaltung durchaus allen billigen
Nucksichten, einerseirs der Bevölkerung zu mäßigen Vreifen
zutes Vieh zu verschaffen, andererseits aber Zuschüsse der
—— Allaemeinhett zu diesem Zwecke zu ver
netden.
Der Kreistag erklärte sich mit diesen Ausführungen ein—
zersonnden.
Die Sitzung wurde darauf am 1,15 Uhr nachmittoas
escklossen
Sauarbrücken, den 17. Zanur 1021.
Namens des Kreistages,
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
De. Vogeler. Landrat
326) Zuwachsstenerordnurng des Landkreises Saarbrüchen.
Auf Grund der 886, 18 und 17 des Kreis⸗ und Brovingialabgabengeseßges
vomn 23. April 1903 (Ges. Samml. S 159,
sowie des 831 des Reichzgesetzes üder Aenderungen im
Finanzwesen vom 3. JZuli 1913, Reichsgeseßblatt S 521, in
berbindung mit den 83 58 und 6des Zuwachssteuer⸗
gesetzes vom 14. Februar 1911, Reich zgesezblatt S. 33, und
auf Grund des Beschlufses des Kreis ades vom 15. November
1820 wird für den Landkreis Saarbrücen nach tebende
Steuerordnung erscfen;
81.
Der fruͤhere Anteill des Reaͤchs an der wWertzuwachs steuer
in Höhe von 50 vom Hundert, auf den das Reich veman
51 2bs. 3 d. Ges. Uber Aenderungen im Zinan wesen
pom 3. Zull 1913 verzichtet hat, wird als Kreissteuer erhoben,
und zvar neben den Hundertteilen am Ertrage diefer
Steuer. die dem Kreise Saarbrücken auf Grund vdes 8 58
des Ritw⸗St⸗Ges vom 14. Febhrur sot ne
Die Erhebung beschränkt sich auf die Salle der Zuständio—
reit des Kreises Saarbrücken für die Veranlagung der
nwachssteuer Uberhaupt.
84.
Au dem Anteil der Zuwachssteuer, der dem Kreise auf
Srund des Zuwachssteiiergesezes vom 14. 2. 1911 und
des Preußischen Ausführungsgesetes vom 13. Zuli 1TOo1g
zufließt, wird außerdem ein Zuschlaa von 100 Vroßgent
rhoben
3
Die Beraulanungen erfolgen durch den Kreisausschuß nach
»en Vorschriftan des Zuwg Hssteuergeseßzes vom 14. Februat
911. Die Entscheidungen auf Rechtsmitsel gegen die Veran—
gaungen, die auf Grund des 8 43 des Zuw⸗SteGef. vom
Freisgubschuß Saarbrücken erfolgen, sind auch verbindüch
uür die Veransagungen auf Grund dieser Steuerordnung
84.
Die veranlagte Steuer ist innerhalb eines Monats, von
der Zustellung der Veranlagung ab gerechnet. an die Kreis
ommunalkafse zu zablen. Ruͤckständige Beträge werden
m Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben
8 5.
Diese Steuerordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent
ichung im Kreisblatte in Kraft.
Sagarbrücken, den 15. November 1920
Der Kreisausschuß des Landkreises Saarbrücken.
Dr. Vogeler.
Vorstehyende Ordnung wird nrit dem Hinzufügen ver—
zfsfentlicht, daß seisens der Regierungskommision des Saar—
ebietes, obt. des Innern und der Zinanzdirek ion, zu der
zon dem Verwaltungsausschuß des Saargebie es in Saar—
Iee ausgesprochene Genehmigung die Zustimmunag er—
eilt ist.
Saarbriücken, den 1. Februar 1921.
der Vorsitzende des Kreizausschusses d. Kreises Saarbrücken
Dr. Vogeler.
Bekanntnachuug.
Auf den Beschälstationen in Fechingen und Eiweiler des
andkreises Saarbrücken sind die nachbezeichnelen Hengste
zufgestellt, wele vom 1. Februar bis zum Juli 1921 dort
vegen
371
iA. Station Fechingen:
Lyölius, Tunkelfuchs, 6 Jahre alt, Rheinländer—
NRinkart, Fuchs, 4 Jahre alt, Rheinländer.
Deckgeld für jeden der Henaste 155 Mark und Lieferung
won 409 Pfund Hafer an den Stationsbalter. Für nich
zelieferten Haser erhöht sich das Deckageld um 10d Marf
ür die Stute.
2. Station Eiweiler;
RNordsterl, 3 Tahre alt, Rheinländer, Dedgeld 200 Vck.
ar, Fuchs, 6 Jahre alt, Rhein änder, Deageld 150 Ncexo,
Ich weise darauf hin, daß die Hengste in der Mittagszeit
on 11752 Uhr nicht decken Für die Benutzung der Hengste
zelten dic auf, den Stationen gushängenden Bedingungen
Es wird insbesondere auf 84 der Bedingungen aufmerkjam
jgemacht, welcher lautet:
„Von dem Augenhlick der Buführung der Stuten zu den
dengsten haftet der Kreis oder das Gestüt für keinerlei den
Ztuten oder ihren Besißern oder deren Beauftragten durch
den Hengst zugefügten Beschädigungen oder Verletßungen
Insbesondere wird jede Erfatzvflicht aus 3 833 des itraer
ichen Gesetzbuches ausgeschloͤssen.“
Saarbrücken. den 29. Zanuar 1924.
Der Vandrat.
Dr. Roaeler
38) Bekanntmachung.
Die Brückenbau-Firma B. Seibert hierselbst hat
»ei mir den Antrag auf Genehmigung zur Errichtung
ziner galvanischen Verzinkerei auf dem Fabrikgelönde
dohenzollernstraße 104 gestellt.
In Gemäßheit der Ziffern 18 und 19 der Ausfuͤh⸗
rungs⸗Anweisung zur Reichs-Gewerbe-Ordnung bringe
ch dieses zur öffentlichen Kenntnis.
Die Pläne liegen bei der Polizei-Direktion Schloß—
olatz Nr. 2, gZimmer 23, während der nächsten 14 Tage
ind zwar vom 2. Februar 1921 bis zum 16. Februar
921 zu sedermanns Einsicht ofsen. Während dieser
zeit können bei der diesseitigen Stelle Einwendungen
christich oder zu Protokoll erhoben werden.
Saarbrücken. den 25. Januar 1921.
Per Polizei⸗ Dirokt