Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Eine Gebühr gelangt nicht zur Erhebung für Ver⸗
handlungen, in denen sich das Einigungsamt als
unzuständig erklärt.
FIndel das Verfahren mit einem Vergleich, so ist
in jedem Fall nuͤr die Hälfte der festzufetzendei
Bebühr zu erheben.
Wird ein Antrag in der Sitzung zurückgenommen
ohne daß in eine sachliche Verhandlung vor
tammer eingetreten ist, so sind Gebühren nich
zu erheben.
Zei Zurücknahme nach sachlicher Verhandlung g
langt von dem Antragsteller eine Gebühr
halber Höhe zur Erhebung.
Finden in einer Sache mehrere Termine statt, J
dird eine Gebühr nur einmal, und zwar bei Abs
schluß des Verfahrens erhoben.

gebracht und dort am 31. Dezember v. Is. wegen
tollwutverdächtiger Erscheinungen, insbesondere eines
zefährlichen Angrisffsbenehmens gegen Menschen, von
Drtseinwohnern erschlagen worden. Nach den amts—
tierärztlichen Ermittelungen liegt dringender Verdacht
der Tollwut vor.
Es wird daher zum Schutze gegen die Tolswut auf
Brund der 88 18 u. 40 des Viehseuchengesetzes vom
26. 6. 1909 sowie des 8 114 der preußischen vieh—
euchenpolizeilichen Anordnung vom 1. 5. 1912 zum
Biehseuchengesetze für die Orte Neuscheidt und Schaf—
hrücke, fsowie die dazu gehörigen Gemarkungen fol—
gendes bestimmt:
1. Alle in dem angegebenen Gebiete vorhandenen
dunde müssen bis zum 31. März 1921 festgelegt,
d. h. angekettet oder eingesperrt werden. Der Fest—
lsegung ift das Führen der mit einem sicheren Maul⸗
torbe versehenen Hunde an der Leine gleichzuachten.
Ddie Ausfuhr von Hunden aus dem gesperrten Gebiete
st nur mit polizeilicher Genehmigung nach Boir
»ringung eines tierärztlichen Untersuchungszeugnisses,
zas nur für den Tag der Ausstellung und den darauf
olgenden Tag Gültigkeit hat, gestattet.
2. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter
der Bedingung erlaubt, daß sie dabei fest angeschirrt
und mit einem sicheren Maulkorbe versehen werden.
Ddie Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung
der Herde und von Jagdhunden bei der Jagd ohne
Maulkorb und Leine wird während der Zeit dieser
Verwendung (innerhalb des Jagdreviers) gestattet.
3. Wenn Hunde diesen Vorschriften zuwider frei
umherlaufend angetroffen werden, so kann deren so—
ortige Tötung durch die Ortspolizeibehörde ange—
yrdnet werden.
Saarbrücken, den 15. Januar 1921.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.

)
Mutwilliges Anrufen des Einigungsamts ist u. a.
unzunehmen, wenn der Antragsteller, auf die Aus⸗
sichtslosigkeit seines Antrages hingewiesen, auf einem
Termin besteht und sein Antrag im Termin a4urück⸗
Jewiesen wird.
II. Nach 8 14 der Anordnung für das Verfahren
hor den Einigungsämtern vom 23. 9. 1918 sind di
Entscheidungen des Einigungsamtes über die G⸗
bühren und baren Auslagen vollstreckbar. Die Vol
ttreckung richtet sich nach den Vorschriften über d
Beitreibung von Gemeindeabgaben.
Saarbrücken, den 10. Januar 1921.
der Landrat und Vorsitzender des Kreisausschusse
32)3 Biehseuchenpolizeiliche Anorduung
betre fend Hundesperre.
Am 28. Dezember v. Is. ist bei Neuscheidt, Land⸗
kreis Saarbrücken, ein Hund von bisher unbekannter
derkunft aufgegrifsen, in dem genannten Orte unter⸗
33)

derminkalender sür den Monat Februgr 1921

807
ꝓ
8

Veamte,
welche
zu berichten haben

Die Erledigung
anordnende
Versfügung

Gegenfstand

Sämtliche Herren
üngermeistet
re die Herren Kom—
munal⸗Oberförster.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
desal.

12. Oktober 1883.
Nr. 3727.

Finsendung der erforderlichen Angaben an den
Hertu' Kreisbaumeister zur Aufstellung der Nachveisung
 der ausgeführten und in Angriff ge—
nommenen Vermessungsarbeiten.
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen
Monats.
zeränderungen in dem Bestande der den Wilitär⸗
anwärtern vorbehaltenen Subaltern- und Unter⸗
beamtenstellen. (Fehlanzeige nicht erforderlich.
Anzeige über Bekanntmachung der Bestimmungen
des 84 des Reichsgesetzes betreffend, Abwehr
uünd Unterdrückung der Reblauskrankheit vom
3. Juli 1833.
Revifson der Gasleitungen. (Bis auf weiteres ist
Bericht nicht erforderlich.)
Hemeindetassen-Uebersichlten pro Januar
Einreichung der Zusammenstellung der im abge—
laufenen Jahre gezahlten Waldkulturbeihülfen.
achweisung der vorhandenen öffentlichen und Vri—
vatheilanstalten.
Zusammenstellung der Ergebnisse der Fleischbeschqu
hei dem in das Zollinland eingeführten Fleisch.

16. Februar 1891.
Nr. 999.
14. Nov. 1896. 4806 u.
23. Jan. 1900. M. 283

Die Herren Bürger—
neister zu Brebach und
Kleinblittersdorf.
Sämtliche Herren
Bu germeister.
Sämtliche Herren
Büurgermeister.
herr Gemeinde-Ober⸗
förster hier.
Sämtliche Herren
Burgermeister.
Auslandsfleischbeschau⸗
stelle hier.

45. Dezember 1888.
Nr. 132565.
15. Dezember 1894.
Nr. 14547.
20. März 18097,
K. A. 1200.
4. Oktober 19089.
Nr. 7168.
18. April 1910,
NMr3499

10. Januar 1905,
Nr. 13651.
22. Dezember 1908,
Nr. 18284.
Rovember 1802.
Nr. 10303,
11. März 1904,
Nr. 1627,
22. April 19085.
55 535800 II.

Sämtliche Herren
Bürdermeister.

Zericht über den Stand der Fürsorgeerziehung.
            
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