Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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sicht nach vor Mitte September mit Lieferung nennenswer⸗
er Mengen von neuen Kartoffeln zu annebmbaren Preisen
nicht gerechnet werden kann.
Saarbrücken, den 9. Juni 1920.
Der Landrat.
J. B.: van Endert.
315 VBiͤehseucheupolizeiliche Anordunug.
In dem Gehöfte des Jakob Hild in Altenkessel ist die
Maul- und Klauenseuche amtstierärgztlich festgestellt worden
leber das Geböft wurde die Sperre verhängt. Der Ort
Altenkessel wird zum Sperrbezirk erklärt.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkaäuer und Schweine unterliegen der Ge—
höftssperre, doch ist die Verwendung des Rindvlehs aus un—
derseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und Gemeinde
hanne gestattet, in añderen Fällen darf das Klauenvieh die
Zehöfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Orts—
bolizeibehörde nach Einholung eines kreistierärztlichen Gut⸗
achtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7152, Kreisblatt Seite
254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 7. Juni 1920.
Der Landrat.
J. B.: van Endert.

316) Viehseuchenpolizeiliche Anordnuung.
In dem Gehöfte des Johann Fischer in Wahlschied ist die
Maul⸗ und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden.
Ueber das Gehöft wurde die Sperre verhängt.
Der Ort Wahlschied wird zum Sperrbezirk erklärt.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkaͤuer und Schweine unterliegen der Ge—
höftssperre, doch ist die Berwendung des Rindviehs aus un—
derseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und Gemeinde—
zanne gestattet, in anderen Fällen darf das Klauenvieh die
Behöfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Orts—
polizeibehörde nach Einholung eines kreistierärztlichen Gut—
achtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbesirk
sinden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 71682, Kreisblatt Seite
254, sinngemäß Anwendungs.
Saarbrücken, den 7. Juni 1920.
Der Landrat.
J. B.: van Endert.
317) Viehsenchenpolizeiliche Anordnung.
In den Gehöften des Daniel Duval in Geislautern und
»es Adam Mohr in Fürstenhaufen ist die Naul- uUnd Klauen⸗
euche amtstierärztlich festgestellt worden. Ueber die Ge—
zöfte wurde die Sperre verhängt. Der Ort Fürstenhausen
wird zum Sperrbezirk erklärt und der an Ludweiler an—
ichließende Teil von Geislautern bis zur Einmündung der
—⁊ Strafße an den Sperrbezirk Ludweiler ange—
alie dert.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Ge—
höftssperre, doch ist die Berwendung des Rindviehs gus un—
zerseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und Gemeinde—
banne gestattet, in anderen Fällen darf das Klauenvieh die
Behöfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Orts—
dolizeibehörde nach Einholung eines kreistierärztlichen Gut—
achtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7152, Kreisblätt Seite
254, sfinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 7. Juni 1920.
Der Landrat.
ZJ. B. van Endert.

318) Bekanntunchung.
Unter dem Bliebbestande des hier, Meßerstraße Ver.
N, wohnenden Michael Büchel herrscht die Maul⸗ und
stlauenseuche. Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitung
der Seuche erforderlichen Maßnahmen sind getroffen.
Die Metzerstraße ist als Sverrgebiet erklärt
Zaarbrücken, den 8. Juni 1920.
Der Polizei⸗Direktor

319

Bekanntmachung.
st unter dem Viehbestande des bier
wohnenden Matthias Bell die Maul
estaestellt worden. Die zum Schutze gegen

Amtstierärz tlich
Barallelstraße ANr
Euencho

die Weiterberbreitung der Seuche erforderlichen Maßnahmen
n getroffen. Zum Sperrgebiet ist die Parallelstraße er
ärt.
Snarbrücken, den 9. Juni 1920
Der Polizei⸗Direktor

3201 Bekannutmachung.
Unter denr Viebbestande des hier, Neubäuserstraße Nr
14, wohnenden Johann Blank herrscht die Maul- und
Klauenseuche. Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitung
der Seucht erforderlichen Maßnabmen sind getroffen.
Das Sperrgebiet umfaßt den Ortsteil Rußhütte
Saurbrücken, den 9. Juni 1920.
Der Polizei⸗Direktor

320 Bedauntmachuug.
Unter dem Viehbestande des hier, Neuhäuserstraße Nr
11, wobnenden David Joder herrscht die Maul⸗ und
stlauenseuche. Die zum Schutze gegen die Weiterberbreitung
der Seuche erforderlichen Maßnahmen sind getroffen.
Das Sperrgebiet umfaßt den Oristeil Rußbütte
Saarbrücken, den 9. Juni 1920
Der Polizei-Direktor.
322 Bekannutrrachung.
Unter dem Viebbestande des hier, Neuhbäuserstraße Nr
14, wohnenden Jakob Hoffmann herrscht die Maul- und
tlauenfeuche Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitung
der Seuche erforderlichen Maßnahmen sind getroffen.
Das Sperrgebiet umfaßt den Ortsteil Rußhütte
Saarbrücken, den 9. Juni 1920.
Der Polizei⸗Direktor,

323) Bekanutmachung.
Nachdem die unter dem Viebbestande des hier Fichte—
traße Nr. 2 wohnenden Ludwig Meurer festgestellte Maul—
uind Klauenseuche erloschen ist und die amtstierärztliche Ab—
rahme der vorschriftsmätßig ausgeführten Desinfektion des
Stalles usw. stattgefunden hat, hebe ich die unterm 4. Mas
d. Is. angeordneten Schuzmaßnahmen hiermit wieder auf
Saarbrücker Kreisbbatt Nr. 17 Seite 67.)
Saarbrucken, den 10. Juni 1920.
Der Polizei⸗Direktor

324) Bekaunntmachung.
Nachdem die unter dem Pferdebestande des hier Hoch—
traße 332 wohnenden Franz Wichers ausgebrochen gewesene
Räude erloschen ist und die amtstierärztliche Abnahme der
rorschriftsmäßig ausgeführten Desinfektion des Stallraumes
stattgefunden hat, habe ich die unterm 18. 11. 19 angeord
neten Schutzmaßregeln wieder aufgehoben.
Saurbrücken, den 11. Juni 1920
Der Polizei⸗Direktor.

325 Bekanntmachung.
Unter dem Wiehbestande des hier Neuhäuserstraße Nr. 4M
vohnenden Ludwig Walter herrscht die Maul⸗ und Klauen—
euche. Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitung der
Seuche erforderlichen Maßnahmen sind getroffen.
Der Ortsteil Rußhütte ist zum Sperrbezirk erklärt.
Saarbrucken, den 11. Juni 1020
Der Polizei⸗Direktor

320 Bekanntmachnuug.
Unter dem Biehbestande des hier Neubäuferstraße Nr. &t
wovnenden Mathias Barbian herrscht die Maul- und
slauenseuchs. Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitun—
der Seuche erforderlichen Maßnabhmen sind getroffen
DTer Ortsteil Rußbütte ist Sperrgebiet
Saarbrücken, den 11. Juni 1820.
Der Polizei⸗Dir ektor

3271 Bebauntmachung.
RNagchdem die unter dem Vlehbestande des hier Hochstratz
Nr. 38 wohnenden Johann Leibfried festaestellte Maus—
und Klauenseuche erloschen ist und die amts fierärztliche
Abnabme der vorschriftsmäßig ausgeführten Desinfektlon
des Stalles usw. stattgefunden hat, bebe ich die unterm 27
5. d. Is. angeyrdneten Schußmaßnahmen biermit wieder auf
ESaarbrücker Kreisblatt Nr. 19 Seite 75)
Saarbrücken, den 12. Juni 1920.
Der Polizei⸗Dircktor

SBekanntmachung.
Unter dem Viehbestande des hier RNeubäuserstraße Nr.
wobnenden Valenain Schmer hbertscht die Maufund Kauen

328)
            
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