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Saarbrücker Kreisblatt
Amtliches Anzeigeblatt J
für den Kreis Saarbrücken
verausgegeben vom Landraisamt Saarbrücken
siileltung des nichtamtiichen Aeties, Druck z. Verlag von Gebr. vostr. Eacrbruͤcen⸗
Beltiingen. — FJernlprecher der Truderti Nr. 1184 (At Saatbructen.
Stuugepreis sttr das Bierteliadt 1.28 Vti.
Razeitengebabren: die Gmal gespaltere Zeile oder dertn Naum 17 Vig
Amtliche Anjeigen: die Zelle oder deren Raum d0 Vig
Nr. 172. Donnerstag,
27. Mai 1920. 46. Jahrg.
—xXX
Ersatz fur die Einjährigenprüfung (S. 66). Hreutden
an Blindenanstalten (S. 66). — Milchpreis (S. 66). —
Speisekartoffeln S. 66). — Biehseuchenpolizeiliche Anord
rungen S. 66, 67, 68). — Jaod auf Rehböcke (S. 68). —
Rechnungsabschluß der Ruhegehaltskasse der Landbürger-—
neister eien SS. 68). — Rechnungsabschluß der Ruhegehalts—
asse der Kommunalverbände (S. 68). — Errichtung einer
Metzgerei nebst Schlachthaus S. 68). — Erloschene 38
räude (S. 68). — Rheinische Poliseischule Düsseldorf (S. 68)
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betunnmuchunen der Zuntrushehörsten
224) Bekanmmtmachung.
Ersatz für die Einjährigenprüfung.
Die vom Reichsverband deutscher freier (privater
Unterrichts⸗ und Erziehungsanstalten eingerichteten
Schlußprüfungen an Stelle der in Wegfall gekomme—
nen Einjährigenprüfungen werden nunmehr zum
Schluß dieses Schuljahres zum ersten Male an den
diesem Verbande angeschlossenen wissenschaftlichen höhe⸗—
ren Knabenschulen und Vorbereitungsanstalten abge—
halten. Nachdem der Reichsverband die Prüfungskom—
mission für den nordwestdeutschen Bezirk, der die Frei—
staaten Braunschweig, Waldeck, Schaumburg-Lippe
dippe-Detmold, Oldenburg, Bremen, Hamburg und
dübeck umfaßt, ernannt und die Mitglieder der Prü⸗—
fungskammer bestätigt hat, sind die Meldungen nun—
nehr schleunigst, möglichst bis zum 1. Mäürz an den
Vorsitzenden der Prüfungskammer des Nordwestdeut⸗
schen Landesverbandes freier (privater) Unterrichtsan—
talten“ zu Bückeburg einzureichen. Von dort ist auch
die Prüfungsordnung, die im Druck erscheint, zu be—
ziehen.
in eine bestimmte Klasse der öffentlichen höheren Lehr⸗
anstalten zuzusprechen.
Berlin, den 14. April 1920.
Der Minister für Wissenschaft, Kunst und
Volksbildung.
225) Bekanntmachung.
Die bisher alljährlich in Berlin abgehaltenen Prü—
ungen für Direktoren und Direktorinnen an Blinden—
anstalten werden für die Folge nicht mehr stattfinden.
Um aber den zurzeit noch in der Vorbereitung für
»ie Prüfung stehenden Lehrern und Lehrerinnen die
Ablegung zu ermöglichen, wird in diesem Jahre noch
eine solche Prüfung abgehalten werden. Ihr Beginn
ist auf Montag, den 18. Oktober ds. Is., vormittags
J Uhr, festgesetzt. Meldungen zu der Prüfung sind
an das Ministerium für Wissenschaft usw. zu richten
und bis zum 1. Juni bei demjenigen Provinzialschul⸗
vllegium bezw. bei derjenigen Regierung, in deren
Aufsichtsbezirke der Bewerber beschäftigt ist, unter Bei—
ügung der im 8 5 der Prüfungsordnung vom 12. Mai
1912 (entralbl. f. d. g. U. V. in Preußen Seite 476ff.)
bezeichneten Schriftstücke einzureichen. Bewerber, die
richt im preußischen Schuldienste tätig sind, können
hre Meldungen bei Führung des Nachweises, daß solche
mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten bezw. ihrer Landes—
dehörde erfolgt, unmittelbar an das Ministerium für
Wissenschaft usw. richten.
Berlin, den 27. April 1920.
Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung
Haenisch.
Ersatz für Einjährigenprüfungen.
Dem Vorgehen der dem Reichsverbande deutscher
reier (privater) Unterrichts- und Erziehungsanstalten
angeschlossenen höheren Privatschulen in den anderen
Bundesstaaten schließt sich nunmehr auch Preußen an,
nachdem am 21. und 22. Februar in Berlin der
Preußische Landesverband zur Frage der Verbands—
prüfung Stellung genommen hat. Die Provinz Han—
aover bildet mit den nordwestdeutschen Freistaaten eine
gemeinsame Prüfungskammer. Die Leiter der Privat—
anstalten haben die Meldungen ihrer Schüler bis zum
7. März einzureichen. Meldungen von solchen jungen
Leuten, die keine Privatschule besuchen, sich aber der
Berbandsprüfung unterziehen wollen, in der die An—
orderungen der bisherigen Einjährigenprüfungen zu—
grunde liegen, werden bis zum 12. März entgegenge—
nommen. Sämtliche Meldungen sind zu richten an
die Prüfungskammer des Nordwestdeutschen Landes—
bverbandes in Bückeburg, von der auch die Prüfungs—
ordnung zu beziehen ist.
Die Provinzialschulkollegien wollen die Leiter und
Ldehrerkollegien der unterstellten Anstalten in geeig—
neter Weise darauf hinweisen, daß nicht beabsichtigt
st, die etwa von den Prüfungskammern ausgestellten
Zeugnisse staatlicherseits anzuerkennen oder den In—
habern der Zeugnisse die Berechtigung zum Eintritt
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—VIAXXLD
226) Bekanntmachung.
Infolge Erhöhung der Gestehungskosten für Milch
vird vom 20. Mai 1920 ab der Kleinhandelspreis für
frische Vollmilch bis auf weiteres auf 2,60 Mark
pro LKiter festgesetzt.
Saarbrücken, den 18. Mai 1920.
Der Landrat.
J. VB.: gez. van Endert.
271 Bekanntmachung.
In letzter Zeit treffen die Speisekartoffeln
etwas reichlicher ein wie bisher. Es liegt daher im
Interesse der Bevölkerung, ihren Bedarf, soweit die