gestellt auf Bildung einer Zwangsinnung für das Schneiderhand⸗
derk mit Äusdehnung auf die vorgenannten beiden Bürgermeisterei—
ezirle.
Der Sik der Innung soll Heusweiler werden.
Zur Ermittelung. ob die Mehrzahl der beteiligten Gewerbe—
tratenden der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt, habe
ich den Herrn Landrat in Saarbrücken zum Kommissar ernannt.
Trier, den 29. Dezember 19019.
Der Regierungspräsident.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Regierungspräsidenten
wird hiermit zur Kenntnis gebracht. Alle selbständigen Schneider—
meister der Bürgermeistereien Heusweiler und Riege sberg-Seller—
ach werden aufgefordert, die Aeußerungen für und gegen die
Frrichtung einer Zwangsinnung für das Schnederhanswerk in
den genannten Bürgermeistereien schriftlich oder münd ich zu Proto—
foll Bis zum 26. Januar ds. Is. bei dem Bürgermeisteramte
mñ Heusweiler abzugeben. Später eingehende Aeußerungen
als nach Ablaus dieses Zeitpunktes bleiben unberüchsichtigt. Be—
sonders wird darauf hingewiesen, daß nur solche Erklärungen
Hültigkeit haben, die sich bestimmt ausdrücken, ob dem Antrage
zugestimmt wird oder nicht. Auch diejenigen Handwerker müssen
eine Erklärung abgeben, die den Antrag auf Errichtung der
Zwangsinnung gestellt haben.
Saarbrücken, den 6. Januar 1920.
Der Kommissar zur Errichtung einer Schne'der—
zwangsinnung in den Bürgermeistereien Heus—
weiler und Riege' sberg⸗-Sellerbach.
J. V.:
van Endert.
7) Bekanntmachung
Eine Anzahl selbständiger Bäckermeister der Bürgermeistereibe—
zirke Heusweiler und Riegelsberg-Sellerbach hat den Antrag ge—
stellt gauf Bisdung einer Zwangsinnung für das Bäckerhand—
west mit Ausdehnung auf die vorgenannten Bürgermeisterei⸗
zezirke.
Der Sitz der Innung soll Heusweiler werden.
Zur Ermittelung. ob die Mehrzahl der beteiligten Gewerbe—
treibenden der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt, habe
ich den Herrn Landrat in Saarbrücken zum Kommissar ernannt.
Trier, den 29. Dezember 1019.
Der Regierungspräsident.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Regierungspräsidenten
wird hierdurch zur Kenntnis gebracht. Alle selbständigen Bäcker—
meister der Bürgermeisterei Heusweiler und Riegelsberg-Seller—
bach werden aufgefordert, die Aeußerungen für und gegen die
Errichtung einer Zwangsinnung für das Bäckerhandwerk in
zen denannten Bürdermeistereien schriftlich dder mündlich zu
Protokoll bis zum 26. Jamar ds. Is. bei dem Bürgermeister—
amte in Heusweiler abzugeben. Spä“er eingehende Aeußerungen
als nach Ablauf dieses Zeitpunktes bleiben unberüchsichtiat. Be—
tonders wird darauf hingewiesen, daß nur solche Erklärungen
FHültiakeit haben, die sich bestimmt ausdrücken, ob dem Antrage
zugestimmt wird oder nicht. Auch dieienigen Handwerker müssen
eine Erklärung abageben. die den Antrag auf Errichtung der
Zwangsinnung gestellt haben.
Saarbrücken, den 6. Januar 1920.
Der Kommissar zur Errichtung einer Bäcker—
wangsinnung in den Bürgermeistereien Heus—
weiler und Riege sberg⸗Sellerbach.
J. V.:
van Endert.
R' Bekanntmachnnug
Die com. Verwaltung der Kreisassistenzarztstelle der Kreise
Sagarbrüden-Stadt und -Land ist mit Wirkung vom 1. Januar
1920 seitens des Herrn Regierungspräsidenten dem Assistenten
am Hygienischen Institut Saarbrücken Dr. Troe gele übertragen
worden.
Saarbrücken, den 6. Januar 1920.
Der Landrat.
J. V.: van Endert.
19
Bekanntmachung
In letzter Zeit ist wiederholt die Beobachtung ge—
macht worden, daß die Führer der Fuhrwerke den Be—
stimmungen über den öffentlichen Fahrverkehr oft
geradezu in gröbster Weise zuwiderhandeln. Unglücks—
fälle sind die Folge davon. Ich mache hiermit darauf
aufmerksam, daß sich der durch die Anwesenheit der
Besatzungstruppen gesteigerte Fuhrwerksverkehr, ins—
hesondere auch der Kraftwagenverkehr nur dann
reibungslos vollziehen kann, wenn die bestehenden
Vorschriften von allen auf öffentlichen Wegen ver—
ehrenden Fuhrwerken genau befolgt werden. Die für
den Regierungsbezirk Trier maßgebenden Vor—
schriften sind die Reg.-Polizei-Verordnungen
»om 23. 3. 1903, 9. 10. 1904 und 14. 4. 1907. Zur
zesonderen Beachtung aus den angegebenen Pol.Ver—
»rdnungen werden folgende Abschnitte empfohlen, da
siergegen am meisten verstoßen wird: Verhalten
vährend des Fahrens, Ausweichen, Ueberholen an—
»erer Fuhrwerke, Begegnen der Fuhrwerke mit
Truppen, Um- und Einbiegen, Fahrgeschwindigkeit
ind Beleuchtung der Fuhrwerke.
Sämtliche Polizeibeamten sind angewiesen, alle
lebertretungen gegen den Fuhrwerksverkehr unnach—
ichtlich zur Anzeige zu bringen.
Saarbrücken, den 6. Januar 1920.
Der Landrat.
J. B.: van Endert
0) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöfte des Bergmanns Franz Werron
n Ueberhosen ist die Maul- und Klauenseuche
imtstierärztlich festgestellt worden. Ueber das Gehöft
vurde die Sperre verhängt.
Von der Bildung eines Sperrbezirks wird mit Rück—
icht auf die Lage des Gehöfts außerhalb der geschlos—
enen Ortschaft abgesehen.
Für das verseuchte Gehöft finden die Vorschriften
neiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 10.
Ddezember v. Is. — Kreisbl. S. 254 — sinngemäß An—
vendung.
Saarbrücken, den 8. Januar 1920.
Der Landrat.
J. V.: van Endert.
20) Nach weisung
über die Preise der Lebensmittel und sonstigen Ver—
brauchsgegenstände.
Gültig von Montag, den 12. Januar 1920 ab.
J. Rationierte Waren, die durch Reichs—
zuschüsse verbilligt sind:
1 Pfund reines Weizenmehl 2,50 Mk.
II. Rationierte Waren ohne Reichszu—
schüsse:
Ein 5⸗Pfund-Brot
2 ⸗ R 27
„Weißbrot (1 Pfund)
Pfund Brotmehl auf Brotkarten
Zwieback
Margarine
Würfelzucker
alle anderen
Kandiszucker
Marmelade
Rübensaft
Weizengrieß
Haferflocken
Braupen
Gerstengrütze
Gerstenflocken
Teigwaren (Reichsware)
andere Teigwaren
Gefrierfleisch
Butter
Milch bei Abgabe an die
Verbraucher 1,208,
Magermilch, Erzeugerpreis ,60,
Verbraucherpreis 0,70