Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—24 vr
Saarbrücker Kreisbla
Amtliches Anzeigeblatt *
für den Kreis Saarbrücken
hderausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken

schrisftlettung des nichtamtlichen Tetles, Druck 3. Verlag ven Gebr. Hofer. Saarbrücken
Rẽlkliugen. — Fernfprecher der Druckere! Nr- 1184 (Rint Saardrücken.)

Nr, 14. Donnerstag

Btzugepreiss für das Viertelzjabt 1.B VDir.
Ruzetgengebühren: die Gmal gespaltene Zeile oder deren Raum 11 Big
Ritliche Anzeigen: die Zeile oder deren Raum 50 Pig.

22. April 1920. 46. Jahrg.

Inhalt.
Haussammlung (S. 53). — Geldlotterie (S. 53). — Unguültig— polizeiliche Anordnungen (S. 54). — Gewerbesteuer-Ordnung der
eitserklärung von Wandergewerbescheinen (S. 53). — Zwangs⸗—Gemeinde Güchenbach (S. 5994..— Gewerbesteuer-Ordnung der
Innungen für das Schneider- und Bäckerhandwerk für die Bürger- Gemeinde Engelfangen (S. 55). — Festsetzung der Ortslöhne
neistereibezityke Heusweiler und Riegelsberg-Sellerbach (S. 53). (S. 56). — Frühgemüse aus Holland 1S. 36). Abbau der
— Vorschriften über Straßenverlehr (S. 54). — Viehseuchen- Reichsstelle für Genuse und Obssc 56

—ILVVVVVVO
82) Bekanntmachung.
Der Herr Oberpräsident hat unter dem 4. Nov.
o. J. — Tgab. Nr. 956 — dem Evangelisch-Kirchlichen
Hilfsverein im Rheinland zu Barmen die Erlaubnis
erteilt, in den Jahren 1920, 1921t und 1922 je eine
einmalige Haussammlung bei den evangelischen Be—
vohnern der Rheinprovinz abzuhalten.
Trier, den 12. März 1920.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Schrakamp.

183) Bekauntntachung.
Der Minister des Innern hat namens der Preußi—
schen Staatsregierung durch Erlaß vom heutigen Tage
dem Verein für die Wiederherstellung der St. Lorenz—
firche in Nürnberg die Erlaubnis erteilt, die Lose der
von der Bayerischen Regierung für das Jahr 1920
mit einem Spielkapital von 660 000 Mk. und einem
Reinertrage von 220 000 Mk. genehmigten 13. Reihe
der Geldlotterie zur Wiederherstellung der St. Lorenz—
kirche im ganzen Preußischen Staatsgebiete zu vertrei—
hen. Es werden 200000 Lose zu je 3,30 Mk. ausge—
geben und 7 420 Geldgewinne im Gesamtbetrage von
200 000 Mk. ausgespielt. Die Ziehung soll am 5. und 6.
November 1920 stattfinden; mit dem Losevertrieb darf
richt vor Mitte Juli begonnen werden.
Trier, den 9. März 1920.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Russel.
—184) Bekanntmachung.
Der Händler Jakob Geier aus Büschdorf, Kreis
Saarburg, hat den ihm für das Kalenderjahr 1920 zum
Steuersatz von 36 Mk. erteilten Wandergewerbe- und
Bewerbeschein Nr. 1234 verloren.
Nachdem demselben eine Neu-Ausfertigung Nr. 4208
erteilt worden ist, wind der Schein Nri 1234 hiermit
rür ungültig erklärt.
Trier, den 9. März 1920.
85) Bekanntmachung.
Die Ehefrau Nikolaus Alt aus Pachten hat den
ihr für das Kalenderjahr 1920 zum Steuersatz von
12 Mk. erteilten Wandergewerbe- und Gewerbeschein
Nr. 167 zum Handel mit Pferdewurst, Heidelbeeren,
Obst, Kolonialwaren, Zigaretten, Geflügel, Zucker-,
Manufoktur- und Textilswaren verloren

Nachdem der Ehefrau N. Alt eine zweite Ausfer—
tigung 4291 erteilt worden ist, wird der Schein Nr
167 hiermit für undültig erklärt.
Trier, den 16. März 1920.

—1861 VBekanntmachung.
Namens der Preußischen Staatsregierung haben
die Herren Minister des Innern und der Finanzen
durch Erlaß vom 28. Oktober 1919 — Ile 3081, FM.
l 22856 — der Allgemeinen Deutschen Pensionsanstalt
für Lehrer und Lehrerinnen in Berlin, Behrenstraße
72, die Genehmigung erteilt, zur Auffüllung ihres
Reservefonds eine Geldlotterie mit einem Spielkapital
von 600 000 Mk. und einem Reinertrage von 200 000
Mark zu veranstalten und die Lose im ganzen preußi—
schen Staatsgebiet zu vertreiben. Die Ueberwachung
des Unternehmens wird von dem Herrn Polizeiprä—
sidenten in Berlin bewirkt werden.
Es werden 200 000 Lose zu je 3 Mk. ausgegeben und
5633 Gewinne im Gesamtbetrage von 200000 Mte.
gezogen. Die Ziehung soll am 19. und 20. November
1920 stattfinden; mit dem LVosevertrieb darf nicht
vor Mitte Juli begonnen werden.
Trier, den 22. März 1920.
Der Regierungs-Präsident
J. A.: Schrakamp.
187) Bekannimachung.
Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrzahl der
eteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des
Beitrittszwanges erklärt hat, ordne ich hiermit an,
daß zum 1. Mai 1920 eine Zwangsinnung für das
Schneiderhandwerk der Bürgermeistereibezirke Heus—
weiler und Riegelsberg-Sellerbach mit dem Sitze in
Heusweiler errichtet wird.
Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle
Gewerbetreibende, welche das Schneiderhandwerk in den
genannten Bürgermeistereien betreiben, dieser Zwanas—
innung an.
Trier, den 24. März 1920.
Der Regierungspräsident
gez. v. Schorlemer.
88) Bekanntmachung.
Nachdem bei der Abstimmung sich die be—
ceiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des
Beitrittszwanges erklärt haben, ordne ich hiermit an,
daß zum 1. Mai 1920 eine Zwangsinnung für das
Bäckerhandwerk für den Umfang der Bürgermeisterei—
hezirke Heusweiler und Riegelsberg-Sellerbach mit dem
Atz in Heusweiler errichtet wird
            
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