ethunten. Das gelie nach wie vor. Der vorsitzende erklarte,
zaß dieser Standpunkt, soweit ihm bekannt, auch von dem üdbere
viegenden Teil der Arbeiterschaft und den sonstigen schaffenden Be—⸗
ölkerungskreisen vertreten werde. Auch hier ergab die weitere
Aussprache die eindringlhiche Forderung des Kreis⸗
ages nach Beibehaltung der deutschen Währung.
Der Abgeordnete Saͤm on⸗Sulzbach sprach über die
unzureichende Versorgung der Bevolkerung mit Kohlen
und die Entrüstung, die sich der Bevölkerung wegen Entziehung
hrex alten Rechte auf Versorgung mit Berechtigungs-4A8hlenn
ermächtigt habe. Der Kreistag gab der Erwartung Aus⸗
zruck, daß die noch schwebenden Verhandlungen darüber zu einem
xe Rechte und Bedürfnisse der Bevölkerung sicherstellenden Abschluß
vhren würden.
Unter „Verschiedenes“ brachte der Vorsitzende
Grenzschusragen
zur Sprache. Er nahm Bezug auf einen in der „Saarbrücker Volks⸗
jeitung“ am Vormittag erschienenen Sprechsaalartikel, den er abgesehen
von dem bereits in der Prüfung begrifsenen Angriffe auf einzelne
Brenzwaächleute nur unterschreiben könne. Man müsse den Grenz⸗
schutz entweder arbeiten lassen und ihn mit den hierzu erforderlichen
Ermächtigungen und Machtmitteln ausstatten oder aber man solle ihn
abschaffen und die sehr erheblichen Kosten ersparen. Der Grenzschutz
dürfte nicht nur, wie das geschehen sei auf die Ueberwachung der
Ausfuhr bestimmter Lebensmittel beschränkt sein, sondern er müsse
in der Lage sein, auch die Ausführung der bekannten Schieberver⸗
ordnung des Generals Andlauer, sowie des Verbots des Einkaufs
von Gegenständen des täglichen Bedarfs ohne roten Paß zu über⸗
wachen und die erforderlichen Beschlagnahmungen und Sistierungen
porzunehmen. Die Ausfuhrgenehmigung dürfe nur
von einer faarländischen Stelle erteilt werden,
im Interesse der Wohlfahrt des Saarlandes. Ein zuverlässiger Schutz
der lothringischen Grengen gegen die ungehörige Ausfuhr
aller Art würde auch das Reich in die ihm höchst erwünschte Lage
⸗ersetzen, die Belieferung des Saargebiets mit allen notwendigen
AIrtikeln zu angemessenen Preisen mehr wie bisher durchzuführen.
IItII.IttnäIäIEE
1709) Bekauntumnchung
In letzter Zeit werden im Kreise in den Grenzbe—
zirken vielfach von Lothringern landwirtschaftliche
Brundstücke angepachtet. Ich mache darauf aufmerk
sam, daß die Betreffenden, falls sie beabsichtigen sollten,
die Grundstückserzeugnisse aus dem Kreise auszufüh—
ren, auf eine Ausfuhrgenehmigung nicht zu rechnen
zjaben. Die Ablehnung der Ausfuhr wird grundfätz—
lich in allen Fällen erfolgen.
Saarbrücken, den 30. März 1920.
Der Landrat.
J. B.: van Endert.
180 Viehseuchenpolizeiliche Auordrung.
In den Gehöften
1. des Hüttenarbeiters Daniel Sommer in Lud—
weiler, Differterstraße,
2. des Ackerers Konrad Reinhard daselbst, Hauptstr.,
3. des Bergmanns Christian Geisbauer und dem ge—
neinschaftlichen Gehöfte der Wwe. Philipp Höhn und
des Bergmanns Friedrich Höhn daselbst, Differterstr.,
ist die Mault und Klauenseuche amtstierärztlich fest—
zgestellt worden. Ueber die genannten Gehöfte wurde
die Sperre verhängt.
Der Sperrbezirk umfaßt die Differterstraße und
dauptstraße in Ludweiler.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der
Behöftssperre, doch ist die Verwendung des Rindviehs
zu Fuhrzwecken im Ort und im Gemeindebann ge—
stattet.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
»ezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7152,
Kreisblatt S. 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 6. April 1920.
Der Landrat.
RX* V.: Michels
Die Grenzwachleute müßten fümtlich mit Schußwaffer
versehen werden. Endlich müsse wiederholt gesordert werden, daß die
sehr erheblichen Kosten der von ihm für Stadt und Land Saarbrücken
einheitlich geleiteten Organisation von den Schultern der Kreise ge—
nommen würden, da die Einrichtung dem ganzen Saargebiete zugute
komme. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 320 000 Muk.
Der Etat wurde damit verabschiedet.
Im weiteren Verlauf der Tagesordnung gab der Vorsitzende von
mehreren hochherzigen Juwendungen zu gemeinnützigen
Zwecken Kenntnis. Der Kreistagsabgeordnete, Rittergutbesitzer
Fritz p. Rexroth-Saarbrücken hat dem Kreise seinen rund dreißig
Hektar großen, in Kleinblittersdorf belegenen Waldbesitz als Wald—
erholungsstätte für erholungsbedürftige Kreiseingesessene in Er—
innerung an seinen auf dem Felde der Ehre gefallenen Sohn Hans
Joachim v. Rexroth geschenkt. Zum Ausbau der Erholungsstätte hat
der Stifter weitere geldliche Zuwendungen in Aussicht gestellt.
Frau Geheimrat Böcking in Brebach hat für die erste Errichtung
der vorgenannten Erholungsstätte den Betrag von 50 000 Mk. ge⸗
schenkweise zur Verfügung gestellt, mit der Bitte, daß auch ärmere
Familien aus der Bürgermeisterei Bischmisheim bei der Aufnahme
berücksichtigt werden möchten. Der Kreistag nahm die Stiftungen
mit dem Ausdruck des herzlichsten Dankes an und beschloß der Wald⸗
erholungsstätte den Namen „Hans Joachim von Rexroth⸗Stistung
zu geben. Im Anschluß hieran teilte der Vorsitzende noch mit, daß
die Familie von Vopelius der Gemeinde Sulszbach eine Summe von
200 000 Mk. gestiftet habe zum Besten von in der Entwickelung zurück⸗
gebliebenen Kindern und zum Andenken an den verstorbenen Herrn
Richard v. Vopelius. Wenn die Stiftung auch der Gemeinde zu
gewendet sei, so komme sie doch indirekt auch dem Kreise zugute
insofern, als dieser für den Bereich dieser Stiftung entlastet werde
Der Kreistag sprach einstimmig auch der Familie v. Vopelius der
Dank des Kreises aus, speziell dem mitanwesenden und wohl haupt
veteiligten Abgeordneten Dr. v. Vopelius.
Mit Worten herzlichsten Dankes schloß der Vorsitzende alsdann di
hedeutungsvolle Tagung.
IIIIEIEIIL
181) Bekanntmachung.
Nachdem am 10. März 1920 die EisenbahndirektionJ
in Saarbrücken für die innerhalb des Saargebietes
gelegenen preußischen und bayerischen Eisenbahnstrecken
und die Eisenbahndirektion 2 in Saarbrücken für die
außerhalb des Saargebiets gelegenen Strecken der
früheren Eisenbahndirektion hat gebildet werden
müssen, verlegt die Eisenbahndirektion 2 nunmehr am
1. April 1920 ihren Sitz nach Trier. Von diesem
Tage ab führt die Eisenbahndirektion 1in Saar—
zrücken die Bezeichnung
„Direktionen der Saarbahnen in Saarbrücken“
und die Eisenbahndirektion 2 in Saarbrücken die Be
zeichnung
„Stammeisenbahndirektion Saarbrücken in Trier“.
Als Verwaltungsgebäude dient der Direktion der
Saarbahnen das bisherige Verwaltungsgebäunde in
Saarbrücken.
Für die Stammeisenbahndirektion Saarbrücken in
Trier ist als Verwaltungssitz bis zur anderweitigen
Regelung die Gewerbliche Fortbildungsschule und
unsthandwerksschule, St. Paulusplatz, vorgesehen.
Saarbrücken, den 27. März 1920.
Eisenbahndirektion 1 für die Saarstrecken.
Eisenbahndirektion 2
Saarbrücken, den 15. April 1920.
Der Landrat:
J. B.: van Endert.
Inhalt.
Bericht über die Sitzung des Kreistages des Landkreises
Saarbrücken am 20. März (S. 49, 50, 51, 52). — Anpachtung
von Grundstücken durch Lothringer (S. 52). — Vieh—
ieuchenpolizeiliche Anordnung (S. 52). — Trennung der
Fisenhakudirettinnen 1 und 2 S 53).