—— α— *3 8 9
— — * —3 — —* 5* * — — S —8— —5 h
—55000 4 9— 44— 7—
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
yerausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken
Schriftle stung des nichtamtlichen Teiles, Druck u. Verlag von Gebr. Hofer Saarbrücken⸗
Völklingen. — Ferafprecher der Druckere: Nr. 1184 (Amt Saacbrückten.)
Oezugspreis für das Bierteljaht 1.25 Vit.
Anzergengebühren: die Bmel gespaltene Zeile oder deren Raum 17 Nig
Umtliche Anzetgen: die Zeist oder deren Raum 860 Wg.
Nr. 2 Freitag,
16. Januar 1920. 46. Jahtg.
Inhalt.
Schließung Saarbrücher Ausstellung (S. 5). — Anwendung «S. 6). — Viehseuchenpolizeiliche Anordnung (S. 6). — Preise
pon Steuern im Saargebiet (S. 5). — Verwendung des Mehr— der Lebensmittel und sonstiger Verbrauchsgegenstände (S. 6). —
erlbses aus Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden (S. 5). Jagdscheine für Dezember 1919 (S. 7) — Erloschene Maul⸗
— Vergütung für die Duittungskartenausgabe (S. 5). — Haus— ind Klauenseuche (S. 8). — Erloschene Pferderäude (S. 8). —
ollekte (S. 5). — Bildung einer Zwangsinnung für das Schneider— Ausgebrochene Maul- und Klauenseuche (S. 8). — Stellver—
handwerk für Heusweiler und Riegelsberg-Sellerbach (S. 5). — reter des Standesbeamten (S. 8). — Offenlegung der Rechnung
Bildung einer Zwangsinnung für das Bäckerhandwerk für Heus— »er Witwen- und Waisenversorgungsanstalt für die Kommunal—
weiler und Riegelsberg-Sellerbach (S. 6). — Kreisassistenzarzt eamten (S. 8). — Errichtung einer oberirdischen Telegraphen⸗
telle (S. 6). — Uebertretungen gegen den Fuhrwerksverkehr inie von Emmersweiler zur Gansbacher Mühle (S. 8). —
Administration Supérieure
de la Sarre.
11) Sarrebruck, le 8 janvier 10920.
Die Saarbrücker Ausstellung wurde am 8. Januar 1920 ge—
chlossen.
Nach viermonatiger Dauer, während deren zahlreiche Einwohner
des Saarlandes sie besucht haben, hat sie das ihr gesteckte
Ziel, das heißt die Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen,
n vollem Maße erreicht.
Das Handelskureau bleibt indessen bis auf weiteres noch ge—
sffnet. Die Handeltreibenden können sich auch fernerhin zwecks
Abwickelung ihrer Geschäfte dorthin wenden.
Der Divisionsgeneral
Dberster Verwalter des Saargebiets
gez. Wirbel.
Sdministration Supérieure
de la Sarreée
Vergütung für die Ouittungsbartenausgabe.
Die Vergütung, welche den Krankendassen und
Knappschaftsvereinen von den Landesversicherungs—
anstalten für die Quittungskartenausgabe zu gewähren
ist, hat sich unter den heutigen Verhältnissen vielfach
als unzureichend erwiesen. Auf Grund des 8 1455
Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung bestimme ich
daher unter Abänderung der Ziffer 10 des Runderlasses
»om 27. Juni 1913 (H. M. Bl. S. 389, daß die Höhe
»er Vergütung 9 Pfennig für die Karte nicht über—
teigen darf.
Berlin, den 14. November 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. V.: gez. Dönhoff.
3 ß 4 i
—„VVVlRVVVVV—— —„U
50 Bekanntunachung
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Frlaß vom 18. November 1919 Nr. B. 1091 dem katho—
ischen Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder
n Mülheim-Ruhr die Erlaubnis erteilt, eine ein—
nalige Hauskollekte bei den katholischen Bewohnern
der Rheinprovinz abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung der Kollekte sind folgende
Personen beauftragt worden, soweit die Einsammlung
in den Pfarreien nicht durch Eingesessene vom Pfarr—
imt bestimmte Kollektanten abgehalten wird:
Jakob Hühn in Saarbrücken 2, Joseph Becker in
Trier, Joh. Gietzen in Hirschfeld, Kr. Zell, Peter
Meinhardt in Bärenbach, Kreis Zell, Wilh. Schneider
in Züsch, Kreis Trier, Joh. Weber in Heisterbacherrott
Siegkreis), Peter Mauel in Heisterbacherrott (Sieg—
reis), Herm. Bürsch, St. Annahaus-⸗Mündt (Kreis
Jülich), Peter Schäfer in Rupperath (Eifel), Johann
zaun in Oberelvenich (Kreis Euskirchen), Wilhelm
vermsheid in Brüngsberg (iegkreis), Joseph Hursel
n Prümmern (Rhld.) Jakob Knott in Neuß am
Rhein, Wilhelm Müller in Dülken, Joseph Schu—
nacher in Sinthern⸗-Brauweiler, Kreis Köln.
Trier, den 24. Dezember 1919.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Schrakamp.
g
—IIILLVVVL
und sder Podzeiftektibn.
2) Bekanntmachung.
In der Bevölkerung und vor allem in der Kaufmannschaft
herrscht Unklarheit darüber, ob die neuen deutschen, nach dem
11. November 1919, eingeführten Steuern, vor allem die in—
direkten Steuern im Saargebiet Anwendung finden. Es wird
daher zur Kenntnis gebracht, daß die Steuern nach den Be—
timmungen des Friedensvertrages ohne besondere Anordnung von
eiten des Herrn Obersten Verwalters des Saargebiets im Saar—
zebiet nicht zur Anwendung zu bringen sind. Das am 1. Jannar
1920 in Deutschland in Kraft tretende Umsatzsteuergeseh hat
daher im Saargebiet keine Geltung.
Gleichzeitig wird daran erinnert, daß Entscheidungen der inter—
alliierten Kommission in Koblenz über die Einführung neuer
deutscher Gesetze für das Saargebiet keine Gültigkeit haben.
—DVVVV——
3) Bekanntmachung
zu der Verordnung über die Verwendung des Mehr—
erlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlacht⸗
pferden vom November 1919.
(Reichsgésetzblatt Seite 1903.)
Auf Grund des 8 2 der Verordnung über die Ver—
wendung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlacht—
oieh und Schlachtpferden vom 26. Dezember 1919
RG.Bl. S. 1903) werden für die Zeit vom 15.
Dezember 1919 bis zum 18. Januar 1920 einschließ—
lich folgende Sätze als Häutezuschlag, der an den Tier—
halter zu bezahlen ist, für den Zentner Lebendgewicht
testgesetzt:
für Rinder ausgenommen Kälber 48,00 Mk.,
Kälber 87,00,
Schafe 54,00,
bferde einschließlich Fohlen,
Esel, Maultiere u. Maulesel 33,00
Berlin, den 8. Dezember 1919.
Reichsfleischstelle, Verwaltungsabteilung.
Der Vorsißende. dgee Unterschrift
le 2 janvier 1920.
6 Bekanutmachumg
Eine Anzahl selbständiger Schneidermeister der Bürgermeisterei—
irke Geusweiler und Riege'shero-Sellerbach igat den Antra