Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Terminkalender für den Monati April 1920.

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8
—A
ę
23
8

Beamte,
welche
zu berichten haben

Die Erledigung
anordnende
Verfügung

Gegenstand

—A

Herren Bürgermeister zu
Püttlingen, Sulzbach u.
Friedrichsthal,
Dudweiler, Völklingen.
Kgl. Kreiskasse, hier.

22. April 1912, Nr. 40909

Anzeige derjenigen Lehrer, welche an der gewerb—
lichen Fortbildungsschule nebenamtl. tätig sind

0 10.

5. Jan. 1914, Nr. 2.

Anzeige über die Höhe der eingegangenen und an
die Regierungshauptkasse abzuliesernden Poli—
zei⸗ und Ordnungsstrafen.
Nachweisung über die im verflossenen Vierteliahre
an die Kgl. Kreiskasse abgelief. Geldstrafen
für Chausseepolizei-Uebertretungen.
Nachweisung der Einnahmen und Ausgaben der
Staatskasse für die Untersuchung des aus—
ländischen Fleisches usp. und Zusammenstellung
ühber die an dem eingeführten ausländischen
Fleische usw. ausgeführten chemischen Unter—
suchungen im abgelaufenen Rechnungsjahr.
Anträge auf Gewährung von Provinzial-Beihilfen
zu Wegebauten aus Fonds A und B. (FSür
jedes Projekt mit besonderem Berichte. — (Fehb
anzeige nicht erforderlich.)

41

—10.

Sämtliche Herren
Bürgermeister.

12. Dez. 1914, K. 2268.

32 15.

Der Herr Leiter der
Auslandsfleischbeschau⸗
stelle, hier.

21. März 1906, Nr. 3034.

3

5.

Sämtliche Herren
Bürgermeister.

24. November 1894. Nr.
13 204, 27. Juli 1900 und
22. März 1902, K. A. 2079
und 673.
22. März 1906, K. A. 1053.
2. April 1895, K. A. 840,
1. Febr. 1896, K. A. 479.
26. Jan. 1905, Nr. 13 568,
10. Juni 1911, Nr. 5998.
7. Juli 1907, Nr. 7577.
1. Marz 1011, Nr. 2098.
25. Juni 1907, Nr. 5637.

15

Desg

Betriebs- und Kreishundesteuer-Ablieferung für 1
Januar bis 31. März ds. Is.

5 15.

Der Herr Gemeinde—
oberförster, hier.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.

Nachweisung des in nicht fiskalischen Forsten er—
legten Schwarzwildes und Maßnahmen gegen
Schwarzwildschäden.
Nachtrags⸗-Nachweisung der Anträge auf Bewilligung
von kleineren Hauskollekten für gemeinnützige
usw. Zwecke. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Anträge auf Bewilligung von Vorarbeitskosten aus
dem Westfonds.

6

15.

37 15.

Die Herren Gemeinde—
oͤberförster hier und
Buürgermeister zu
Ludweiler.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.

38 15.

12. Mai 1909, Nr. 2191
1. Oktober 1909,
K A. Nr. 4768.
28. April 1909,
K. A. 1788.

Nachweisungen über die Veränderungen, welche in
dem Bestande der den Militäranwärtern vor—
behaltenen Subaltern- u. Unterbeamtenstellen
eingetreten sind.
Uebersicht über die im verflossenen Rechnungsjahre
zur Besteuerung gelangten Wanderlager und
Wanderversteigerungen. (Fehlanzeige nicht er—⸗
forderlich.)
Veränderungen der Feuerwehren und Löschgerätschaften.
 (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung sämtl. Schulstellen nach dem Stande
vom 1. Oktober v. Is

39

15

Die Herren
Bürgermeister.

M

25.

Die Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.

3. März 1908, Nr. 3274,
i7. Mal 1800, Rir. 5588.
3. Juni 1914, Nr. 5868,
24. Juni 1014, RKr. 6723

9 125.

76) Bekanntmachung.
Nach Mitteilung der Zuckerstelle des Saarreviers hat
die Oberpreisprüfungskommission den Preis für den
Rohzucker, der demnächst als Verbrauchszucker zur
Ausgabe gelangt, auf 1,30 Mk. für das Pfund fest—
gesetzt. Dieser Preis gilt als Höchstpreis im Sinne
der gesetzlichen Bestimmungen.
Saarbrücken, den 20. März 1920.
Der Landrat.
J. V.e: van Endert.

Die vorstehenden Preise sind Höchstpreise im Sinne
der gesetzlichen Bestimmungen.
Saarbrücken, den 23. März 1920.
Der Landrat.
J. V.e: van Endert.
78) Orts statut
über die Teilnahme an den Bürgernutzungen in der
Gemeinde Kleinblitbtersdorf.
Gemäß 8 11 der Landgemeinde-Ordnung für die Rbein—
provinz vom 23. 7. 1845 wird auf Grund des Beschlusses
des Gemeinderates von Kleinblittersdorf vom 30. Dezember
1919 für die Gemeinde Kleinblittersdorf folagendes Orts
tatut erlassen.

77) Bekanntmachung.
Mit Einverständnis der Oberpreisprüfungskommis—
sion wird der Erzeugerpreis für Milch auf Mk. 2.—, bei
Abgabe an die Verbraucher auf Mk. 2.30 pro Liter
festgesetzt. Der Preis für Magermilch beträgt Mk. 1.—
heim Erzeuger, bei Abgabe an die Verbraucher Mk
4.20 pro Liter. Der Höchstpreis für Butter beträgt
Mk. 17.50 beim Erzeuger und Mk. 18.60 pro Pfund
hei Abgabe an die Verbraucher.

81.
Das Recht zur Teilnahme an der Gemeindenutzung der
Gemeinde Kleinblittersdorf stebt allen Gemeindeangehörigen
egie nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Orts—
statuts zu.

—82.
Wer Nutzungsberechtigter werden will, hat dies auf dem
Bürgermeisteramt schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
LTeher die Zusasisung entscheidet der Gemeinderat. Alle In—
            
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