Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Feneral, Oberster Verwalter des Saargebiets, daß eine neue
Fintragung der Kraftfahrzeuge stattfinden soll, gemäß den
Vorschriften des Reichsgesetzes vom Mai 1909, und der Ver—
»rdnung vom 3. Februar 1010. (45
Die im Saargebiete wohnhaften Besitzer von Kraftfahrzeugen
eglicher Art müssen spätestens bis zum 25. Februar
1920 ein Gesuch um Eintragung einreichen, welches den Vor—
chriften des 35 der Verordnung vom 3. Februar 1910 ge—
iügen muß. Die Besitzer von bereils eingetragenen Kraft—
sahrzeugen sind von der Vorlegung des im 85 der Ver—
»rdnung vom 3. Februar 1910 vorgeschriebenen Gutachtens
eines Sachverständigen befreit, wenn sie ihrem neuen Gesuch
die frühere Bescheintgung über die erfolgte Eintragung bei—
fügen, welche im 86 der Verordnung vom 3. Februar 1910
efordert wird.

gez. Wirbel,
Oberster Verwalter des Saargebiets,
behptushunen er sReglerung.
—104 Bekanntmachung.
Dem Georg Schneider aus Saarbrücken, Mal—
tatterstraße 1, ist der ihm für das Kalenderjahr 1920
zum Steuersatz von 18 Mark erteilte Wandergewerbe—
und Gewerbeschein Nr. 964 gestohlen.
Nachdem dem Georg Schneider eine zweite Ausfer—
tigung erteilt worden ist, wird der Schein Nr, 964
hiermit für ungültig erklärt.
Trier, den 23. Januar 1920.
bohnntze hung Des segierustgö-Prustdenten.
105 Bekanntmachung.
Im Anschlusse an meine Bekanntmachung vom
29. Dezembher v. Is. (siehe Amtsblatt Nr. 1,1920 S. 3
Nr. 14), betreffend einmalige Hauskollekte im Jahre
1920 zum Besten des katholischen Fürsorgevereins für
Mädchen, Frauen und Kinder in Mülheim-Ruhr wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß mil
der Einsammlung der Kollekte nachträglich noch nach
zenannte Personen beauftragt worden sind:
Jakob Groß, MGladbach,
Karl Sönges, MGladbach,
Martin Schomakers, Dülken,
Berh. Lampers, Dülten,
Wilh. Blissenbach, Cöln,
Franz Vorneweg, Werdohl.
Anton Wierch, Kreuznach,
Anton Wierch, Mutterschied, Kreis Simmern,
Viktor Lohe, Essen,
deinrich Speich, Hönningen a. Rh.,
Pet. Denkel, Andernach-Rhein,
Joh. Dillenburg, Sohren-Hunsrück,
Joseph Bergmann, Elberfeld,
Fritz Scheifgen, Braubach-Rhein,
Joh. Steph. Schuld, Gönnersdorf, Kreis Ahrweiler,
Franz Hoß jr., Waldorf, Kreis Ahrweiler.
Trier, den 15. Januar 1920.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Schrakamp.
196 Bekauntmachung.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 20. August 1919 (Nr. B 597) der Josephs-Gesellschaft
 für Krüppelfürsorge (e. V.) in Bigge-Ruhr
die Erlaubnis erteilt, zum Besten der Gesellschaft eine
einmalige Hauskollekte bei den katholischen Bewohnern
des Regierungsbezirks Trier abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung der Kollekte sind folgende
bersonen beauftragt worden:
1. Bärens Peter, Cöln, Großewitschgasse 10,
2. Biertz Hermann Joseph, Rövenich, Kreis Eus—
kirchen,
Boeck Wilhelm, Zülpich, Kreis Euskirchen,
khlen Joseph, Cöln, Niedrichstraße 4,
delpenstein Hubert, Cöln-Nippes, Gellertstraße 17,

Kobs Alex, Düsseldorf, Kasernenstraße 4,
Kronenberg Heinrich, Schleiden (Eifel),
Lindemann Friedrich, Elberfeld, Kleeblatt 66,
Mallmann Christian, Duisburg-Beeck. Magda—
enenstraße 5,
Meurer Karl, Aachen, Wirichbongartstraße 687,
hecht Hubert, Cöln-Nippes, Christinastraße 541II
Röring Ferdinand, Essen, Holsterhauserstraße 170,
Röring Heinrich, Wiesdorf (Riederrhein) Düssel—
dorferstraße 225,
14. Schmitz Friedrich, Tiefenbach (Hunsrück),
15. Tirtey Engelbert (Vater), Niederembt b. Bedburg
a. d. Erft,
Tirtey Engelbert (Sohn), Niederembt b. Bedburg
a. d. Erft.
Trier, den 20. Januar 1920.
Der Regierungs-Präsident
J. A.: Schrakamp.

Bekauntuachung,
die Prüfung der Husschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amts—
oblattbekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120 und
vom 31. Mai 1905 S. 132,133) ist eine Prüfung auf
Montag, den 29. März 1920.
anberaumt worden.
Hufschmiede, die den selbständigen Betrieb des Huf—
deschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach
dem Gesetze vom 18. Juni 1884 (G-S. S. 305) er—
forderliche Prüfungszeugnis zu erwerben beabsichtigen,
verden hiermit aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung
bei dem Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem
Regierungs- und Geh. Veterinärrat Dr. Steinbach
 hier unter Einreichung des Geburtsscheines,
etwaiger Zeugnisse über die erlangte gewerbliche
Ausbildung sowie unter Einsendung der Prü—
fungsgebühr von zehn Mark sich zur Prüfung
zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, die das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt
unter Angabe der Stunde und des Orts der Prüfung
durch den Vorsitzenden der Prüfungsbehörde.
4. Der theoretische Teil der Prüfung erstreckt sich auf:
1. die Anatomie des Fußes und des Hufes,
2. die Zirkulation des Blutes und das Wachstum des
Hufes und den Hufmechanismus,
normale und anormale Hufe,
die verschiedenen Stellungen und Gangarten der
Pferde,
die Entstehung und Beseitigung der verschiedenen
Hufkrankheiten, wie Steingallen, Hornspalten,
Zwanghufe, lose und getrennte Wände, Vernage—
lung, Nageltritt, Kronentritt, Flach- und Platt⸗
huf, Vollhuf, Hufpverschlag, Bockhuf, Stock- und
Stetzhuf, Strahlfäule usw.,
Vorteile des rationellen Hufbeschlages,
die Hufpflege (Erweichen, Einschlagen, Beschneiden
Berunden und Einfetten der Hufe) des beschla—
genen und nicht beschlagenen Hufes einschließlich
der Fohlenhufe,
3. den Beschlag regelmäßiger Hufe,
9. den Beschlag für besondere Gebrauchszwecke (Reit-,
Renn⸗e, Gewichtseisen usw.),
10. den Beschlag anormaler Hufe (Flach-, Voll-, Zwang⸗
und Rehhuf usw.),
11. den Beschlag mit Patenteisen (Streck und Platten—
eisen),
12. den Beschlag bei fehlerhaften Gangarten (das
Streichen und Einhauen der Pferde).
13. den Winterbeschlag (Stollenbeschlag).

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