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Im Kreise Saarbrücken-Land empfingen im Monat Januar 1920 Jagdscheine:
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Krauß Fr. Wilh., Oberingenieur, Völklingen.
Krämer Julius, Schlossermeister, Völklingen.
Seelbach Heinr., Spediteur, Völklingen.
Ferger Karl, Gutseleve, Hof Bietschied.
Siegward Ludwig, Gastwirt, Sulzbach.
Knops Wilhelm, Geh. Bergrat, Sulzbach.
Kaufmann Philipp, Gemeindevorsteher, Naßweiler.
Best Karl, Jagdaufseher, Völklingen.
Hemmel, Steiger, Bildstock.
Schmidt v. Schwind, Vize-Admiral z. D., Ettental, Kreis Zwer
brücen.
Kallenbrunnen Peter, Bauunternehmer, Völklingen.
Kaiser Adolf, Konditor, Fechingen.
hermann Heinrich, Kaufmann, Völklingen.
Bannert Franz, Bergsekretär, Göttelborn.
Ring Anton, Förster, Lauterbach.
Bost Wilhelm, Bäcker, Quierschied.
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8. Bekauntmachung
Der Kreisausschuß hat beschlossen, zur Förderung der Pferde—
jucht für kreiseingesessere Stutenbesitzer zu dem Dedgeld fücr Be—
iutung der Hengsie der Beschälstatlion zu Eiweiler und Schaf—
zrüche einen Zuschußß von 52,50 Mb. für jede Stute zu zahlen.
Das Decdgeld ist auf 152,850 Mk. für jeden Hengst, einerlei
ob in Eigentum des Kreises oder des Rheinischen Landgestüts,
estgesetzßt. Nach Abzug dieses Kreiszuschusses haben die Stuten—
zesitzer daher bei beiden Stationen nur 100 Mk. Decdgeld zu ent—
tichten. Für die im Landkreis Saarbrücken vorhandenen Stutenzefitzer,
welche der landw. Lokalabteilung als Mitglied angehören,
wird der Zuschuß auf 62,60 Mk. erhöht, sodaß diese nur 90 Mk.
Deckgeld zu zahlen brauchen.
Für die Benutzung der Deckstationen gelten die auf den Sta—
tionen ausgehängten Bedingungen. Insbesondere weise ich auch
auf 8 4 der Bedingung hin, welcher lautet:
„Von dem Augenblick der Zuführung der Stuten zu den
Hengsten haftet der Kreis oder das Geftüt für beinerlei den
Stuten oder ihren Besitzern oder deren Beauftragten durch den
dengst zugefügten Beschädigungen oder Verletzungen. Insbesondere
wird jede Ersatzpflicht aus 8 833 des Bürgerlichen Ge—
eßbuches ausgeschlossen.“
Saarbrücken, den 8. Februar 1920.
Der Landrat:
J. V.: van Endert.
nach einer in der vorliegenden Nummer unserer Zeitung auf⸗
genommenen Belanntmachung des hiesigen Staatssteueramts bis
zuum 15. März ds. Is. verlängert worden.
Bischmisheim. Gemeinderatssitzung vom 7. Januar 1920. Ueber
verschiedene bereits in früheren Sitzungen belchlossene Wegeland—
verkäufe wurden, nachdem nunmehr“ die Vermessung der Flächen
tattgefunden hat, die endgültigen Beschlüsse gefaßlk. Dem An—
rag der Baugenossenschaft Brebach auf Ueberlassung von Bau—
jolz aus dem Gemeindewald wurde grundsätzlich zugestimmt. Dem
Berkauf soll aber erst endgültig näher getreten werden, wenn
zestimmt feststeht, wann mit den Bauarbeiten begonnen wird.
Die Löhne für den Wegewärter, den Wasserwerkmaschinisten und
den Feldhüter wurden rückwirklend vom 1. 9. 1919 ab neu
estgesetzkt. Die beiden Erstgenannten sollen nach dem Tarif für
Industriearbeiter entlohnt werden, während für den Feldhüter
unter entsprechender Erhöhung seiner bisherigen Bezüge ein festes
Monatsgehalt festgesetzt wurde. Der Gemeinderat beschäftigte sich
sodann nochmals mit der Verlängerung der Wasserleitung in
der Straße „Auf der Witz“. Nach eingehender Beratung glaubte
die Vertretung wegen der außerordentlich hohen Kosten, deren
genaue Höhe bei der ständigen Preissteigerung noch gar nicht
äersehen werden kann, die Verantwortung für die Ausführung
der Arbeiten nicht übernehmen zu können, weil dadurch eine
krhöhung der Gemeindeumlagen um etwa 10 Prozent notwendig
verden würde, von welcher vorläufig nur ein Gemeindebürger
Vorteil hätte. Es soll aber am Ende der Wasserleitung für
)as in Frage kommende Haus eine Zapfstelle eingebaut werden.
Die Ueberweisung der Dienstwohnung im Schulhaus 1 an den
Rektor wurde abgelehnt. An die Bäcker des Ortes soll im
Rahmen des Hauungsplanes Brennholz abgegeben werden. Ebenso
vird die Abgabe von Fichtenstammholz an Landwirte zum Ver—
zrauch in der eigenen Wirtschaft genehmigt. Der Erhöhung der
Bergütung für die Müllabfuhr in Schafbrüche wurde zugestimmt.
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beunnemoczungen moaorer behörslen.
37 Bekanntmachung
Die Frist zur Abgabe der nach meiner Bekaunntmachung vom
30. Dezember 1919 einzureichenden Besitzsteuererklärung
wird hiermit für den Stadtkreis und den Landkreis Saarbrücken bis
um
15. März ds. Is.
ꝛerlãngert.
Saarbrüchen, den 9. Februar 1920.
Der Vorsitzende des Staatssteueramts.
Fischer.
Gemeinde⸗Angelegenheiten von Sutzbach. In der Gemeinderats⸗
itzung ꝛom 5. ds. Mts. wurde beschlossen: 1. Den Gaspreis
auf 456 Pfg. für Automatengas auf 55 Pfg. pro Kubilkmeter
zu erhöhen. — 2. Als juristischer Hilfsarbeiter den Gerichtsassessor
Dr. Fürst aus Ottweiler anzunehmen und ihm den Vorsitz
eim Mieteinigungsamt zu übertragen. — 3. Das Einverständnis
u der Vergebung der Wohnungen in der Turnhalle an sechs
Familien laut Kommissionsbeschluß zu erteilen. — 4. Der Er—
öhung der Vergütung für Leichenabfuhr auf 25 Mk. zuzu—
cimmen. — 5. Den Vergebungen der Arbeiten pp. zum Wegebau
ür 1920 wie sie durch die Kommission vorgenommen ist, zuzu—
timmen. — 6. Die Ascheabfuhr in Altenwald an Johann Mar—
jardt aus Hühnerfeld für 9000 Mk. zu vergeben, und die Ver—
zütung für die Abfuhr in Sulzbach an Tröß auf 14000 Mh
u erhöhen. — 7. Die Kassiererstelle in Altenwald an Augusi
hdahn zu vergeben. — 8. Dem Bildhauer Häuser zu gestatten,
seine Werkstätte am Kirchhofe als Wohnung herzurichten. —
). Eine zweite Fürsorgerin anzustellen und die Stelle der
Schwester Hahn zu übertragen. — 10. Den Gartenbauvercinen
Zulzbach, Altenwald und Neuweiler eine Gemeindebeihilfe zur
Samenbeschaffung zu gewähren. — 11. Die Anträge um Auf—
rahme in den preußischen Untertanenverband zu befürworten.
—VI Bekannutmachung
Wegen des bevorstehenden Rechnungsabschlusses
ersuche ich diejenigen, die für Lieferungen oder geleistete
Arbeiten für die Gemeinden der hiesigen Bürger—
meisterei noch Forderungen geltend zu machen haben,
ihre Rechnungen umgehend an das Bürgermeisteramt
einzusenden.
Brebach, den 6. Februar 1920.
Der Bürgermeister.
Saarbrücken, den 14. Februar 1920.
Der Landrat:
J. W.: van Endert.
Die Frist zur Abgabe der Besitz wuererklärungen ist für die im
Stadt- und Landkreise Saarbrücken wohnenden Steuerpflichtigen