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Versammlungen, durch Anregung der Gemeinden zur
allgemeinen Bepflanzung der Straßen, Feldwege und
Dedländereien nach dem Beispiele anderer Gemeinden
und Kreise, durch energische allgemeine Bekämpfung
der sehr bedrohlich auftretenden Obstbauschädlinge, in
der Schule durch Anleitung zum richtigen Pflanzen,
Veredeln und Pflegen der Obstbäume durch Beloh—
nung tüchtiger Schüler mit einem Obstbüchlein (à 30
Pfennig), durch Empfehlung der bekannt gewordenen
besten Obstbücher. Damit wird der Obstdiebstahl und
Baumfrevel gedämpft und wir heben so in kurzer
Zeit auf die einfachste und billigste Weise den Wohl—
stand des Einzelnen, der Gemeinde und des Kreises.
Mit herzlichen Worten des Dankes für die emp—
sangenen Belehrungen verabschiedeten sich die ein—
zelnen Teilnehmer, denen dann noch zur erneuten
Auffrischung ein besonderer Leitfaden mitgegeben
worden ist.
Ich bitte die Herren Bürgermeister weitere Mel—
dungen gefl. sammeln und mir bis Anfangek. Mts.
oorlegen zu wollen. Kreisausschüsse zu den entstehen—
den Kosten werden, wie in der Bekanntmachung vom
17. September 1919 für den festen Kursus zugesichert,
auch für den bevorstehenden Kursus in Aussicht ge—
tel!lt.
Die Herren Kreisschulinspektoren werden um jede
nur mögliche Förderung des Besuchs der Kurse, im
Interesse der guten Sache, dringend gebeten.
Saarbrücken, den 19. Januar 1920.
Der Landrat.
J. VBV.: van Endert, Regierungsassessor.
68) Bekanntmachung
Von Sonntag, den 1. Februar ab kostet:
Ein Fünfpfundbrot 2,75 Mark
Ein Kinderbrot (2,5 Pfd.) 1,40 Mark
Fin Pfund Roggen- oder
Weizenmehl (GBrotmehl) 0,60 Mark.
ZSaarbrücken, den 20. Januar 1920.
Der Landrat.
J. V.: van Endert.
benmahungen oeror dehorlten.
39) Bekanntmachung
Die Hansena-Brauerei zu Geislautern hat den Antrag auf
Verleihung des Rechtes zur Ableitung der Abwässer des Hefe—
werks in die Rossel gestellt.
Die bezl. Pläne und Unterlagen werden in der Zeit vom
2. Februar bis zum 23. Februar einschleßlih auf dem Rathaus
in Völklingen, Zimmer Nr. 23 während der Vormittags-Döensttunden
zu jedermanns Einsicht offen gelegt.
Gemäß Ziffer 12 der 3. Ausführungsanweisung des Gesetzes
oom 7. April 1913 eseehe ssnd Einsprüche gegen das
Vorhaben während dieser Zeit schriftich in zweifacher Ausfar—
igung oder mündlich zu Protokoll an der vorbezeichneten Dienst—
—AV
erhoben werden, verlieren ihr Widerspruchsrecht.
Die Erörterung etwa eingeganzgener Einsprüche findet am Don—
terstag, den 26. Februar 1920, vormittags 10 Uhr, im Dienst⸗
zimmer des Unterzeichneten statt. Diese Erörterung erfolgt auch
im Falle des Ausble'bens der Beteiligten.
Andere Anträge auf Verleihung des Rechtes zu einer Be—
autzung der Rossel, durch welche die von der Hansena-Brauerei
rkeabsichhtate Benußkung beeinträchtigt werden würde, sind während
der Offenlegungsfrist unter Beifügung entsprechender Unterlagen
hier vorzulegen. Nähere Auskunft hierüber wird auf Zimmer
Kr. 23 des Rathauses erteilt. (46
Völllingen, den 29. Januar 1820.
Der Baurgermeister.
B.: Der Beigeordnete Klonz.
a Bekanntmachuug
Den Meldungen zur 2. Prüfung sehen wir zum
1. 3. 1920 entgegen. Bgl. Verfügung I 10640 6. 9. 01
Dumdeg 103. M. R. U IIIC 978 13. 7. 1912 giffer 4
Amtliches Schulblatt September 1912; kür Kriegsteil⸗
nehmer M. B. UIII C 1156 18. 4. 19 Ziffer 1. Amt—
liches Schulblatt Juni 1919; der Kriegsdienst ist in
einem Sonderbericht darzulegen.
Saarbrücken, den 30. Januar 1920.
Kreisschulinspektion J. II Völklingen
Marx. Scheer. Hirtz.
Saarbrüchen, den 4. Februar 1920.
Der Landrat:
J. B. van Endert.
—
Scheidt. Gemeinderatssittzung vom 9. Januar 1920. Der von
den städt. Betriebswerlen verlangte Einbau eines Luftventils in
die Wasserrohrleitung wurde abgelehnt, weil der Gemeinderat
ine dringende Notwendigkeit zu dieser Maßnahme nicht ein—
ehen dann und weil der hierdurch zu erreschende Vorteil in
einem Verhältnis steht zu den gegenwärt'g entsteh nden hohen Kosten.
Lin Antrag um käufliche Ueberlassung eines Gemeindegrundstückes
n Neuscheid wurde abgelehnt, well noch nicht vorauszusehen
ist, ob die Gemende das Grundstück nicht vielleicht später für
igene Zwedte benötigt. Die beantragten baulichen Umänderungen
in der im Schulhause neu eingerichteten Mietwohnung wurden
genehmigt. In der Straße Sengscheidterweg in Rentrisch soll
ine weitere Straßenlaterne angebracht werden. Ein Antrag auf
Errichtung eines Zaunes in einem Grundstück, das früher zum
Teil zur Straßenerweiterung in Anspruch genommen worden ist,
vurde genehmigt. Der Vertrag mit der Firma Pfaffmann und
Thomae über Benutzung des Seitenweges Stahlhammer-Scheidt
zur Holzabfuhr wurde genehmigt. Die Forderung des Müllab—
uhrunternehmers für Neuscheidt auf Erhöhung seiner Vergütung
wurde abgelehnt, da eine Kündigung des Vertrages bisher nicht
rfolgt ist. Zur Neudeckung eines Tetles der Verbindungsstraße
„cheidt —¶ Dudweiler soll für 1920 eine Kreisbeihilfe brantragt
verden. Die Löhne des Wegewärters und des Feldhüters wur—
den entsprechend erhöht. auch wurde beiden eine einmalige Teue—
ungszulage bewilligt. Der Antrag des Rentners Groß in Stahl—
jammer auf Erlaß der Gemeindesteuern für die von ihm vor—
nieteten Wohnungen wurde abgelehnt, da in nächster Zeit mit
einer erheblichen allgeme'nen Erhöhung der Mieten zu rechnen
st, wodurch der Antragsteller für die ihm bisher entstandenen
Ausfälle entsprechend entschädigt wird. Die Vergütung für die
Stierhaltung wurde von 8860 Mark auf 1500 Mark jährlich
rhöht. Eine anderweite Beseßzung der Schulreinigerstelle in
Reuscheidt wurde abgelehnt, da ein Anlaß hlerzu nicht vor—
iegt. In geheimer Sitzung wurde noch über eine Anzahl Unter—
tühungsanträge verhandelt.
Bliesransbach Gemeinderatssfitzung vom 15. Ja—
nuar 1920. Es wurde beschlossen, der Kirchengemeinde cinen
zum Erweiterungsbau der Kirche notwendigen Geländestreifen aus
dem Gemeindeland unentgeltlich zu überlassen. Ferner soll das
m Ergentum der Zivilgemeinde stehende Spritzenhaus auf die
Kirchengeme:nde übergehen und dafür ein der Kirchengemeinde
gehöriges anderes Grundstück Eigentum der Zivilgemeinde werden.
Der gegenwärtige Zustand soll aber einstweilen auf die Dauer
von 10 Jahren unverändert heibehalten werden. Der Kl Wen⸗
gemeinde wurde außerdem Bauholz zum Bau der Kirche aus dom
Semeindewald zu ernem billigen Preise zur Verfügung gestellt.
— Der Nachtrag zu dem Wegebenutzungsvertrag mit der Ftrma
Pfaffmann u. Thomae wurde genehmigt. Es wurde aber die
Bedingung gestellt, daß die Abfuhr des Holzes mittelst Last—
autos bis spätestens J. Juli ds. Is. beendigt sein muß. —
Ddie Löhne für den Wegewärter und für den Wasserwerk
naschinisten wurden vom J. Jannar 1920 ab entsprechend er—
zöht. — Mit der Abgabe von Bauholz aus dem Gemeindewald
in Gemeindee' ngesessene erklärte sih die Vertretung einverstanden.
Das Holz soll zu zwei Dritteln des jeweils geltenden Tages—
oreises abgegeben werden. Bei der Abgabe wird die Bedingung
gestellt. daß das Holz auch tatsächlich von dem Erwerber selbst
ür Bauzwechke benutzt wird, im anderen Falle ist der volle
Tagespreis zu zahlen. Die Totengräbergebühren wurden erhöhlt
für ein Kindergrab auf Mt. 6,— und für das Grab eines Er—
wachsenen auf Mt. 10—.
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