Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

nicht mit der Genehmszung zur Eröffnung eines Handels—
unternehmens zu verwechseln sind. (29
gez. Wirbel.

b5) Verfügung.
In Anbetracht der plötzlichen Valutaschwankungen und der auch
im Augenblick bestehenden Schwöerigleiten der Warenzufuhr, welche
n kürzester Zeit cine voll tändige Erschöpfung aller den Be—
wohnern des Saargebietes unbedingt zum Leben erforderlihen
Bestände herbeiführen würde, verfügt Generalleutnant Wirbel,
Dberster Verwalter des Saargebietes, im Interesse der Saar⸗
tevölkerung auf unbestimmte Zeit, daß
4. der Verkauf folgender Gegenstände in den Detailgeschäften
nur an Personen gestattet ist, welche sich auf Grund ihrer amt—
lichen Legitimationskarte oder eines anderen amtlichen Schrift—
stüches als Saarländer ausweisen, oder welche nachweisen, daß
sie im Saargebiete wohnhaft sind oder einem regelmäßigen Er—
werb in demselben nachgehen, oder eine besondere Kauferlaubnis
vorlegen, welche ihnen im Cinzelfalle von den Gemeindevor—
ständen auszustellen ist:
debensmittel;
Haushaltungsgedenstände oder solche, welche unbedingt zum
notwendigen Lebensbedarf gehören;
Bekleidungsgegenstände, Wäsche und Textilwaren einbegriffen;
Schuhwaren;
Luxusartikel, welche von der Oberpreisprüfungsstelle als solche
anerlannt sind, werden von dieser Bestimmung nicht kbe—
troffen.
Milttärpersonen bedürfen zum Cinkauf keiner besonderen
Legitimation.
4. Jede Uebertretung der im Artikel 1 vorstehender Ver—⸗
fügung aufgeführten Bestimmungen wird die sofortige Schließung
des Geschäftslokals des Uebertreters zur Folge haben, welche
durch den General, Obersten Verwalter, nach Prüfung jedes
Einzelfalles auf Grund der Meldung der städtischen Polizeibe—
Wen oder der Oberpreisprüfungsstelle ausgesprochen werden
wird.
Jeder Betrug oder Betrugsversuch mittels Legütimationspapieren
etzt die Täter und die der Beihilfe schuldigen Personen der
Fntziehung der betreffenden Personalausweise aus; dinse Per—
sonen werden außerdem den Militärpoltseigerichten zur Aburteilung
überwiesen werden und haben Geldstrafen von 500 bis 1000
Mark zu gewärtigen.
3. Die erlassenen Bestimmungen stiad als ganz vorüberehende
jedacht und werden aufgehoben werden, sobald die Verbesseà
rungen im Verkehrswesen und eine günstigere Wirtschaftslage
dies zulassen.
4. Vorstehende Verfügung tritt am 30. Januar 1920 in Kraft.
gez.; Wirbel,
Generalleutnant, Oberster Verwalter des Saargebiets.

boßkunmachungen
dddä bberpefibenten det äheinprohinz.
36) Hilse
für die notleideuden Hochwasserbeschädigten der
Rheinprovinz.
Eine furchtbare Wasserkatastrophe hat unsere rhei—
nische Heimat betroffen. Der Rhein und seine Neben—
flüsse haben in den letzten Wochen Wassermassen, wie
sie seit Menschengedenken nicht gesehen wurden, weit
über ihre Ufer ins Land hinein ergossen. Um so ver—
heerender war ihre Wirkung, als sie plötzlich herein—
brachen und von Neuem und noch stärker heranstürmten,
als man ihre Kraft bereits gebrochen glaubte.
Noch lhäßt sich der angerichtete Schaden nicht über—
sehen. Viele Kulturwerke sind zerstört, deren Wieder—
aufbau schwere Sorge der Zukunft bleibt. Schleunigste
Hilfe aber muß den zahlreichen Familien zuteil werden,
die in Haus und Hof der unabwendbaren Gewalt der
Fluten weichen mußten, deren Wohnungen zerstört oder
chwer beschädigt, deren Vorräte und Hausrat vernichtet
oder verdorben sind.
Der Mitbürger hilfreiches Liebeswerk in den be—
troffenen Gemeinden, so tatkräftig es auch allenthalben
eingesetzt hat, reicht bei weitem nicht aus, die dringendste
Not zu bannen. Die Hilfe des Staates ist erbeten
und zu erhoffen, aber auch die wird sich in bescheidenen
Brenzen halten müssen.

An des ganzen Rheinlands altbewährten Opfergeist,
zanz besonders an die Bewohner der Gebiete, die von
der Hochflut nicht betroffen wurden, richte ich daher die
innige Bitte, sich der so schwer heimgesuchten Volks—
genossen nach Kräften anzunehmen. Trotz aller Ungunst
der Zeiten wage ich diese Bitte, und ich weiß, daß ich
nicht vergebens bitte, wenn es gilt, rheinischen Brüder—
sinn von rechts und links des Stromes in alter Stam—
mestreue zu bekunden.
Die Ueberweisung von Spenden wird erbeten an
das Bankhaus Leopold Seligmann in Coblenz und in
Töln (Reichsbankgirokonto; Postscheckkonto Cöln, für
Coblenz Nr. 950 und für Cöln Nr. 1162).
Zur Verteilung der Spenden wird ein besonderer
Ausschuß berufen werden.
Coblenz, im Januar 1920.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz
von Groote.
—IVIIIII7᷑SLFI
67) Nächste Obstbaukurse hier.
Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 17
September 1919 K. A. 6494, abgedruckt im Kreisblatt
Nr. 68 Seite 209, mache ich darauf aufmerksam, daß
der n äch ste Obstbaukursus durch Herrn Lehrer
Wagner hier im kommenden Monat oder
Anfang März stattfinden wird und es er—
vünscht ist, daß schon jetzt weitere Meldungen
zur Teilnahme an demselben gemaächt
verden. Das Interesse, das dem Kursus vom 16.
bis 30. Oktober hierselbst entgegen gebracht wurde,
war außerordentlich groß. Es hatten sich 32 Teil—
nehmer gemeldet (30 Herren und 2 Damen).
Infolge der kurz vorher plötzlich eingetretenen drin—
genden Arbeiten, des vielfach notwendigen Urlaubs,
Krankheiten und dergl. konnten nur 18 Herren und
1 Dame sich beteiligen, aus dem Stadtkreise 3, aus dem
Landkreise 16 Personen. Die theoretischen Unter—
weisungen fanden im katholischen Vereinshause
Mainzerstraße) von 129— 10 Uhr täglich statt, daran
schlossen sich die praktischen Uebungen, die bis 1 Uhr
mittags dauerten. Das aufgestellte reiche Programm,
das alle wichtigen Fragen des Obstbaues in theore—
tischer und praktischer Beziehung umfaßte, wurde in
allen Punkten eingehend erledigt. Die Vorträge wur—
den durch praktische Beispiele, große Zeichnungen und
zahlreiche Naturobjekte veranschaulicht. So wurden
aus etwa 70 vorgelegten Obstsorten nur wenige als
die besten ausgewählt und zur Anpflanzung emp—
ohlen, besonders die altbewährten Lokalsorten. Die
Tierschädlinge, die Pilzkrankheiten an Baum, Strauch
und Obst, wurden sämtlich in natura vorgeführt, teils
an dem besonders angelegten Obstbaumuseum, teils
an den Sammlungen des Saarmuseums. Zur Be—
kämpfung der Baumschädlinge wurden die besten und
reuesten Mittel angegeben.
Die praktischen Uebungen fanden in den Obstanlagen
»on Herrn Lehrer Wagner sowie in verschiedenen
zweckentsprechenden Gärten in der Nähe statt, so daß
reiche Gelegenheit zum Schneiden und Formen jeder
Art von Bäumen geboten war. Die verschiedenen
Veredlungsarbeiten wurden im Walde geübt. Bei
dieser anschaulichen Behandlung der einzelnen Themen
war das Interesse der Mitglieder stets sehr lebhaft.
Zum besseren Behalten des Gelernten haben fast alle
den gesamten Unterricht in besondere Hefte stizziert
In der Schlußstunde des Kursus wurden die Teil—
nehmer eindringlich ermahnt, nunmehr Pioniere der
Obstbaumzucht in ihren Gemeinden zu sein durch
Bründung von Obstbauvereinen mit praktischen Sta—
uten, durch braktische anschauliche Belehrung in den
            
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