neindebeamten auf Zuweifung von Lebensmittel zu einem der⸗
zilligten Preise wurde mit Rücksicht auf die inzwischen be—
chlossene Gewãhrung der vollen Teuerungszulage abgelehnt. Ebenso
vurde der Antrag des gleichen Vereins auf Einführung der
7stündigen ungeteilten Dienstzeit beim Bürgermeisteramt abgelehnt.
Die Kosten für die notwendigen Maler⸗ und Anstreicherarbeiten
zjur Ausbesserung des Sitßungssaales im Rathause wurden be—
reitgestellt. Ein vorliegender Antrag auf Erstattung der Kosten
für die Einrichtung ei ner neuen Mietwohnung in einem von
dem Hauseigentümer bisher allein bewohnten Hause wurde ge
rehmigt.
Folgenden Vereinen und Wohlfahrtseinxichtungen wurden Bei—
räge bewilligt: 1. dem Ziegenzuchtverein der Bürgermeisterei
300,00 Mk., 2. dem Ziegenzuchtverein Bischmisheim 180,00 Mk.,
3. dem Rhein. Verein für Kleinwohnungswesen in Düsseldorf
40,00 Mk., 4. den Deutschen Heilstätten in Davos und Agra
50,00 Mk., dem Evang. Fürsorgeverband an der Saar für Frauen,
Mädchen und Kinder 25,.00 Mk. Es lag ein Verwaltungsantrag
dor, zur Behebung der Milchnot Milchkühe auf Kosten der Bürger—
neisterei zu beschaffen. Es wurde beschlossen, von der Be—
schaffung von Kühen mit Rücdcsicht auf das damit verbundene
Risiko Abstand zu nehmen. Es sollen aber Zuschüsse bewisligt
werden zur Beschaffung von Kleie, die zu einem verbilligten
Preise an die Besitzer leistungsfähiger Milchkühe gegen die Ver—
»flichtung zur Abgabe größerer Milchmengen abgezeben werden
sollen. Die Bilanz und der Abschluß über das Konto der Lebens—
nittel⸗ uswv. Versorgung für 1918 wurden genehmigt.
Brebach, den 30. Dezember 1919.
Brebach. Gemeinderatssitzung vom 16. Januar
1920. Es wurde beschlossen, an Stelle der schadhaften Be—
dachungen der Strahßenlaternen neue zu beschaffen. Die Ge—
amtkosten belaufen sich auf 4800 -5000 Mk. Die Beschaffung
äßt sich nicht mehr länger hinausschieben und mußte der Ge—
meinderat deshalb wohl oder übel die hohen Kosten bewilligen.
— Der Müllabfuhrunternehmer hat plötzlich seine Tätigkeit ein—
zestellt, weil seine Mehrforderungen von den Nachbargemeinden
in denen er ebenfalls die Mällabfuhr besorgt, nicht geneh—
migt worden sind. Der Gemeinderat ist bereit, mit dem Unter—
nehmer wegen Erhöhung seiner Vergütung zu verhandeln, ver—
langt aber, daß er zunächst seinen Vertragsverpflichtungen weiter⸗
hin nachkommt; bis dahin soll die Müllabfuhr auf seine Kosten
zurch einen anderen Unternehmer ausgeführt werden. Vom Be—
zinn des neuen Rechnungsjahres ab(1. April 1920) soll die
Hälfte der Müllabfuhrkosten durch Erhebung einer besonderen
Gebühr gedeckt werden. Voraussichtlich wird diese Gebühr sich
auf 100 00 der Gebäudesteuer belaufen. — Das vorliegende
Vorprojekt für die Neuanlage des Friedhoses auf dem „Besch⸗
berg“ wurde genehmigt. Wegen der gehenwärtig entstehenden
außerordentlich hohen Kosten sollen die Neuanlagearbeiten auf
das allernotwendigste beschränkt werden. — Die Löhne für die
Heneindeangestellten wurden rückwirkend vom 1. September 1919
iach dem Tarif für Industriearbeiter festgesetzßt. — Die Be—
chlußfassung über Bereitstellung eines Betrages aus der „Ida—
»on Stumm⸗Stiftung“ für Wohnungszwecke wurde einstweilen aus—
zesetzt. weil der Gemeinderat der Ansicht ist, daß gegenwärtig
dei der unsicheren Lage in dem gesamten Wirtschaftsgebiete
eine Bautätigkeit vorläufig doch nicht aufgenommen werden könne.
— Vor der endgültigen Beschlußfassung über die Bewilligung
vvon Mitteln aus den Zinsen der „Ida⸗von⸗Stumm-Stiftung“
für Säuglings- und Tuberkulosenfürsorge soll zunächst eine Be—
chlußfassung des Kuratoriums dieser Stiftung herbeigeführt wer—
den. — Die Wertretungskosten für eine erkrankte Lehrerin wur—
den bewilligt. — Dem Lehrer Konz wurde für die Wahr—
nehmung der Rektor-Geschäfte eine widerrufliche, nicht pensions⸗
jähige Zulage gewährt. — Der marianischen Jünglingskongre—
zation wurde im Interesse der Jugendpflege ein einmaliger
Zuschutß von 100 Mk. bewilligt.
Fechäͤngen, Gemeinderats sizung vom 6. Januar 1920. Der
früher beschlossene Verkauf von Reichsschuldverschreibungen zur Ab—
tragung von Gemeindeschulden soll im Hinblick auf den gegen—
wärtigen Kursstand der Reichsanleihe vorläufig nicht erfolgen.
Die beantragte Befreiung der Offiziere des Beurlaubtenstandes
don der Zahlung der Gemeindeeinkommensteuer von ihrem frü—
heren Militäreinkommen wurde abgelehnt. Zum Ausbau einer
Strecke der Straße Fechingen—Bliesransbach soll die Gewährung
einer Kreisbeihilfe beantragt werden. Dem neu zugezogenen Hauptlehrer
wurde ein Zuschuß zu seinen Umzugskossen bewilligt. Dir
Vergütung für die Eberhaltung wurde erhöht; das Sprunggeld
jür den Eber wurde auf 10 Maark festgesetzt. Von einer anderweiten
Besetzung der Schulreinigungsstellen soll einstweilen Ab—
tand genommen werden. Ein Antrag auf Herstellung einer Brun—⸗
ienleitung nach der Straße „Hohlweg“ in Fechingen wurde mit
Rücksicht auf die gegenwärtig entstehenden, außerordentlich hohen
Kosten vorläufig abgelehnt. Die beantragte Abgabe von Bau—
hotz an die Baugenossenschaft in Brebach wurde genehmigt; die
Abgabe soll aber erst erfolgen, wenn bestimmt feststeht, Ddah
nit den Bauarbeiten begonnen wird. Die Eigentumsverhältnisfe
an einem im Grundbuch auf den Namen der Gemeinde eingetra—
genen, angeblich aber nicht der Gemeinde gehörigen Grundstüde
vwlten durch Rüdfrage bei der Regierung in Trier näher getlän
werden. Der Lohn für den Wegewärter wurde rückwirlend vom
4. 9. 1919 ab nach dem Tarif Bufür Industriearbeiter festgesetzt.
Finige Anträge auf freihändige Abgabe von Nutzholz wurden
zgenehmigt. Der Anttag des Müllabfuhrunternehmers auf Er—
höhung seiner Vergütung wurde abgelehnt.
OSatzungsaͤnderung
der allgemeinen Ortskrankenkasse Heusweiler.
819 erhält folgende Fassung.
819.
Die baren Leistungen der Kasse werden nach einem Grundlohne
emessen. Als solcher gilt der nach den verschiedenen Lohnhöhen
tufenweise festgesetzte durchschnittliche Tagesentgelt der Kassenmit⸗
zlieder für den Arbeitstag. Zur Festsetzung des Grundlohnes
verden die Kassenmitglieder eingeteilt in solche, deren Arbeits—
derdienst für den Arbeitstag beträgt:
Lohnstufe d die ohne Entgelt beschäft. Lehrlinge Grundl. 1.-— M.
1 Tagesentgelt bis 1.69 M. einschl. Grol. 1.40 M.
7 von 1.70 M., 2.49 M.„ „. 2.-2 M
„2.50 M. 3.49 M., 3. M.
— —— — Mi
4.50 M., 5.49 M. — M.
50 M 6.48 .. — M.
350 M., 7.49 .. —M.
7.50 Vt. 8.ad c. 8
8.50 M.9.49 M., .. 9.M.
10 F „9.50 M. und mehr „10.- M.
Jedes Kassenmitglied wird auf Grund seiner Anmeldung und
rach dem darin angegebenen Arbeitsverdienste von der Geschäfts⸗
telle der Kasse einer Lohnstufe zugeteilt.
Der MArbeitsverdienst jedes Kassenmitgliedes wird nach dem
Durchschnitte des Verdienstes berechnet, den es in den vier letzten
Wochen, oder, bei Monatslohn, im letzten Monat, oder, wenn
es noch nicht solange der Kasse angehört, den ein gleichartig
beschäftigtes Mitglied während dieser Zeit bezogen hat.
Aendert sich der Lohn, so ändert sich die Lohnklasse erst mit
der nächsten Beitragszahlung.
Für freiwillig Beitretende, für die sich nach vorstehendem
ein Grundlohn nicht bestimmen läßt, gilt folgendes:
Für Gewerbetreibende und andere Betriebsunternehmer, die in
ihren Betrieben regelmäßig beine oder höchstens zwei Verssicheungspflichtige
beschäftigen, gilt als Grundlohn der dreihundertste
Teil des Jahresarbeitsverdienstes, der vom Vorstande mit dem
Versicherten zu vereinbaren ist. Einigen sie sich nicht, so wird
als Grundlohn der dreihundertste Teil des durchschnittlichen Jahres—
arbeitsverdienstes zugrunde gelegt, den ein Arbeiter des in Be—
tracht kommenden Gewerbezweigs am Wohnort oder im Kassen—⸗
bezirke bei regelmäßiger Beschäftigung erzielt. Der Grundlohn
darf 10.— M nicht übersteigen. Für alle übrigen freiwillig Bei⸗—
tretenden gilt der Ortslohn (8 149 der R.V.eO.) als Grundlohn.
8s 46 er hält folgende Fassung:
Die Kassenbeiträge werden auf viereinhalb Hundertstel des in
319 festgesetzten Grundlohnes festgeseßzt und je für eine Woche
herechnet.
Sie betragen:
Lohnstufe O Lehrlinge aller Art, die ohne Entgelt beschäft. werden
Grundlohn 1.- Mi.-⸗0.27 Mt. die Woche
1.40 0.338
— O 54
* 1
98
2
a9
— 26,
0 .— 2.43,
10 10.- ⸗2.70 9 1 2*
861 1etzter Abfatz erhält folgende Fassung:
Außer den in Nr. 1 und 2 bezeichneter Bezügen wärd den
Vertretern der Versicherten als Ersatz für entgangenen Arbeits—
derdienst für einen halben Tag 7.50 Mk. für einen ganzen
Tag 15. — Mk. gewährt. Die Arbeitgeber erhalten dieselden
Entschädigungen für Zeitverlust.
Beschlossen in der Ausschußsitzung vom 28. Juli 1910.
Heusweiler, den 10. September 1019.
Der Vorsitzende des Vorstandes
32) gez. M. Mathey.
Oberverficherungsamt
Trier. Drier, den 3. Dezember 1919
Tgab. Nr. B. 85/1919.
Vorstehendem Beschlusse wird unter Bezugnahme auf 8 180
Abf. 3 der Reichsversicherungs-Ordnung die Zustimmung und unter
Bezugnahme auf 8 324 Abs.. 1 der Resichsversicherungs-Ordnung die
Henehmigung erteilt.
J. B.
geßz. Banselow.
Due Aenderungen treten anr 1. Januar 1920 in Kraft