Direction du Ravitaillement civil
d' Albs aoe et de Lorraine.
Qavitaillement de la Sarre.
Sarrebruck.
Neues Landgericht.
Saarbrücken, den 9. Januar 1920.
33) Verfügung.
Vom 12. Januar ab, und auf Vorschlag der Oberpreisprufungs⸗
Kommussion, wird der Kleinverkaufspreis für Fleisch und Wurst⸗
waren wie solgt festgesetzt.
Ipfund Rindfleisch mit Knochen (bis zu 20 90) 5,00 Mt.
i * ohne F 6,00,
J Knochen 1,00 ,
J Kalbfleisch 5,00
l Schweinefleisch (Ferkel ausgenommen) 10,00,
lJ Hammelfleisch 5,5508,
Es dürfen künftig nur drei Wurstsorten hergestellt werden und
war:
Blutwurst zu 3,00 Mk. das Pfund,
Leberwurst 400
Fleischwurst 7,00
Wurstwaren, die im Ausland hergestellt sind, dürfen nur in
olchen Lokalen zum Verkauf, feilgeboten werden, in denen in⸗
ãndische Wurst nicht verkauft wird. Wer ausländische Wurst⸗
varen feil hält, muß deren Herkunft mittels Rechnung und
Frachtbrief jederzeit nachweisen können. Wurstwaren, die aus
deutschland eingesührt sind, gelten als einheimische Ware und
aunterstehen den bisherigen Höchstpreisen.
gez. Nadaillac,
Leiter der Lebensmittelstelle.
Genehmigt:
Der General Oberster Verwalter
des Saargebiets
gez. Wirbel.
behunntmushungen ses Lumsrlölbö.
54) Bekanntmachung
Von der Forderung, daß Kartoffeln deutschen Ur—
prunges nur auf internationalen Frachtbriefen nach
dem Saargebiet befördert werden dürfen, und daß
diesen Sendungen ein Warenursprungszeugnis beizu—
fügen ist, wird für die Kartoffelsendungen an die
sommunalverbände des Saargebietes Abstand ge—
nommen. Diese Kartoffelsendungen, welche unmittel—⸗
bar an die Adressen der Kommunalverbände des Saar—
gebietes gesandt werden, finden ausschließlich Ver⸗
wendung zur Deckung des Bedarfss der Bevölkerung
des Saargebietes.
Saarbrücken, den 26. Januar 1920.
65) XE
Nachdem die Maul-⸗ und Klauenseuche in den Ge—
höften des Wirtes Isidor Schiltz und des Steigers
Paul Keßler in Krughütte erloschen ist, wird
meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 26.
November v. Is. J. 6891 1 — Kreisblatt S. 242 —
hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 20. Januar 1920.
Der Landrat.
J. V.: van Endert.
Amtliche Höchstlaltkulationspreise sür den
V Lebensmittel⸗Kleinhandel.
Festgesetzt in der Sitzung der Oberpreisprüfungskommission
vom 10. Dezember 1019.
A. Allgemeines. —
Die nachfolgenden Kalkulationssätze und allgemeinen Richt,
linien für den Lebensmittel-Kleinhandel werden von der
Dberpreisprüfungs-Kommission als für das ganze Saarge—
ziet bindend erklärt.
Nachstehende Prozentsätze sind Höchstsätze und sind Aufschläge
auf den Einkauf.
Bei allen Waren sind Fracht. Rollgeld, Zoll⸗, Verpachungs
und Versicherungsspesen und bei Ankunft bahnamtlich oder
durch Zeugen festgestellte Fehlmengen. die vom Großhandel
roch nicht einlalkuliert sind, zum Fakturenpreis zuzurechnen,
jevor die festgelegten Prozentsätze aufgerechnet werden
Als Kallulationshöchstpreise werden bestimmt:
0 Proa. 15 Proz., 20 Proz., 25 Proz.
In diese vier Gruppen sind die verschiedenen Artilel ein—
jereiht.
Ausgenommen von der Abmachung bleiben Artikel. für die
döchstpreise bestehen und Markenartikel, für die von seiten
der Fabrikanten Verkaufspreise festgesetzt werden.
Die Großdetaillisten dürsen von der Kleinhandelltaltulation
die Aufschläge für den Großhandel abzüglich des in den
Aufschlägen enthaltenen Reingewinnes hinzurechnen. Macht
ein Detaillist einen Großhandelseinkauf, so darf er uim Klein—
verkauf auf Waren der Gruppe 2. 4, 5, 8 Proz. besonders
aufschlagen.
B. Grunpeneinteiltung.
Hartkäse
Weichkäse in Pacungen
Geräucherte Heringe und Büch
Gemuse, Fisch und Fleisch
tonserven
in Dosen
Kondensierte Vilch in Dosen
Getrocknete Früchte
Sago
Suppenartilei in Paleten
Kaffeezusätze allert Art
Wurstwaren
Gruppe 4
25 046
Südfrüchte
NRosinen und Korinthen
Früchtekonserven in Dosen
Biskuits
Schololade
Zuckerwaren
Kakao
Tee
Hewürtz
Sauer kraut
Seuf
Essigessenz
Weinidie im Aufschnet:
5
6.
Gruppe 1
10 0/0
Speisefette
Schmalz
Margarine
Sped
Futterartikel
daus haltun gsseife
Seisenpulver
Gruppe 2
15 6
dũlsenfrũchte
Braupen
Grieß
Reis
—
Zucker
Dderinge in Tonnen
Salz
So da
Kaffee
Teigwaren
Gruppo 3
20 00
Speised le
Vdarmelade
Kunsthonig
57) Bekanutmachung
Ueber das Gehöft des Fuhrmannes Fritz Kronen—
berger zu Dudweiler, Scheidterstr. 154 ist, nachdem
bei 2 erkrankten Pferden Ausbruch der Räude tierärzt—
licherseits festgestellt wurde, die Sperre verhängt und
sind die erforderlichen Schutzmaßregeln angeordne
vorden.
Dudweiler, 20. Januar 1920.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister.
Jost.
38) Bekanntmachung.
Am 1. Zanuar 1920 wurde ein Pferd, Rappe,
Wallach, etwa 4 Jahre alt, ohne Beschlag, Schweis
kupiert, vorne rechts und hinten links weiße Fessel,
hinten rechts gestiefelt, weißer Fleck auf der Nase
(Schnippe) herrenlos eingefangen.
Anscheinend ist das Pferd gestohlen. Nähere Aus—
kunft erteilt Bürgermeisteramt Haustadt, Saarstaat.
Entstehende Futter- und Insertionskosten sind bei
Abnahme zu zahlen.
Haustadt, den 10. Januar 1920.
Der e. Bürgermeister.
Saarbrücken, den 30. Januar 1920.
Der Landrat:
J. B.: van Endert.
Brebach. Burgermeistereiratssitzung. In der letzten
Sitzung des Bürgermeistereirates wurde beschlossen, den Gemeinde—
zeamten und ⸗Angestellten neben ihrem Gehalt die vollen
Teuerungszulagen nach den Sätzen für Staatsbeamte zu ge—
währen. Bisher waren den Beamten die Teuerungszulagen ge—
kürzt. Das Gehalt der Verwaltungs- und Kassenassistenten wurde
hrem Antrage gemäß entsprechend anderweit festgesetzt. Diese
Beamten standen bisher in ihrer Besoldung hinter ihren Kol—
legen in anderen Bürgermeistereien zurück. Der Antrag der
Verwaltungs⸗ und Kassengehilfen auf Einreihung in die Assistenten—
klasse wurde abgelehnt. Die Anträge des Baumwartes und des
Desinfektors auf Änstellung mit Ruhegehaltsberechtigung wurde
wWgelehnt. Der Sekretär Knoblauch, die Verwaltungsassistenten
Liebschner und Stumm und der Kassenassistent Klein wurden
auf Lebenszeit angestellt. Der Antrag des Ortsdereins der Ge