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Aniliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken
pchrifixeitung des uichtamtliche v Telles, Druck u. Verlag von Gebr. Vofer, Saavbrücken.
Valtingen. — Zemisprecher der Druckere! Nr. 1184 (Amt Saacrbrücken.)
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Nr. 4
Freitag,
Dezugepreit fsttr dasß Biertetjaut 1.20 I.
Anzeitengebühren: die ümal geibaltene Zeile oder deren Aeum 17 Vig
Amtliche Anzeigen: die Zelle oder deren RNaum 6
30. Januar 1920. 46. Jahrg.
Inthalt.
Ernennung zum Regierungs-Präfidenten (S. 13). — Auflösunge Wurstwaren (S. 15). — Kartoffelsendungen (S. 15) — Er—
»on Rriegervereinen (S. 13). — Oelmüller (S. 13). — Ab⸗ doschene Maul- und Klauenseuche (S. 15).“ — Höchstkalkulation—
chaffung der deutschen Zollhureaus (S. 13). — Sandel mit vpreise für den Lebensmittel-Kleinhandel (S. 165). — Pferde—
Schlachtoreh (S. 13). — Kalkulationshöchstsätze für Lebensmittel- räude (S. 15). — Herrenloses Pferd (S. 15). — Buͤrger—
Sroß⸗Handel (S. 14). — Bestimmungen für die Handhabung meistereiratssitzung Brebach (S. 15). — Gemeinderatsfitzung Bre—
der Preisprüfung (S. 14). — Franßgösischer Zolldienst (S. 14). dach (S. 16). — GEemeinderatssitzung Fechingen (S. 16). —
— Material⸗Anmeldung (S. 14). — Verlkehrsvorschriften für Satzungsänderung der allgemeinen Ortskrankenkasse Heusweiler
Fuhrwerke (S. 14). — Brotpreis (S. 14). — Kleinverkaufspreis S. 16).
für Kartoffeln (S. 14). — Kleinverkaufspreis für Fleisch und
beaͤunnmochuncen es eglerungöprsslenten.
10) — ieen tl l sl
Nachdem ich durch die Preußische Staatsregierung
zum Präsidenten der Regierung in Trier ernannt wor—⸗
den bin, habe ich dieses Amt am heutigen Tage an—
getreten. Von dem Wunsche beseelt, nach besten Kräften
den Interessen des Regierungsbezirks zu dienen, bitte
ich die Behörden und Beamten, mich bei der Erfül⸗
lung meiner Amtspflichten zu unterstützen. An meine
Landsleute richte ich die Bitte, mir mit Vertrauen
entgegenzukommen.
Trier, den 16. Januar 1920.
Der Regierungspräsident.
Fuchs
Administration supérieure
de la Sarre
12 Q. G., le 17 janvier 1920.
Durch Erlaß vom 9. Oktober und auf Grund ihrerx Be—
zeiligung an den Unruhen, die zu Anfang Oktober im Saar—
zebiet stattfanden, hat der Herr Divisionsgeneral die Krieger—
vere ine und „den Heimatdienst“ aufgelöst und ihr Vermögen
mit Beschlag belegt.
Ihre Auflöfung bleibt bestehen. Indessen hat der Herr General,
als Oberster Verwalter des Saargebiets, beschlossen, zum Zeichen
eines Wohlwollens und in der Absicht, den Verband der saar—
aͤndischen Kriegsbeschädrgten, Kriegswitwen und Kriegswaisen zu
unterstützen, den aufgelösten Gesellschaften die freie Verfügung
über das beschlagnahmte Vermögen zu gewähren. Diese Ver—
zünftigung ist jedoch an die Bedingung zzeknüpft, daß die
aufgelosten Kriegervereine und der Heimatdienst iht Vermögen
dem Saarverband für Kriegsbeschädigte, Kriegswitwen und Kriegs—
waisen zur freien Verfügung überlassen. (12
Administration supérieure
de la Sarre
Sontrole du Ravitaillement.
Sarrebruck, le 7 janvier 1920.
13) Versfügung.
Laut Vorschlag der Oberpreisprüfungskommiffion.
Die Oelmüller sind verpflichtet, für einen Zentnet Kohl 18 Ltr.
Del und 55 Pfund Oelkuchen gegen einen Schlaglohn von
—A— Ven welche nach moderner Konstruktion
Ingerichtet und und somit eine größete Ausheute erzielen
können, sind verpflichtet, für einen Zentner Kohl 19 Ltr. Oel
und 50 Pfund Oelkuchen gegen einen Schlaglohn von 20 Mt.
zu liefern. Voraussetzung für diese Lieferung ist, daß der ein—
gelieferte Kohl sich in einwandfreiem Zustande befindei. (13
Nadaillac,
Leiter der Lebensmittelstelle
Genehmigt:
Der General Oberster Verwalter des Saargebiets
geg. Wirbel.
Administration supérieure
de la Satre.
Benachrichtigung für die Bevöllkerung
19 des Saarbeckens
Mit dem Inkrafttreten des Friedensvertrages werden die im
Sebiet des Saarbeckens besiehenden deutschen Zollbureaus abge—
chafft. Indessen werden bis zur Konstituierung der vom Friedens—
ertrag votgesehenen Regierungskommission die deutschen Dienst—
tellen weiterarbeiten zweds Erhebung der inneren Abgaben und
der im Saargebiet zur Anwendung gelangenden indirekten und
Verbrauchssteuern. (14
Saarbrücken, den 19. Januar 1920.
Der Diwisionsgeneral
Oberfter Verwalter des Saargebietes
gez. Wirbel.
Administration supérieure
de la Sarre.
Controle du Ravitaillement.
Saarbrücken, den 8. Januar 1020.
15) Verfügung.
Laut Vorschlag der Oberpreisprüfungs-Kommifsion.
Bis auf weiteres ist der Handel mit Schlachtvieh untersagt.
Nur selbständige Metzger haben das Recht, Schlachtvieh auf
BSrund des vorgeschriebenen Handelsausweises ber den Erzeu—
zern aufzukaufen. Der Ausweis ist nicht übertragbar. (15
Viehtreibende müssen mit einer von der Polizeiverwaltung be—
zlaubigten Belscheinigung des Metzgermeisters versehen sein.
Die Sändler erhalten einen neuen Ausweis, der zu An—
and Verkauf von Zug— und Milchvieh berechtigt. Sie müssen
den Kommunal-Verbänden regelmäßig eine Liste über Ein-— und
Verkäufe von Vieh zugehen lassen, desgleichen die Erzeuger
Landwirte), Die Kommunal-Verbände kontroilieren sodann, ob
das vom Landwirt an den Händler verlaufte Stüch Vieh mich
tatlächlich nur als Zug⸗ oder Milchvieh weiterverkauft worben ist.
Nadaillac,
Leiter der Lebensmittelstelle
Genehmigt:
Der General Oberster Verwalter des Saargebiets
geß. Wirbel.