15. Antrag des Kreistagsabgeordneten
Funk-Sulzbach:
Die Saarregierung ist um die Genehmigung zu bitten,
daß die Kreis- und Bezirkstage des Saargebiets und
die Stadtverordnetenversammlung von Saarbrücken
zur Beratung und Abgabe der Gutaächten über die
Vorlagen der Regierungskommission in Saarbrücken
zusammentreten dürfen.
Der Antrag wurde vor der Beratung von dem An—
tragsteller zurückgezogen. Die Parteien erklären, vor—
erst nochmals unter sich darüber beraten zu wollen
16. Antrag des Kreistagsabgeordneten
Funk-Sulzbach: —
Bei der Regierungskommission ist zu beantragen, daß
die Jagdscheingebühren zeitgemäß erhöht werden.
Antragsteller erklärte, daß sein Antrag überholt sei,
nachdem der Vorsitzende bereits den gleichen Antrag
an die Regierungskommission gestellt habe.
Der Kreistag beschloß einstimmig, sich dem Antrage
des Vorsitzenden anzuschließen und der Regierungs—
kommission eine entsprechende Vorlage zu machen.
17. Antrag des Kreistagsabgeordneten
Funk-Sulzbach:
Bei der Regierungskommission ist zu beantragen, daß
die Höchstgrenze für die Geldstrafen, welche durch poli—
zeiliche Strafverfügungen im Verwaltungswege ver—
hängt werden können, zeitgemäß erhöht wird.
Der Antragsteller teilte mit, daß nach ihm ge—
machten Mitteilungen die allgemeine Erhöhung der
bisher höchstzulässigen Geldstrafen beabsichtigt sei, er
daher auf Beratung seines Antrages keinen Wert mehr
lege und ihn zurückziehe.
Der Kreistag erklärte sich einstimmig hiermit ein—
derstanden.
Es wurden dann noch verschiedene Anfragen
vom Vorsitzenden beantwortet.
Der Kreistagsabgeordnete Altmeyer frug an über
Entschädigung für an Maul- und Klauen—
seuche gefallene Tiere. Der Vorsitzende er—
widert, daß diese für das Rechnungsjahr 1920 noch
von der Rheinischen Provinzialverwaltung wie bis—
her gezahlt würden, aber nur in dem bisherigen Um⸗
fange, d. h. nur für Rindvieh.
Der Abgeordnete Hauptlehrer Meiß (Soz.) brachte
zur Sprache, daß die neue Gehaltsregelung füt
den Lehrerstand immer noch nicht durchgeführt
sei. Der Kreistag möge dafür eintreten, daß die
Lehrerschaft schleunigst in den Genuß der neuen Be—
züge komme.
Der Kreistag beschloß einstimmig, sich dem Antrag
des Abgeordneten Meiß anzuschließen.
Saarbrücken, 23. November 1920.
Nomens des Kreistages.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
JDrr PBPogeler, Landrat
587) Bekanntmachung.
Nach Mitteilung der Zuckerstelle des Saarreviers
hat die Oberpreisprüfungskommission den Kleinver—
kaufspreis für den rationierten Zucker auf 3,90 Mk.
für das Pfund festgesetzt und zwar mit Wirkung vom
1. November 1920 ab. Dieser Preis gilt als Höchstpreis
im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen
Saarbrücken, den 18. Nobember 19260.
Der Landrat:
Dr. VDaeler
588) Kriegergrabstätten und Kriegergräberpflege.
Für den Nachweis der Kriegergrabstätten des In—
und Auslandes und für die Kriegergräberfürsorge ist
das Zentralnachweisamt für Kriegerverluste und Krie
gergräber (3. A. K.) Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 48
die allein zuständige Behörde.
Durch Artikel 225 des Friedensvertrags haben sich
die alliierten und assoziierten Regierungen verpflichtet
die auf ihren Gebieten gelegenen deutschen Krieger—
grabstätten mit Achtung zu behandeln und instand zu
halten.
Um eine geordnete Grabpflege zu gewährleisten, wer—
den in Frankreich und Belgien, zum Teil auch in
anderen Ländern, die im Kampfgebiet zerstreut liegen—
den Kriegergräber und auch einige kleinere Friedhöfe
zu Samnielfriedhösen zusammengelegt. Das Zentralnach
weiseamt erhält später über die ausgeführten Umbet
tungen besondere Protokolle und über die fertiggestell
ten Friedhöse Listen durch die Ententeregierungen zu
gesandt.
Da bei den Umbettungen die Grabstätten in ein—
heitlicher Weise hergerichtet werden, erscheint es zweck
los und dürfte den Gesamteindruck stören, wenn Ange—
hörige Sonderwünsche bezüglich der Errichtung von
Brabdenkmälern schon jetzt durchzuführen gedenken.
Aus dem Vorstehenden erhellt, daß sichere Auskunft
in vielen Fällen erst nach Beendigung der Umbettungs—
arbeiten, also wohl kaum vor Jahresschluß erteilt werden
kann. Infolge der politischen Verhältnisse im Osten ist
auch über dortige Gräber die Erteilung einwandfreier
Auskünfte zur Zeit häufig unmöglich.
Saarbrücken, den 20. Nopember 1920.
Der Landrat:
Dr. Vogeler
388) Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Rocers
zausen erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizei
liche Anordnung vom 29. 5. 1920 J. 3313 6Kreis
blatt S. 73 — aufgehoben.
Saarbrücken, den 16. November 1920.
Der Landrat:
Dr. Vogeler
390) Biehsenchenpolizeiliche Anordnung.
Amtstierärztlich ist unter dem Viehbestande der nahge—
nannten Besikßker die Maul- und Klauenseuche festaestell—
worden.
1. Frierich Stahl, Dudweiler-Ehaussee 149 am 5.11. 20
Die zum Schutze gegen die Weierderbreitung der Seuch—
erforderlichen Maßnahmen sind getroffen worden
Saarbrücken. den 10. November 1920
Der Bolizei-Diretcor
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Berannsmachungen anberer Behörden
31) Vekanntmachung.
Der Kleinoerkaufspreis für rationierten Zucker ist
mit sofortiger Wirkung auf 4. 99 Mk. für das Pfund
testgesetzt worden.
Saarbrücken, den 18. November 1920.
Oberpreisprüfungskommission
J. A. Dr. Flory.
392) Bekanntmachuug.
Auf Grund des 8 139 Abj. 2 Ziff. ? der Gewerbe—
ordnung sind für den erweiterten —
Jahre 1921 zugelassen:
Die Samstage vor Ostern, Pfingsten und die dre
etzten Tage vor Weihnachten.
Friedrichsthal, den 15. November 192.
Die Ortspolizeibehörd⸗
Der Bürgermeister