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555) Biethzseuchenpolizeiliche Anordunnng.
Zn dem Gehöfte des Schmelzardeiters Jakob Gehl
in Fentrisch ist die Maul- und Klauenseuche amts⸗—
tierärztlich festgestellt worden. Ueber das Geböft
wurde die Sperre verhängt.
Der ganze Ort Rentrisch wird zum Sperrbezirk
erklärt.
Sin Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen
der Gehöftssperre, doch ist die Verwendung des Rind—
vpiehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im
Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung
eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchen—
polizeilichen Anordnung vom 10. Dezember v. 38.
l. 7152, Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 14. Oktober 1920.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
5556) Viehsruchenpolizeiliche Auorduuug.
Auf dem Hartungshofe, Gemeinde Bliesransbach, ist
die Maul⸗-⸗ und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt
worden. Ueber den Hof wurde die Sperre verhängt
Der Sperrbezirk wird auf das Hofsgeblet beschränkt
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebtcbet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der
Gehöftssperre, doch ist die Verwendung des Rindviehs
aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort
und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen darf
das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Ge—
nehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung
eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli⸗
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7152,
Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1920.
Der Vandrat:
Dr. BVogeler.
557 Viehseuchenpolizeiliche Anorduung.
In Dttenhausen ist in dem Geböfte des Feldhüters Hein⸗—
rich Schütß erneut der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche
amtstierärztlich festgestellt worbden. Ueber das Gehöft wurde
die Sperre verhängt. Der Sperrbezirk wird auf den ganzen
Drt Ottenhausen ausgedehnt.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtlichs Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Ge—
höftssperre, doch ist die Verwendung des Rindviehs aus unver⸗
ieuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und Gemeinde—
banne gestattet, in anderen Fällen darf das Klauenvieh die
Gehöfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Ortspolizei—
behörde nach Einholung eines kreistieräratlichen Gutachtens
verlaĩsen.
Fuür die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbegirk
kinden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
prdnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7182. Kreishsirtt
Seite 254 sinngemäß Anwendung.
Soarbrücken, den 20 Otltober 190
Der Landrat.
Drer BoöIer.
558) Biehseuchenpolizeiliche Anordnunug.
Amtstierärztlich ist unter dem Viehbestande der nach—
genannten Besitzer die Maul- und Flauenseuche festgestellt
worden: 1. Herber Mathias, Heinrichstraße 3, am 16. 9. 20
2. Heinz Zakob, Witwe, Arnulistraße 28, am 16. 9. 20.
Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitung der Seuche
erforderlichen Maßnahmen sind getroffen worden.
In nachfolgenden Gehöften ist die Maul- und Klauen—
seuche erloschen: 1. Richter Reinhard, Hubert-Mullerstraße
88, am 13. 9. 20;: 2. Rieser Peter, Wikhelmstraße 22, aun
16. 9. 20; 3. Blum Otto, Ludwiagstraße 14, am 18. 9. 20:
4. Becker Christian, Hubert-Müllerstraße 100, am 18. 9. 29;
5. Koltezs Matbtas, Koblenzerstraße 28, am 18. 9. 20
z3 Schnridt Geigra, Qutisenthalerstraßse 33 on 889 20
J. Büch Karl, Wewrtstraße 10. am 18. 9. 20: 8. Bender
JZakob, Saargemünderstraße 156, am 19. 9. 20
Die angeordnet gewesenen Schutzmaßregeln sind wiede
aufgehoben.
Saarbrücken, den 23. September 1920,
Der Polizei-Direktor
3559 Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Amtstierärztlich ist unter dem Vicehbestande des Wete
Dumont, Fischbachstraße Nr. 6, am 23. 9. ds. Is. die Maul—
und Klauenseuche festgestellt worden.
Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitung der Seuche
erforderlichen Maßnahmen sind getroffen.
Saarbrücken, den 29. September 1920
Der Polizei-Direktor
560) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Amtstierärztlich ist unter dem Viehbestande der nach
stehenden Besitzer die Maul- und Klauenseuche fest—
zestellt:
1. Ludwig Spaniol, Wirt, St. Johanner-Markt
am 28. 9. 20.
2. Brauecei Neufang-JZänisch, Dudweiler-Chaussee
am 5. 10. 20.
3. Josef Weyand, Hubert-Müllerstr. 21, am 6. 10. 20
Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitung de—
Seuche erforderlichen Maßnahmen sind getroffen
In nachstehenden Gehöften ist die Maul- und Klauen
seuche erloschen:
1. Max Kupffer, Direktor, Am Gußstahlwerk 15,
2. Johann Fuchs, Meister, Am Gußstahlwerk 8
3. IJohann Reuter, Lebacherstraße 114.
1. Christian Thowae, Bauunternehmer, Saar—
gemünderstraße 131.
Bustav Grund, Talstraße 44.
Fritz Siegel, St. Arnualer-Markt 8.
Ludwig Schad, Alte Lebacherstraße 15.
Clemens Feiler, Brüderstraße 834
Witwe Wilhelm, Ottostraße 28.
Wilhelm Bell, Ecke Friedrich und Schulstraße
Georg Ax, In den Hanfgärten 22.
August Siegel, Saargemünderstraße 137.
Burbacherhütte, Grüneichstraße.
.Mathias Herber, Heinrichstraße 3.
15. Witwe Karoline Henz, Arnulfstraße 28
16. Karl Meyer, St. Arnualer-Markt 6
17. August Saar, Bergstraße 5.
Die angeordnet gewesenen Schutzmaßregeln sind
wieder aufgehoben.
Sanurbrücken, den 6. Oktober 1920.
Der Polizei⸗Direktor
J. A.: Schreiber
364 Biehsenchenpolizeiliche Anordnung.
Unter dem Viehbestande des hier, Kesselhausstraße
Nr. 1, wohnenden Otto Schramm herrscht seit dem
8. ds. Mts. die Maul⸗- und Klauenseuche.
Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitung der
Seuche erforderlichen Maßnahmen sind ergriffen.
In nachstehenden Gehöften ist die Maul- und Klauen—
seuche erloschen:
Peter Knaul, Langfuhrstr. Nr. 26, seit 2. 10. 20
Stephan Heydt, Ahornstr. Nre. 8,, 4. 10. 29
Johann Merziger, Vollweidstr. 53 5. 10. 20.
Die angeordnet gewesenen Schutzmaßregeln sind
wvieder aufgehoben.
Saarbrücken, den 14. Ottober 1920.
Der Volizei-Direktor.
362) B,iehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Amtstierärztlich ist unker dem Viehbestanne der nachge—
nannten Besitzer die Maul- und Kiauenseuche festaestell
vorden: 1. Jokob Weißgerber, Alte Bergstr. 4, am 15
I0. 20. (S. rcgebiet alte Bergistraßze 2, 3, 4 und 5: 2. Jaktot
doffmann, Neubäuserstr. 19, am 15. 10 20. Sperrgebie!
Neunsufertrnßke 14 15. 16. 17. 18. 0 und 2153: 3 82sentin