Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

E

548) Bekauntmachung.
Nachdem die Maul-⸗ und Klauenseuche in Bischmis—
heim erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche
Anordnung vom 21. Mai ds. Is. J. 3275T11 4 Kreis-⸗
blatt Seite 70 — aufgehoben.
Saarbrücken, den 28. September 1920.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.

5441 Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in ZFechingen er—
loschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung
vom 21. Juni ds. Is. J. 38875 — Kreisblatt Seite 91 —
aufgehoben.
Saarbrücken, den 30. September 1920.
Der Landrat.
Dr. Vogeéeler

545) Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Gersweiler er—
loschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung
pom 10. Juni ds. Is. J. 3647 L. — Kreisblatt S. 86 —
aufgehoben.
Saarbrücken, den 30. September 1820.
Der Vandrat.
Dr. Vogeler

546 Bekanntrrachnung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Clarenthal er—
loschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung
vem 10. Juni ds. Is. J. 3667 11 — Kreisblatt S. 80 —
soweit sie den Ort Clarenthal betrifft, aufgehoben.
Die verseuchten Gehöfte in Fenne bleiben noch weiter
zesĩperrt.
Saarbrücken. den 30. September 1820.
Der VLandrat.
Ir. Vogeler.
347) Bekanntmachung,
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Krughütte er—
loschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung
vom 18. Juni ds. Is. J. 3809 J. — Kreisbsatt S. 87 —
aufgehoben.
Soarbrücken. den 30. September 10920.
Der Landrat:
Dr. Vogeler

548) Bekanntmachung.
Nachdem die Maul⸗— und Klauenseuche in Bübingen
erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anord—
nung vom 14. Mai ds. I38. J. 3099 IV — Kreisblatt
Seite 16 — aufgehoben.
Saarbrücken, den 8. Oktober 1920

Der Landrat:
Dr. Vogeler.

519 Bekanuntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Wehrden
erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche An—
ordnung vom 10. Juni ds. Is. J. 3647 II — Kreisblatt
Seite 86 — aufgehoben.
Saarbrücken, den 14. Oktober 1920.
Der Landrat:
Dr. Vodgeler

556) Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Brebach
erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anord—
nung vom 18. Juni ds. Is. J. 4802 — Kreisblatt
Seite 87 — aufgehoben.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1820.
Der Landrat:
Vr. Vongneler

351 VBiehsenchenpolizeiliche Anordunng.
In Bildstock ist in zwei Gehöften erneut der Aus—
bruch der Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich
fesigestellt worden. Ueber die Gehöfte wurde die
Sperre verhängt. Der Ort Bildstock wird wiederum
zum Sperrxbezirk erklärt.
Gin Rephachtungsgehiets mir nimt gehisdet

Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen
der Gehöstssperre, doch ist die Verwendung des Rind⸗
piehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im
Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher
GBenehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung
eines kreistierärztlichen Gutachtens vpeclassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen
Anordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7152, Kreis
hlatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 25. September 1920.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.

352) Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In Scheidt ist in den Gehöften des Johann Lauer.
Scheidtermühle, und des Sandformers Johbann Lampert,
Auf den Hütten 1, erneut der Ausbruch der Maul- und
Klauenfeuche amtstierärztlich festgestellt worden. Ueber di—
Behöfte wurde die Sperre verhängt. Die Straße Auf
den Hütten“ wird zum Sperrbezirk, der übride Teil des
Ortes zum Beobaäachtungsgebiet erklärt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Ge—
zöftssperre, doch ist die Verwendung des Rindviehes aus
unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und Ge
meindebanne gestattet, in anderen Fällen darf das Klauen—
oieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Ortspolizeibehörde nach Einbolung eines kreistierärzttichen
Butachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbesirk
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Deßember v. I8s. J. 7158, Kreisblatt
Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Für das Boobachtungsgebiet wird folgendes angéordnet:
Der gemeinschaftliche Weidegaug und das gemeinschaft⸗
liche Führen von Klauenvieh aus den Beständen verschiedener
Besitzer (mit Ausnahme von Herden, die dauernd auf der
Weide gehalten werden), ferner die gemeinschaftliche Be—
autzung von Brunnen, Tränken und Schwemmen ist verboten
In Fällen eines besonders dringenden Bedürfnisses, jedoch
nicht in verseuchten Orten, können von mir Erleichterungen
zugelassen werden.
Saarbrücken. den 1. Oktober 1920

Der Landrat.
Dr. Vogeler.

333) Biehseuchenpolizeiliche Anordunng.
Nachdem in dem Gehöfte des Bergmanns Christian
Keßler in Altenwald, Schloßbergstr. 37, die Maul—
und Klauenseuche ausgebrochen ist, wird die durch meine
biehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 29. Juni ds. Is
l. 4058 II — Kreisblatt Seite 93 — angeordnete Sperre
auf den ganzen Ort Altenwald ausgedehnt.
Saarbrücken. den 8. Oktober 1920.
Der Landrat.
Dr. Vogeler.

354) Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Kuhstalle der Kaffeeküche der Grube May—
bach ist die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich
festgestellt worden. Ueber den Stall wurde die Sperre
derhängt. Der Ortsteil Maybach wird zum Sperr—
bezirk erklärt.
Ein Bepbachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen
der Gehöftssperre, doch ist die Verwendung des Rind—
viehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im
Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrüdlicher
Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung
eines kreistierärztlichen Gutachtens verlasfsen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchen
polizeiliche Anordnung vom 10. Dezember v. Is
I. 7152, Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Auwendung
Saarbrücken, den 14. Oktober 1920.
Der Landrat:
Dr Rhooeser
            
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