Sämtlicht Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Ge—
höftssperre, doch ist die Verwendung des Rindviehs aus
unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und Ge—
meindebanne gestattet, in anderen Fällen darf das Klauen—
vieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Ortspolizeibehörde nach Einholung eines kreistieräratlüchen
Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7152, Kreisblatt
Seite 254, sinngemät, Anwendung.
Saarbrücken, den 17. September 1920
Der Landrat.
Vogeler.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
529 Festsetzung von Richtpreisen
für den Kleinverkaus von Obst und Gemüse.
Blumenbohnen 1Pfund bis 0,90 Mk
Stangenbohnen 1 1,308,
Speisemöhren J 0,45,
Rotrüben 0,358,
Blumenkohl, marktfähig geputzt 1,6808
Wirsing, 0,60,
Weißkraut ,35
Rotkraut ,808,
Oberkohlrabi 1, 458,
Unterkohlrabi ,20,
Weißrüben ,20 ,
Mangold I220,
Rhabarber ,25,
Kopfsalat n, 45,
Endiviensalat ,358,
Rettiche 2,308,
Pilze „O0,
Suppengrün ,30
Salatgurken 0,25
Einmachgurken 0,08
Tomaten 1,20
Kürbis 0,25
Brombeeren 1,80
Pfirsiche 2,00
Fallobst 0,40
Kochäpfel 0,60
Kochbirnen 0,60
Eßäpfel „1,20,
Eßbirnen 4. „1,20,
Edelobst (Aepfel und Birnen) 11 „2,00,
Vorstehende Preise treten am Montag, den 13
Sept. 1920 in Kraft und finden auf deutsche und
saarländische Erzeugnisse Anwendung. In Ergänzung
zu diesen Richtpreisen bleiben die bestehenden Vor—
schriften über die zulässigen Gewinnzuschläge im Obit—
und Gemüsehandel in Kraft.
Unreifes Obst wird beschlagnahmt.
Zuwiderhandlungen werden durch das Sondergericht
geahndet.
Saarbrücken, den 10. September 1920.
Die Oberpreisprüfungskommission.
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525) Bekanntmachung.
Die Metallgießerei Albert Lattschar hierselbst, beabsichtigt
den Neubau einer Eisengießerei und mech. Werkstatt auf
dem Grundstücke der früheren Repperd'schen alten Glasbütte,
zwischen Eisenbahn- und Kaiserstraße.
Tieses Vorhaben wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis
atbracht,
1. mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen
die Ausführung der beabsichtigten Anlage binnen 14 Taßen
vom Tage der Ausgabe des diese Betanntgabe enthaltenden
Blattes angerechnet, bei dem Unterzeichnesen schriftlich in 2
Eremplaren oder zu Protokoll anzubringen,
mit der Verwarnung, daß nach Ablauf dieser Frist
*umendungen in dem Werfahren nicht mehr gnngehroan
A8 cRVHoaan
3. mit dem Bemerken, daß Zeichnungen und Beschreibun—
gen auf dem Büro des hiesigen Rathauses, Zimmer 2
zu jedermanns Einsicht offen liegen.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen wird Termin auf DTDonnerstag, den 30
Séeptember ds. Is, vormittaas 10 Uhr, auf
Zimmeéer 2 des Rathauses anberaumt, mit der Er—
äffnung, daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers
oder der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung
etwaiger Einwendungen wird vorgegangen werden.
Friedrichsthal, den 9. September 1920.
Tie Poliseiverwaltung
Der Bürgermeister.
J. W.: Schnuer
326 Bekanntnachung.
Die unter dem Hühnerbestande des Pol-Sekr. Voß aus—
gebrochne Geflügelcholera ist erboschen. Die angeordneten
Sperrmaßregeln sind aufgehoben.
Friedrichssthal, den 16. September 1920.
Die Polizeiverwaltung.
527) Bekanntmachung,
Das Konsulat der Tschechoslovatischen Republik in Köln
a. Rhein verlegt mit Montag, den 13. September 1920 seine
Amtsräume von Köln, Richard-Wagnerstraße 35 nach Köln
Lübeckerstraße Nr. 1.
Von diesem Tage an sind die Parteistunden an Wochen
tagen von 941 Uhr vormittaas festaesetzt.
528) Bekanntmachung.
Tschechoslovakische Staatsangehösrige
der Jahrgänge 1898, 1899 und 1900 haben sich so—
fort bei dem untersertigten Konsulate unter Vorlage
folgender Dokumente schrifthich zur Assentierung
zu melden:
1. Reisepaß oder Arbeitsbuch oder Heimatschein
2. Geburts- bezw. Taufschein,
3. polizeiliche Bestätigung über ihren ständigen
Wohnsitz,
1. eine Photographie, die der Stellungspflichtige
auf der Bildfläche zu unterschreiben und auf
der Rückseite polizeilich beglaubigen zu lassen
hat,
5. 10 Mk. als Honorar für die ärzbtliche Unter—
suchung.
Die sub 5 angeführte Gebühr sowie die Reisekosten
zur Assentierung und zurück hat der Stellungspflichtige
felbst zu tragen, da derselbe im Sinne des Gesetzes
pom 31. Mai 1920 Nr. 374 und des Erlasses des Mini—
steriums der Nationalverteidigung 3: 72512/1/2 ex
1920 verpflichtet wäre, in der Heimat zur Stellung
zu erscheinen und seine Assentierung im Auslande nur
ausnahmsweise vorgenommen wird.
Die Assentierung findet am 2. Oktober 1920, vor—
mittags 10 Uhr, in den Räumen des Konsulates in
Köln, Lübeckerstraße 1, statt.
Die bei der Assentierung für tauglich befundenen
Stellungspflichtigen haben dann sofort einzurücken
und sich am 11. Oktober 1920 bei ihrem zuständigen
Ergänzungsbezirkskommando zu melden.
Die Nichtbefolgung dieser Bekanntmachung wird im
Sinne des obeitierten Gesetzes strafrechtlich verfolat
Köln, den 21. September 1920.
Das Konsulat
der Tschechossovakischen Republik in Köln a. Rh
gez. Machveeft
Saarbrücken, den 27. September 1920
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
* v—e
Café Englert, SGaarbrücken1
Telephon 1000 GSchloßstraße. Telephon 100n
Gute Küche. ff. Biere
Straßenbahnhaltestelle. Saal für Vereine. Vereinssokal fin
Turno— G—. FRher 4—